Coinsoft – FCA und FMA warnen vor betrügerischem Online-Broker
Der vorgebliche Online-Broker Coinsoft verkauft sich als einwandfreie Plattform für das Online-Trading. Es mehren sich jedoch die Belege, dass es bei Coinsoft auffällig viele Ungereimtheiten gibt. Es sammeln sich Berichte von Tradern über Coinsoft, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Alle Trader verloren ihr bei Coinsoft eingesetztes Kapital. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Trader der Coinsoft das Gefühl, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Alle Trader der Coinsoft fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Trader der Coinsoft tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Trader der Coinsoft ihr Geld zurück? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Coinsoft zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?
Coinsoft: Haltlose Beteuerungen auf der Website www.coinsoft.com! Was wird den perplexen Tradern auf www.coinsoft.com da vorgesetzt? "Wir sind seit September 1994 an den Märkten. Wir waren ein Hedge-Fonds, der ausschließlich auf die Betreuung von Firmenkunden ausgerichtet war. Nach dem Erreichen eines Umsatzes von 165 Milliarden USD im Jahr 2016, nach 22 Jahren an den Märkten, begannen wir, unseren Interessensbereich zu erweitern, und nachdem wir eine große Nachfrage von Seiten der Retail-Trader (Investoren) sahen, beschlossen wir, unsere Erfahrung aus zwei Jahrzehnten auch für sie verfügbar zu machen." Dies ist nur ein kleines Beispiel der unglaubwürdigen Angaben, die Neugierige auf der Webseite von Coinsoft finden. Keine einzige dieser hehren Zusagen von Coinsoft wurde gehalten. Bedauerlicherweise sorgen die beunruhigenden Geschäftspraktiken eher für unglückliche Trader und schlechte Erfahrungen!

Coinsoft: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Coinsoft-Macher ist, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.coinsoft.io an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass die Webseite erst am 24.07.2020 registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem isländischen Anonymisierungsdienst Withheld For Privacy Ehf verstecken.
Coinsoft: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die Coinsoft-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Und wer ist der Betreiber? Auf der Website www.coinsoft.io gibt es dazu nur spärliche Angaben. Am Ende der Seite findet sich in Minischrift lediglich der Hinweis: „The Website is owned by VC Managment LLC - First Floor, St. Vincent Bank Ltd Building, James Street, P.O. Box 1574, Kingstown, SVG.“
Coinsoft: Warnungen der Aufsichtsbehörden
Bei der Online-Recherche stößt man allerdings relativ schnell auf eine Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA vom 15.01.2021: „Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass
● Coinsoft und VC Management LLC
● Web: www.coinsoft.io
● mit angeblichen Sitz in First Floor, St. Vincent Bank Ltd Building, James Street, PO Box 1574,
● Kingstown, St. Vincent and the Grenadines
● support@coinsoft.io
● sven.wagner@coinsoft.io
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.“ Die britische Finanzmarkaufsichtsbehörde FCA hat ebenfalls eine entsprechende Warnung herausgegeben.
Coinsoft: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um Kunden zu gewinnen werden die Empfehlungen von Coinsoft in allen zur Verfügung stehenden Medien und Kanälen beworben. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook geschaltet. Zusätzlich laden sie Imagefilme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen interessierte Anleger mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Zeitgleich wird ein meist aggressives Affiliate-Programm gestartet, um andere anzustacheln, die Werbetrommel für Coinsoft zu rühren.
Coinsoft: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?
Coinsoft: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Ein Ausstieg ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Dazu werden den Anlegern Steuer- und Provisionsrechnungen geschickt, die häufig mit gefälschten Wappen geschmückt sind und natürlich dringend bezahlt werden müssen. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig der „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!
Coinsoft: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Legitimierung des Online-Brokers Coinsoft ist nicht gegeben. Coinsoft fehlt die Regulierung einer anerkannten europäischen Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Von der FCA und der FMA gibt es inzwischen sogar eindeutige Warnungen vor diesem Broker. Es ist leicht zu erkennen, dass es sich bei Coinsoft um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Coinsoft geschädigten Tradern ist nahezulegen, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.
Coinsoft: Wo agieren die Betrüger?
Trader haben es bei Coinsoft mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der Coinsoft sind keineswegs auf den deutschsprachigen Raum beschränkt. Weil sich Coinsoft an englischsprachige Trader in von überall her wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch die Betrogenen aus anderen Ländern melden. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
Coinsoft: Schadensersatzansprüche gegenüber involvierten Banken
Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland zwingende Voraussetzung. Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen und Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Derartige Anlagebetrugsfälle wären ohne diese Banken gewiss nicht machbar gewesen.
Coinsoft: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Gemengelage ist weit aussichtsreicher, als es den Anschein hat. Die Betroffenen können sich zur Wehr setzen und ihr investiertes Kapital zurückverlangen. Derzeit ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Coinsoft bald ergriffen werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die eigentlich seriöse Finanzinstitute bereitgestellt haben. Die haben es offenbar versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Trader und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Nachlässigkeiten dieser Art ermöglichten den Anlagbetrügern ihr kriminelles Schaffen erst.
Coinsoft: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Ausgestattet mit diesen Kenntnissen, hätte sich kein Investor auf Geschäfte mit Coinsoft eingelassen. Nun bleibt diesen nur noch die Option, sich um Wiederbeschaffung des Geldes zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Vorab sollten wesentliche Fragen beantwortet werden. Zu welcher Destination sind die von Coinsoft verschobenen Gelder verschwunden? Gibt es die Möglichkeit, dass die geprellten Anleger ihr bei Coinsoft eingesetztes Geld zurückerhalten? Welche Handlungen sind als nächstes obligat? Solche Fragen kann Ihnen am besten ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantworten.
Coinsoft: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Coinsoft hoffen? Die Opfer von Coinsoft finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Coinsoft sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Coinsoft bekannt sind.
Coinsoft: Die Spur des Geldes verfolgen!
Derartigen Missständen auf dem grauen Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als 30 Jahren nach. Das Vorgehen der Coinsoft ist von daher nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahrzehnte ein wirkungsvolles Equipment zum Aufspüren des veruntreuten Kapitals und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. Gelder verschwinden zu lassen, ist in Zeiten des Internets äußerst schwierig geworden. Je eher die Betroffenen die Spur des Geldes verfolgen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiederbekommen. Wichtig ist vor allem, dass die von Coinsoft geschädigten Anleger umgehend reagieren.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Coinsoft geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
27.05.2021