BeeComp Technologies – Verwirrung beim Kampf um die Honigtöpfe

Die Geschichte von des Maschinenbauunternehmens BeeComp Technologies begann faszinierend, mit der Entwicklung von Leichtbaumaterialien auf Basis von Waben aus behandeltem Papier. Diese sechseckigen beschichteten Strukturen sind ähnlich stabil, wie Carbon oder Aluminium, aber leichter und vor allem preiswerter. Was so toll begann wurde zunehmend verworrener, weil langanhaltende interne Machtkämpfe zum Teil öffentlich ausgetragen wurden. Dabei wurden beteiligte Fachleute aus dem Unternehmen gedrängt. BeeComp Technologies ging mehrfach Partnerschaften ein, in deren Folge die Partner pleite gingen. Schließlich wurde das Unternehmen formal in die USA verlagert. Dort wurde eine Aktiengesellschaft gegründet. Zahlreiche Aktien wurden an private Anleger verkauft. Für diese entwickelt sich die Beteiligung an BeeComp Technologies zu einem absurden Alptraum, weil keiner weiß, wer berechtigt war oder ist, Aktien zu verkaufen. Auf mehreren Webseiten unterstellen sich aktuelle und ehemalige Beteiligte Alles Mögliche.

BeeComp Technologies: beecomp.de und Herbert Gundelsheimer
Da ist die beecomp.de, das aktuelle Sprachrohr von Herbert Gundelsheimer. Er bezeichnet sich als der Erfinder der Technologie zur Herstellung der Papierwaben und hatte die Firma BeeComp GmbH angemeldet. Er sagt, er sei vom CEO Rainer Völmle und Udo Wulf um seine Aktienbeteiligung gebracht worden. Auf seiner Webseite erwähnt er einen Herrn Fünfgeld, der genau diese beiden Herren erfolgreich verklagt hätte.

BeeComp Technologies: beecomp-anlagebetrug.com und Thomas Fünfgeld
Die Webseite trägt den unmissverständlichen Namen beecomp-anlagebetrug.com und wird von Thomas Fünfgeld, einem ehemaligen Manager der BeeComp Technologies, betrieben. Darin wird kein gutes Haar an der gegenwärtigen Geschäftsführung unter Rainer Völmle und Udo Wulf gelassen, die sich ihrerseits gegen diese Vorwürfe juristisch gewehrt haben wollen – vermutlich erfolglos. Im Juni 2018 wandte sich Thomas Fünfgeld in einem offenen Brief an alle Aktionäre, dem eine Gerichtsentscheidung des Amtsgerichts Hof beigefügt war, die wohl beweisen soll, dass die auf seiner Webseite erhobenen Vorwürfe stehen bleiben können.

BeeComp Technologies: beecomp-technologies.com
Die Seite beecomp-technologies.com sieht recht offiziell aus, es wird eine Adresse der Beecomp Technologies Inc. in den USA angegeben, allerdings ist das nur eine Briefkastenfirma. Bei der Adresse in Deutschland handelt es sich, laut Herbert Gundelsheimer, um Rainer Völmles Privatanschrift.

BeeComp Technologies: beecomp-inc.com
Dann gibt es noch die mehrsprachige Webseite beecomp-inc.com, welche noch offizieller anmutet, die aber leider ohne ein Impressum geführt wird. Dafür ist sie sehr viel detailreicher angelegt. Wobei die Aktualisierungen im Laufe des Jahres 2017 offensichtlich eingestellt wurden.

BeeComp Technologies: world-of-composite
Das ist die Webseite eines Partners der inzwischen insolvent ist. Im Impressum der Seite wird ein Dr. Horst Neis als CEO angeführt. Dazu ist eine amerikanische Adresse der World of Composite Corporation in Miami angezeigt, die nicht auf eine Briefkastenfirma hinweist, sondern auf ein tatsächliches physisches Büro in dem Gebäude.

BeeComp Technologies: Liaison mit RH Industries
Außerdem gab es noch die Webseite beecomp-rhi.de, welche für das Zusammengehen mit RH Industries geschaffen wurde. Da die Firma aber kurz nach Beginn der Partnerschaft pleite ging, wurde auch die Webseite abgeschaltet. Geschäftsführer der RH Industries war übrigens der eben erwähnte Dr. Horst Neis.

BeeComp Technologies: Die Unternehmen des Dr. Horst Neis
Dieser betrieb, neben seiner Beratungsfirma NKS Consulting, die WoC Engineering GmbH bis sie im Juli 2019 liquidiert wurde. Diese wurde am 21. Juni 2016 noch unter dem Namen Rapid-House International GmbH gegründet, um am 14. Juli 2017 in BeeComp Rapid-House International GmbH umbenannt zu werden, bevor sie am 26. Juni 2018 den Namen erhielt unter dem sie aufgelöst wurde.

