Unsere Fälle

 
19.08.2010

Fineline Immobiliengruppe, Elmshorn

Die Fineline Immobilien GmbH aus Elmshorn verkauft Eigentumswohnungen. Nicht nur im mondänen Sylt, sondern angeblich auch in den allerbesten Lagen von Hamburg und Berlin...

Zumindest in Berlin müssen wir dieses sehr in Zweifel stellen.Ein weiteres uns bekanntes Objekt in Schwerin weist erhebliche Bauschäden auf. Dem ahnungslosen Käufer drohen erhebliche Folgeschäden.

Für den Vertrieb dieser Wohnungen nutzt die Fineline externe Vertriebe. Diese Vertriebe kontaktieren die ahnungslosen Käufer mit der „Tatwaffe Telefon“, wie die Verbraucherzentrale Berlin einmal den kalten Anruf beschrieben hat.

Den ahnungslosen Erwerbern wird dann meist erzählt, der Erwerb einer Immobilie würde sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und den Mieteinnahmen praktisch von alleine rechnen. Lediglich eine kleine Zuzahlung sei zu erwarten. Nach zehn  Jahren würde die Wohnung mit Gewinn wieder verkauft werden.

Diese Versprechungen stellten sich schnell als haltlos heraus. Der Verkauf nach zehn Jahren mit Gewinn ist wohl eine Illusion.

Finanziert wurden die uns bekannten Fälle über die DKB.

Nach ständiger Rechtsprechung haftet der Verkäufer für die Falschberatung der von ihm eingeschalteten Vertriebe. Im Ergebnis hat er den getäuschten Käufer so zu stellen, als hätte dieser die Wohnung nie erworben.
 

Wenn Sie sich informieren wollen, klicken Sie unten auf „Kontakt“. Wir machen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich entstehen werden.  


schliessen

Fragebogen bei Erwerb einer Eigentumswohnung mit Finanzierung

Sie haben über einen Vertrieb eine vermietete Eigentumswohnung erworben und diesen Erwerb durch eine Bank finanziert. Zur Prüfung der Rechtslage in Ihrem individuellen Fall, zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber dem Verkäufer, den Vertriebsmitarbeitern und der Bank und zur Vorbereitung eines etwaigen Prozesses ist es erforderlich, dass wir einen exakten Überblick über den Ablauf der Vertragsanbahnung bekommen. Allein Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns die nachstehenden Fragen beantworten.

1.) Wo befindet sich die von Ihnen erworbene Eigentumswohnung?

2.) Wer war Verkäufer (Voreigentümer) der Wohnung?

3.) Wer hat Sie auf die Möglichkeit des Erwerbes einer Eigentumswohnung hingewiesen?

4a.) Wurden Sie zwecks "Steuerumfrage" zu Hause angerufen?

Bemerkung:

4b.) Wenn nein, wie, wo und warum kam es dann zu diesem Kontakt?

5a.) Sollte der Erwerb der Wohnung der Steuerersparnis und der Altersvorsorge dienen?

Bemerkung:

5b.) War eine Mietgarantie oder ein Mietpool vorgesehen?

Bemerkung:

5c.) Wurde Ihnen versichert, dass Sie die Wohnung bereits nach wenigen Jahren mit Gewinn weiter veräußern könnten?

Bemerkung:

5d.) Sollte sich der Erwerb von alleine tragen? Sollten also die Kosten der Finanzierung durch Steuervorteile und Mieteinnahmen ausgeglichen werden?

Bemerkung:

5e.) Wurde Ihnen eine Beispielberechnung (Einnahmen-/Ausgabenprognose) vorgelegt?

Bemerkung:

6.) Ist Ihnen ein Prospekt über die Wohnung vorgelegt worden?

Bemerkung:

7.) Welche Bank hat den Erwerb der Wohnung finanziert?

Bemerkung:

8a.) Ist Ihnen der notarielle Vertrag mindestens 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden?

Bemerkung:

8b.) Hat der Notar die Urkunde in einer für Sie verständlichen Form vorgelesen? Wurde Ihnen ein Exemplar zum Mitlesen vorgelegt?

Bemerkung:

9.) Hat Sie der Anlageberater darauf hingewiesen, dass er eine Provision erhält und wussten Sie, in welcher Höhe diese anfällt?

Bemerkung:

10.) In welchem Jahr haben Sie die Wohnung gekauft?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Fragebogen als PDF absenden
http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-950-Fineline,-Elmshorn.aspx