Einige Anleger in Inhaber-Teilschuldverschreibungen der WBG Leipzig-West AG konnten auch noch in den Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.06.2006 die Rückzahlung der von ihnen erbrachten Anlagebeträge, teilweise mit anwaltlicher Hilfe, durchsetzen. Insbesondere Auszahlungen, die in den letzten sechs Monaten vor dem 19.06.2006 von der WBG Leipzig-West AG erbracht wurden, hat der Insolvenzverwalter im Jahr 2009 gem. §§ 129 ff. InsO angefochten und die jeweiligen Anleger zur Rückzahlung aufgefordert.
Die gerichtliche Geltendmachung der Rückforderungsansprüche wurde vom Insolvenzverwalter in vielen Fällen noch im Jahr 2009 per Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides in Gang gesetzt. Bislang noch nicht anwaltlich vertretene ehemalige Anleger in Inhaber-Teilschuldverschreibungen der WBG Leipzig-West AG erhalten nunmehr Anspruchsbegründungen vom Gericht zugestellt und werden aufgefordert, sich innerhalb bestimmter Fristen beim Gericht zu melden.
Unserer Kanzlei liegen in Parallelfällen zwei erstinstanzliche Urteile der Landgerichte Gießen und Hannover vor. Beide Entscheidungen weisen die Klage des Insolvenzverwalters zurück. Der Insolvenzverwalter hat jedoch Berufung gegen beide zugunsten der ehemaligen Anleger ergangenen Urteile eingelegt. Diese sind daher noch nicht rechtskräftig.
Nach unserer Einschätzung bestehen für die von unserer Anlegerschutzkanzlei betreuten ehemaligen Anleger in Inhaber-Teilschuldverschreibungen der WBG Leipzig-West AG gute Aussichten, dass die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Rückforderungsansprüche rechtskräftig gerichtlich abgewiesen werden.