Hinter dem Rücken der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte werden deren Mandanten mit dem zweifelhaften Angebot beglückt, dass sie Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der BHW Bank AG aus der fehlgeschlagenen Rentadomo Beteiligung mindern können. Die BHW Bank AG wurde später von der Postbank übernommen. Die DSL Bank, die jetzt die Darlehen übernommen hat, ist ein Geschäftsbereich der Postbank.
Darüber hinaus heißt es, die DSL Bank sei bereit, das Angebot noch einmal nachzubessern. Wörtlich:
„Dies setzt voraus, dass Sie (unser Mandant, Anmerk. d. Red.) sich die Mühe machen, Ihre Unterlagen hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Schriftverkehrs zu sichten. Wir wären insbesondere daran interessiert, Schreiben von Anlegerschutzvereinigungen oder Anlegerschutzanwälten zur Verfügung gestellt zu bekommen. Von Interesse ist hierbei insbesondere der Schriftverkehr aus dem Jahr 2006 bzw. früheren Jahren. Sollte es Ihnen also möglich sein, uns entsprechenden Schriftverkehr zukommen zu lassen, wären wir für den Fall, dass der verbleibende Vertrag neu kreditiert werden soll, dazu bereit die Forderung auf Euro xxxx zu reduzieren.“
Im Klartext: Man will die Opfer der DSL Bank mit fragwürdigen kleinen Geldangeboten ködern, möglichen internen Schriftverkehr zwischen den Mandanten und ihren Anwälten offen zu legen.
Was erhofft sich die DSL Bank davon? Sie will Munition haben, um von dem eigentlichen Skandal abzulenken. Die BHW Bank, die in den 90igern den zweifelhaften Ruf hatte, der Hauptfinanzierer bei geschlossenen Immobilienfonds gewesen zu sein, sieht sich erheblichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt.
Dies gilt auch in dem von Resch Rechtsanwälten umfangreich betreuten Rentadomo Immobilienfonds. Nach langwierigen Ermittlungen konnte der BHW Bank AG nachgewiesen werden, dass sie mit den Fondsinitiatoren institutionalisiert zusammengewirkt hat. Das Verlustrisiko des ahnungslosen Anlegers hatte sich dadurch dramatisch erhöht. Nachdem dies von der Anbieterseite zunächst hartnäckig geleugnet wurde, ist es Resch Rechtsanwälten im Verbund mit Verbraucherschützern und Informanten gelungen, die entscheidenden Beweise zu beschaffen.
Die BHW Bank und andere Banken sind reihenweise auf Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt worden. Statt sich zu ihrem rechtswidrigen Verhalten zu bekennen und großzügige Lösungen anzubieten, sollen jetzt die Opfer geködert werden, Informationen preiszugeben, mit denen der Skandal aufgedeckt werden konnte.
Wie das Landgericht München I mit Pressemitteilung vom 20.01.2010 vermeldet, wurde die VR Bank München Land als Rechtsnachfolgerin der Raiffeisenbank Feldkirchen bei München eG im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds "Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH & Co." wegen eines konkreten Wissensvorsprungs zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.
Nicht die bereits in zahlreichen Fällen verurteilten Anbieter und Banken haben Schuld, sondern diejenigen, die den Skandal aufgedeckt haben. Eine sonderbare Logik, die viel über das Selbstverständnis der DSL Bank aussagt.
Unser Appell an alle Geschädigten: Geben Sie nichts preis, was das Vertrauensverhältnis zwischen Ihrem Anwalt und Ihnen umfasst!