BaFin warnt vor Clarium Capitals

Mit Hinweis vom 10.06.2020 teilt die BaFin mit, dass die Clarium Capitals mit ihren angeblichen Niederlassungen in London und New York keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt bekommen hat. Was können Anleger tun, die sich auf Geschäfte mit der Clarium Capitals eingelassen haben?  Welche Hilfe gibt es, um das Geld zurückzubekommen?

Clarium Capitals: Falsche Angaben zu ihrem Status
Die Clarium Capitals behauptet auf ihrer deutschsprachigen Website clarium-capitals.com, ein in der EU reguliertes „Investitionsunternehmen“ zu sein und unter den Anwendungsbereich der europäischen MiFID-Richtlinien zu fallen. Dem widerspricht die BaFin.

 

 

Clarium Capitals: Keine Erlaubnis einer EU Finanzaufsicht
Mit dieser Behauptung erweckt die Clarium Capitals den Eindruck, als verfüge sie über eine Erlaubnis einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere eine gemäß § 32 Abs. 4 KWG zu veröffentlichende Erlaubnis der BaFin. Die BaFin betont, dass die Clarium Capitals keine solche Erlaubnis erteilt bekommen hat. Damit dürfte ein Anlagebetrug vorliegen, für die geschädigten Anleger einen mit Trading vertrauten Rechtsanwalt brauchen oder einen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug.

Clarium Capitals: Verbotene Kapitalanlagen für den deutschsprachigen Raum
Nach der Warnung der BaFin über die Clarium Capitals wird diese damit in die Fälle des Anlagebetruges aufzunehmen sein, der sich ganz direkt auf den deutschsprachigen Raum richtet und damit den Anlagebetrug nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und den Anlagebetrug der Schweiz betrifft.

Clarium Capitals: Nach den Warnungen müssen Anleger handeln
Für die Anleger ist die Aufnahme in die Warnlisten der BaFin, aber auch der österreichischen FMA und der schweizerischen FINMA ein absolutes Warnzeichen. Hier droht die Gefahr, dass Sie  Anlagebetrügern aufsitzen. Aber mit den Warnungen der Aufsichtsbehörden sollte jedem Anleger klar sein, dass er umgehend handeln muss.

Clarium Capitals: Strafanzeige allein hilft nicht weiter
Dabei hilft es wenig, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Die Strafverfolgung dient - wie der Name schon sagt - der Bestrafung der Täter, aber nicht dazu, dass der Anleger sein Geld zurückbekommt. Dies kann nur in einer Kombination mit mehreren Schritten gehen. Zudem gilt es, die Spur des Geldes zu verfolgen. Ein auf Anlagebetrug spezialisierter Anwalt wird wissen, welche Schritte er gehen muss, um dieses Ziel zu erreichen.

Resch Rechtsanwälte – Erfahrungen im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Anleger der Clarium Capitals sind und wissen möchten, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen könnten, rufen Sie an unter 030 885 97 70 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.