BeeComp Technologies: Börsenpläne
Es ist bekannt, dass die BeeComp Technologies Inc. insgesamt 500 Millionen Aktien zu einem Stückwert von einem US-Dollar gegeben hat, die zeitweise bis zu einem Preis von 6,50 US-Dollar verkauft wurden. Der Verkauf fand mit dem Versprechen statt, das Unternehmen zeitnah, zuletzt hieß es im Herbst 2019, an die Börse zu bringen – mit einem Verkaufserlös von 80 US-Dollar pro Aktie, nachdem zuvor nur von 16,50 US-Dollar gesprochen wurde, was ambitioniert genug ist. Achtzig US-Dollar entspräche einem Börsenwert von 40 Milliarden US-Dollar.

BeeComp Technologies: Wird eigentlich etwas produziert?
Bei all dem Hickhack ist die Frage nach der Produktion völlig aus dem Fokus geraten. Thomas Fünfgeld schreibt auf seiner Anlagebetrugs-Seite, dass die BeeComp Technologies nichts produziert. In einer Pressemitteilung vom 16. August 2017 heißt es, die BeeComp Inc. würde eine Produktionsstätte im Ort Hückeswagen in Betrieb nehmen. Drei globale Player der Technologie mit den Waben aus Papier würden da ihre Kräfte bündeln, erstens für den Null-Serienbau und zweiten für die technologische Weiterentwicklung unter der Führung von Dr. Horst Neis. Daraus ist bekanntlich nichts geworden.

BeeComp Technologies: Nachfrage bei Hilfsorganisationen eingebrochen
Zwar werden weiterhin sehr viele mobile Wohneinheiten in Krisenregionen benötigt, aber in den vergangenen zehn Jahren sind neue Technologien entstanden, die weit kostengünstiger sind als Wohnhäuser mit Bauteilen von BeeComp Technologies. Vor allem durch den 3D-Druck und verwandten Technologien ist es heute möglich, Häuser mit einem Quadratmeterpreis ab 65 US-Dollar zu errichten, während die Häuser von BeeComp Technologies nach eigenen Angaben 200 bis 300 US-Dollar pro Quadratmeter kosten. Darum ist das Interesse von Hilfsorganisationen so gut wie erloschen.

BeeComp Technologies: Woher stammen die angeblich heimlich verkauften Aktien?
Mutmaßlich stammen sie nicht von der US-amerikanischen Gesellschaft Spencer & Barnes Limited, sondern von einer mit demselben Namen auf den Seychellen, einem Gründungsmitglied und ins Aktionärsbuch eingetragen. Die haben wohl einen Teil ihrer Aktien verkauft. Laut Rainer Völmle, durften sie das nicht und er erkennt diese Aktien deshalb nicht an. Hier wird offensichtlich ein Streit um die Deutungshoheit der Vorgänge auf den Rücken der Aktionäre ausgetragen.

BeeComp Technologies: Stellungnahme von der BeeComp Technologies Inc.
Seit dem Jahr 2017 findet sich auf der beecomp-technologies.com eine Stellungnahme die mit Richtigstellung überschrieben ist. Darin wird behauptet, sie seien die wahre Webseite und alle anderen seien Fälschungen, die nicht unter ihrer Kontrolle stünden. Herbert Gundelsheimers Erfindungen wären nicht nutzbar gewesen, heißt es da weiter, und seine für die Firma Föhring entwickelte Produktionsanlage sei eine Fehlkonstruktion. Er sei aus der Firma ausgeschlossen worden, weil er ohne zusätzliche Bezahlung nicht weiterarbeiten wollte. Ob die ebenfalls angekündigten straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen tatsächlich ergriffen wurden und wie es ausging, wird leider nicht mitgeteilt.

BeeComp Technologies: Aus Sicht der Anleger ist es eine einzige Zumutung
Die wurden mal mit, mal ohne Aufforderung angerufen und überredet Aktienpakete der BeeComp Technologies Inc. zu erwerben. Gelockt wurden sie mit der Beschreibung einer großartigen Technologieführerschaft, einer riesigen Nachfrage auf den weltweiten Märkten und einem bevorstehenden Börsengang. Im Frühling bekamen die Aktionäre plötzlich sehr viele Mails von den unterschiedlichen Protagonisten der BeeComp Technologies, von verschiedenen Rechtsanwälten die die jeweiligen Parteien vertreten und auch die Polizei bittet um das Ausfüllen von Formularen für das Ermittlungsverfahren. Die besorgten Anleger machen sich große Sorgen um ihr eingesetztes Kapital und möchten wissen, wie es weitergeht.

BeeComp Technologies: Die nächsten Schritte für betroffene Anleger
Zunächst sollten sich die betroffenen Anleger an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, um zu überprüfen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, welche Handlungsmöglichkeiten es gegenüber der BeeComp Technologies und die Verkäufer der Aktien gibt. Dabei spielt natürlich auch die individuelle Situation des Anlegers eine Rolle. So erfahren Sie, welche Ansprüche bestehen, gegen wen diese geltend zu machen sind und wie die Ansprüche ohne Zeitverzug durchgesetzt werden können.


 

BeeComp Technologies: Resch Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
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