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04.08.2010

BGH bestätigt Bankenhaftung bei Innenprovision

Der BGH hat in den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen des Urteils vom 29.06.2010 die Haftung der Bank bei Verschweigen von Provisionen bestätigt...

Wenn bei dem Vertrieb von Eigentumswohnungen der Erwerber nicht vollständig und zutreffend über die im Gesamtpaket von Wohnungskauf und Finanzierung enthaltenen Provisionen aufgeklärt wird und der Erwerber dadurch arglistig getäuscht wird, haftet auch die finanzierende Bank auf Schadenersatz. Voraussetzung ist daneben, dass die Bank mit dem Vertrieb oder dem Verkäufer eng zusammen gearbeitet hat und so Kenntnis von dieser arglistigen Täuschung erlangen musste.

Da die Zahlung sogenannter Innenprovisionen durch den Verkäufer und die finanzierende Bank an den Vertrieb marktüblich ist und eine Aufklärung über diese Provisionsflüsse regelmäßig unterbleibt, eröffnet diese Rechtsprechung sehr gute Möglichkeiten um Schadenersatzansprüche gegen die finanzierende Bank zu begründen.

Bei der Einsichtnahme in die internen Unterlagen der Firma SAFIN aus Berlin, einem Vertriebsunternehmen für Eigentumswohnungen verschiedener Verkäufer, hat die Kanzlei Resch Rechtsanwälte festgestellt, dass in den dort vorgefundenen mehr als 1.500 Fällen, Provisionen zwischen 10% und 20% des Kaufpreises vom Verkäufer an die SAFIN gezahlt worden sind, ohne dass der Erwerber hierüber aufgeklärt worden wäre.

Die SAFIN war unter anderen für die Verkäufer B&V, RB Real Estate, CWI, Rolf Albern Vermögensverwaltung und Mo.Re.Na. tätig.

Neben den Verkäufern zahlen auch finanzierende Banken noch eine Provision für die Vermittlung der Finanzierung, was zum Beispiel durch einen Aufschlag auf den Zinssatz geschehen kann. Auch hierüber werden die Erwerber/Darlehensnehmer nicht aufgeklärt.

Resch Rechtsanwälte empfiehlt jedem Erwerber einer vermieteten und fremd finanzierten Eigentumswohnung, den Erwerbsvorgang genau prüfen zu lassen, denn die Zahlung von versteckten Provisionen ist branchenüblich.
 


http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-935-BGH-bestaetigt-Bankenhaftung-bei-Innenprovision.aspx