Assetshaus – Weltumspannender Anlagebetrug
Der vermeintliche Online-Broker Assetshaus verkauft sich als ernsthafter Anbieter für das Online-Trading. Es gibt jedoch zahlreiche Belege, dass bei Assetshaus inakzeptable Zustände herrschen. Es häufen sich Berichte von Tradern über Assetshaus, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Viele haben ihr bei Assetshaus investiertes Kapital verloren. Zweifel sind angesagt. Inzwischen haben viele Anleger der Assetshaus Sorge, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Alle Anleger der Assetshaus fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Anleger der Assetshaus tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der Assetshaus ihr Geld zurück? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Assetshaus zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?
Assetshaus: Übertriebene Versprechen auf der Website
Was wird den überraschten Interessenten auf der Website von Assetshaus da aufgetischt? "Seit der Gründung hat AssetsHaus seine Aktivitäten weltweit stark ausgebaut, um Kunden in mehr als 170 Ländern zu bedienen, und wir wachsen ständig weiter." Das ist nur Eine der fragwürdigen Angaben, die Interessenten auf der Webseite von Assetshaus finden. Keine einzige dieser gegebenen Beteuerungen von Assetshaus wurde gehalten. Unerfreulicherweise sorgt das verdächtige Geschäftsgebaren eher für unglückliche Anleger und schlechte Erfahrungen!

Assetshaus: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Assetshaus-Macher ist, dass die Website kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von Assetshaus an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Jedoch erfährt man, dass die Domain erst am 18.12.2020 bei NameCheap, Inc. registriert wurde. Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem isländischen Anonymisierungsdienst Withheld for Privacy ehf.
Assetshaus: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die Assetshaus-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Website von Assetshaus gibt es dazu nur spärliche Angaben. Es wird zwar die Firma Teredo Group Ltd mit der Geschäftsanschrift 1 Portland Street, Manchester M1 3BE, United Kingdom angegeben, unter dieser sind die Macher von Assetshaus jedoch nicht auffindbar. Daneben gibt es noch die obligatorische Support-E-Mail-Adresse, die beiden englischen Telefonnummern +441616762368 und +441616762366 sowie die +4945159987704 in Deutschland und die +34930301947 für spanische Anleger.
Assetshaus: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Die Empfehlungen von Assetshaus werden in allen nur denkbaren Medien und Kanälen beworben. Oft handelt es sich dabei um unrichtige Behauptungen. Weiterhin laden sie Filme auf Youtube hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Zeitgleich wird ein meist aggressives Affiliate-Programm gestartet, um andere zu motivieren, intensiv für Assetshaus zu werben.
Assetshaus: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?
Assetshaus: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!
Assetshaus: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Legitimierung des Handelsplattform Assetshaus ist nicht gegeben. Assetshaus fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der Comisión Nacional de Mercado de Valores (CNMV). Das ist die spanische Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen. Es ist mühelos zu erkennen, dass es sich bei Assetshaus um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Assetshaus Geschädigten ist zu raten, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.
Assetshaus: Wo agieren die Betrüger?
Zweifellos haben die Trader es bei Assetshaus mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der Assetshaus beschränkten sich keineswegs auf den deutschsprachigen Raum. Weil sich Assetshaus ebenso an Anleger in Spanien wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch die betrogenen Anleger von dort melden. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
Assetshaus: Schadensersatzansprüche gegen involvierte Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, muss zuvor zwingend eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen. Derartige Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Personen und Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Geschädigten zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne derartige Banken kaum realisierbar gewesen.
Assetshaus: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Gemengelage ist bei Weitem besser, als es scheint. Die Geschädigten können gegen die am Anlagebetrug beteiligten und das eingesetzte Geld zurückverlangen. Im Moment ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Assetshaus zeitnah gefasst werden, dessen ungeachtet gibt es Grund zur Hoffnung. Hoffen deshalb, weil die Gelder über Konten flossen, die angesehene Finanzinstitute zur Verfügung stellten. Deren Verantwortliche versäumten es offenbar, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Derartige Nachlässigkeiten machten den Anlagebetrug erst möglich.
Assetshaus: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesem Wissen ausgestattet, hätten sich die Anleger nicht auf eine Investition bei Assetshaus eingelassen. Jetzt bleibt den Getäuschten nur noch die Alternative, sich um Wiederbeschaffung des Geldes zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Vorweg müssen essenzielle Punkte geklärt sein. An welchen Ort wurden die von Assetshaus verschobenen Gelder gebracht? Gibt es eine Chance, dass die geschädigten Anleger ihr bei Assetshaus eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Vorkehrungen sind von nun an nötig? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantwortet Ihnen solche Fragen am besten.
Assetshaus: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Assetshaus hoffen? Die Opfer von Assetshaus finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Assetshaus sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Assetshaus bekannt sind.
Assetshaus: Die Spur des Geldes verfolgen!
Missständen solcher Art auf dem nicht reglementierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über drei Jahrzehnten nach. Die Handlungsweise der Assetshaus ist so betrachtet nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit eine kraftvolle Palette von Instrumenten zum Aufspüren der unterschlagenen Gelder und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen, wird in Zeiten des Internets immer komplizierter. Je zügiger die Anleger die Spur des Geldes verfolgen, umso größer sind die Chancen, dass sie ihr Geld sichern lassen können. Wichtig ist jetzt, dass die von Assetshaus Geschädigten umgehend tätig werden.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Assetshaus geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
28.06.2021