CoinHosts – FCA warnt vor Online Broker

Der scheinbare Online-Broker CoinHosts gibt sich als anständige Plattform für das Online-Trading aus. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass bei CoinHosts inakzeptable Zustände herrschen. Immer mehr Anleger berichten im Zusammenhang mit CoinHosts von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug. Alle Anleger verloren ihr bei CoinHosts investiertes Kapital. Ernsthafte Zweifel sind angesagt. Inzwischen haben viele Anleger der CoinHosts das Gefühl, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Alle Anleger der CoinHosts fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der CoinHosts tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der CoinHosts ihr Geld zurück? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen CoinHosts zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?

CoinHosts: Vertrauensunwürdige Zusagen auf coinhosts.io!
Was wird den perplexen Besuchern auf www.coinhosts.io da aufgetischt? "CoinHosts zeigt, wie die Welt Krypto nutzt...Im Jahr 2012 hatte CoinHosts die radikale Idee, dass jeder überall in der Lage sein sollte, einfach und sicher auf Bitcoin zuzugreifen...Wir sehen Kryptowährungen als die Zukunft des Geldes und als Katalysator für die Schaffung eines offenen Finanzsystems auf der ganzen Welt...Heute vertrauen mehr als 35 Millionen Menschen in über 100 Ländern CoinHosts, um Kryptowährungen zu kaufen, zu verkaufen, zu speichern, zu nutzen und zu verdienen". Dies ist nur ein kleines Beispiel der gelogenen Angaben, die Neugierige auf der Webseite von CoinHosts finden. Keine einzige dieser hehren Beteuerungen von CoinHosts wurde eingehalten. Enttäuschenderweise sorgt das zwielichtige Geschäftsgebaren eher für enttäuschte Anleger und miserable Erfahrungen!
 

 

CoinHosts: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der CoinHosts-Macher ist, dass die Webseite kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Webseite. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von CoinHosts an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Jedoch erfährt man, dass die Domain erst am 01.05.2021 bei NameCheap, Inc. registriert wurde. Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem isländischen Anonymisierungsdienst Withheld for Privacy ehf.

CoinHosts: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die CoinHosts-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Webseite von CoinHosts gibt es dazu nur spärliche Angaben. Es werden zwar die beiden Firmen CoinHosts, Inc. und CoinHosts UK, Ltd. mit der Geschäftsanschrift Gateway East, White City, London, W12 7TU, United Kingdom angegeben, unter dieser sind die Macher von CoinHosts jedoch nicht auffindbar. Daneben gibt es noch die obligatorische Support-E-Mail-Adressen und die Telefonnummern +41315083204 für die Schweiz, +61290670619 für Australien, +442080976293, +441618181110 und +447405588549 für England sowie die Mobilfunknummer 0207971100. Die weltweite Suche nach dem CoinHosts in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis. Das verdeutlicht, dass es sich vorliegend um ein reines Phantasieprodukt handelt.

CoinHosts: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Die Angebote von CoinHosts werden in allen zur Verfügung stehenden Medien und Kanälen promotet. Immer wieder handelt es sich bei diesen Empfehlungen um Falschinformationen. Weiterhin laden sie Werbefilmchen auf Youtube hoch, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Mit demselben Ziel wird häufig ein Affiliate-Programm gestartet, um anderen Ansporn zu geben, die Werbetrommel für CoinHosts zu rühren.

CoinHosts: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?

CoinHosts: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!

CoinHosts: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Regulierung des Online-Brokers CoinHosts ist nicht gegeben. CoinHosts fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der FCA vom 15.09.2021. Es ist unschwer zu erkennen, dass es sich bei CoinHosts um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von CoinHosts Geschädigten ist zu raten, so schnell wie möglich einen Anwalt für Anlagebetrug einzuschalten.

CoinHosts: Wo agieren die Anlagebetrüger aktiv?
Sicher haben die Anleger es bei CoinHosts mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der CoinHosts beschränkten sich keineswegs auf den DACH-Raum. Weil sich CoinHosts ebenso an englischsprachige Anleger wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch die betrogenen Trader dieser Sprechergruppe melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um das Risiko zu reduzieren, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

CoinHosts: Schadensersatzansprüche gegen involvierte Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, muss zuvor zwingend eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen. Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Personen und Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den betroffenen Tradern zu Schadensersatz verpflichtet. Die Anlagebetrugsfälle wären ohne diese Banken gewiss nicht durchführbar gewesen.

CoinHosts: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Situation ist bei Weitem nicht so hoffnungslos, als es scheint. Die Opfer können gegen die am Anlagebetrug beteiligten und ihr investiertes Geld zurückfordern. Im Moment ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von CoinHosts zeitnah gefasst werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die angesehene Banken zur Verfügung stellten. Die haben es leider versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlungen der Anleger und deren Weiterleitung auf Illegalität zu prüfen. Diese Nachlässigkeiten ermöglichten den Anlagbetrügern ihr kriminelles Schaffen erst.

CoinHosts: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesen Kenntnissen hätten sich die Investoren nie auf eine Investition bei CoinHosts eingelassen. Jetzt bleibt den Getäuschten nur noch der Weg, sich um Wiederbeschaffung des Geldes zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Vermutlich alle fragen sich nun, ob sie Ihr Geld zurückbekommen können? Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Hierzu sollten wesentliche Fragen beantwortet werden. Zu welcher Destination sind die von CoinHosts verschobenen Gelder geflossen? Gibt es realistische Aussichten, dass die betrogenen Anleger ihr bei CoinHosts eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Handlungen sind jetzt obligat? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantwortet Ihnen solche Fragen am besten.

CoinHosts: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von CoinHosts hoffen? Die Opfer von CoinHosts finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit CoinHosts sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie CoinHosts bekannt sind.

CoinHosts: Die Spur des Geldes verfolgen!
Derlei Missständen auf dem nicht reglementierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über drei Jahrzehnten nach. Die Vorgehensweise der CoinHosts ist somit nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit ein wirksames Arsenal von Instrumenten zum Aufspüren des defraudierten Kapitals und Verfolgen der Geldströme entwickelt. Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen, wird in Zeiten des Internets immer schwerer. Je eher die Betroffenen die Spur des Geldes verfolgen, desto größer sind die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiedersehen. Wichtig ist vor allem, dass die von CoinHosts geschädigten Anleger sofort handeln.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von CoinHosts geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

23.10.2021