Astoria Organic Matters – Urteil auf Schadensersatz
In dem Komplex Astoria Organic Matters wurde ein Anlageberater vom Landgericht Berlin verurteilt, den durch seine Falschberatung verursachten Schaden des getäuschten Anlegers vollständig zu ersetzen. Dies ist eine wichtige Nachricht für alle Anleger, die sich an der Astoria Organic Matters beteiligt haben. Die Anleger der Astoria Organic Matters müssen sich allerdings beeilen, denn ihr Anspruch auf Schadensersatz gegen die Astoria Organic Matters verjährt zum Jahresende 2020.

Astoria Organic Matters ist krachend gescheitert
Die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG hatte Namensschuldverschreibungen herausgegeben, die von dem klagenden Anleger auf Empfehlung des Anlageberaters gezeichnet wurden. Über das Vermögen der drei Astoria Organic Matters Gesellschaften wurde im Jahr 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Astoria Organic Matters: Unzureichende Aufklärung durch Berater
Das Landgericht Berlin stellt fest, dass der beklagte Anlageberater, selbst unter dem Gesichtspunkt bloßer Vermittler gewesen zu sein, den Interessenten über die wesentlichen Eigenschaften des Produktes zu informieren hatte. Das Landgericht wirft dem Anlageberater vor, den Anleger über das Produkt aus der Astoria Organic Matters falsch informiert zu haben. Auf jeden Fall handelt es sich bei den Schuldverschreibungen der Astoria Organic Matters um eine Risikoanlage mit einem bis zum Totalverlust reichenden Risiko.
Astoria Organic Matters: Anleger erhält sein Geld zurück
Der Anlageberater hatte dem Anleger suggeriert, es handele sich bei dem Investment bei der Astoria Organic Matters um so etwas wie eine festgeldähnliche Anlage. Auch spätere Informationen seien nicht ausreichend. Der durch die fehlerhafte Information geschädigte Anleger wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an der Astoria Organic Matters nicht gezeichnet.
Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie auch ein Geschädigter der Astoria Organic Matters sind und wissen möchten, ob auch in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche möglich sind, rufen Sie an unter 030 885 97 70 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.