Bibox Coin – Warnung der BaFin: Keine Erlaubnis
Bibox Coin hat zeitnah auf die Warnung der BaFin vom 22.02.2023 reagiert und hat Website direkt entfernt. Der restliche Glaube der Anleger auf eine Auszahlung bei Bibox Coin sind nun erledigt. Die wegen Bibox Coin resignierten Anleger bleiben hilflos zurück. Was für Optionen gibt es für die Trading-Opfer nun noch, ihre Investitionen von den unseriösen Brokern der Plattform Bibox Coin wiederzukriegen? Die Antwort ist einfach: Immer, wenn ein auf Anlagebetrug spezialisierter Anwalt die Spur des Geldes verfolgt, ist es egal, ob die Webseite von Bibox Coin offline ist oder nicht.

Bibox Coin: Betrüger haben gewiss schon eine neue Plattform eröffnet
Für viele Anleger ist es eine Katastrophe, wenn die Domain, über die sie ihr Geld angelegt haben, plötzlich offline ist. Doch im Grunde genommen ist das nicht unwichtig, denn die Anlagebetrüger sind damit nicht verschwunden, sondern sie haben nur eine neue Webseite erstellt und betreiben den Anlagebetrug unter einem anderen Logo weiter.
Bibox Coin: Geldanlagen waren lediglich Täuschung
Auf jeden Fall war alles, was die von Bibox Coin betrogenen Anleger auf dem Screen gesehen haben, nichts als eine Farce. Auf Bibox Coin wurde kein Geld angelegt, vielmehr ist es direkt in den Taschen der Betrüger gelandet. Rein gar nichts wurde investiert, das Ganze war vielmehr in Szene gesetzt, denn Bibox Coin hatte nie vor, etwas auszahlen. So ist die Warnung der BaFin vom 22.02.2023 nur folgerichtig.
Bibox Coin: Der Fährte des Geldes folgen
Jedoch gibt es eine Stelle, an der sich Illusion und Wirklichkeit berühren, denn die Anleger haben reales Geld auf ein reales Konto bei einer realen Bank eingezahlt, welches von einem realen Person eröffnet wurde. Durch den von Bibox Coin begangenen Anlagebetrug, erfolgte auf jenem Konto die unvermeidliche Geldwäsche und an dieser Stelle muss ein erfahrener Trading-Anwalt ansetzen, denn das Geld ist nie weg, sondern nur woanders, aber wo konkret?
Bibox Coin: Internationale Recherchen
Online-Anlagebetrug ist in aller Regel nicht auf nur einen Staat begrenzt, was die Ermittlungen erschwert. Um die Ströme des Geldes, vor allen Dingen die Transaktionen mit Kryptowährungen, mit Erfolg aufzuspüren, kommt sehr teure Hightech zum Einsatz. Die damit einhergehenden Herausforderungen können nur mit einem grenzüberschreitenden Netzwerk von technischen Experten und spezialisierten Juristen gelöst werden. Mit diesen ungemein diffizilen Herausforderungen ist eine kleine Anwaltskanzlei oder gar ein Einzelanwalt sicher heillos überfordert, vielmehr benötigt es dazu eine nicht zu unterschätzende Manpower, sonst sind diese Aufgaben nicht zu schaffen.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Bibox Coin geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
29.03.2023