Conventus Group – Anlagebetrug aus der Karibik
Große Versprechungen von der Conventus, nichts dahinter. Nur Schein, kein Sein. Werden die Anleger der Conventus ihr Geld zurückbekommen? Wer kann bei einem Anlagebetrug helfen? Macht es Sinn, eine Strafanzeige zu stellen? Was kann man sonst bei Anlagebetrug tun?
Conventus Group: Haltlose Versprechen auf der Website
Was lesen ahnungslose Anleger auf der Website der www.conventusgroup.com? „Conventus Group - beste Handelsbedingungen für Anfänger und erfahrene Händler. Jedes Jahr erobert das professionelle Team der Conventus Group neue Höhen und öffnet die Welt des CFD-Handels für Tausende neuer Nutzer. Werden Sie ein Teil der Weltfinanzmärkte, um gemeinsam mit dem Führer zu verdienen. … Es gibt keine Einschränkungen für den CFD-Handel - Handeln Sie mit einem Klick mit einem erfolgreichen Broker, der die Handelsbedingungen optimiert und mehr Möglichkeiten für Anfänger und erfahrene Händler geschaffen hat.“ Dies ist nur ein kleiner Auszug der fragwürdigen Versprechen, die Anleger auf der www.conventusgroup.com-Website finden. Leider sorgen die dubiosen Geschäftspraktiken eher für unglückliche Trader und schlechte Erfahrungen! Viele Trader stellen sich die Frage, wie sie nach dem Login ihren Account bzw. ihr Konto löschen können, um sich endlich abzumelden. Zu welchem Urteil werden die Trader kommen? Viele Versprechen, aber wer steckt hinter Conventus Group?

Conventus Group: Alles nur Schein, kein Sein!
Schaut man sich die Website www.conventusgroup.com genauer an, findet man widersprüchliche Informationen. So liest man in Minischrift: „Conventus Group ist auf den Jungferninseln (Großbritannien) bei der Road Town Branch Wickham's Cay 1 Road Town Tortola, Jungferninseln, registriert.“ Was macht die Firma auf den Jungferninseln? Die Jungferninseln sind eine Inselgruppe der Kleinen Antillen zwischen dem Atlantik und der Karibik, die wegen ihrer laxen Gesetzgebung bei Offshore-Unternehmen sehr beliebt ist und häufig von Anlagebetrügern für Briefkastenfirmen benutzt wird. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.conventusgroup.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Conventus Group und stellt fest, dass die Website am 18.01.2011 registriert wurde. Allerdings wurde die Website erst nach August 2019 in Betrieb genommen. Man wundert sich schon sehr, da ja die Firma schon seit 2017 existieren soll. Bei der Suche nach der Firma Conventus Group im Unternehmensregister der Jungferninseln wird man nicht fündig. Lediglich eine Firma Conventus Ltd ist zu finden. Auch die weltweite Suche nach einem Unternehmen mit dem Namen Conventus Group führt zu keinem Ergebnis. Lediglich eine Firma gleichen Namens war in den USA eingetragen und wurde schon 1992 gelöscht. Man kann vermuten, dass es sich bei der Firma Conventus Group um ein reines Phantasieprodukt zur Täuschung der Anleger handelt. Auch angebliche Lizenzen von den Finanzaufsichten in Zypern und Mauritius lassen sich nicht nachvollziehen. Nachdenklich machen sollte Anleger die folgende Information auf der Conventus Group-Website: „Regionale Einschränkungen. Die Marke der Conventus Group bietet keine Dienstleistungen für Einwohner der USA.“ Welchen Grund hat wohl diese Einschränkung? Fürchtet man sich etwa vor den rigiden Anlegerschutzgesetzen der Vereinigten Staaten und den unnachgiebigen Strafverfolgungsbehörden „Die Höhle der Löwen“,? Es wäre nicht verwunderlich, da schon viele Anlagebetrüger in den USA im Gefängnis gelandet sind. Absurderweise wird allerdings eine Telefonnummer in den USA bei den Kontaktdaten auf der Website angegeben. Anleger werden schnell feststellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken der Conventus Group einzuordnen sind? Es ist Anlagebetrug und gehört zu den Fällen des Kapitalanlagebetruges, die nicht nur auf den Warnlisten des BaFin, der österreichischen FMA und der eidgenössischen FINMA stehen sollte, sondern auch auf den Warnlisten der übrigen wichtigen Finanzaufsichten in Europa, denn es betrifft nur den Anlagebetrug in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Conventus Group: Immer das gleiche Muster
Hier findet sich immer wieder das gleiche Schema des Anlagebetruges: Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook geschaltet. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter sog. Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Nicht ungewöhnlich ist es ebenso, dass man auf Datingplattformen nach potentiellen Kunden und späteren Opfern für die Tradingplattformen Ausschau hält. Dies ist „Love Scam“ der anderen Art. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Anlagebetrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehören „Polina“ und „Wladimir“ auch dazu? Meist starten die Trader mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?
Conventus Group: Bekommen Anleger Geld zurück?
Häufig wird den Anlegern auch suggeriert, dass nur ein Teil des eingezahlten Kapitals zum Trading eingesetzt wird, während der Rest als Sicherheit auf dem Handelskonto verbleiben soll. Ebenso dubios sind die Angebote, gegen weitere hohe Geldzahlungen eine angebliche „Versicherung“ gegen mögliche Verluste abzuschließen zu können. Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Da stellt sich auch wieder die Frage, wie man bei www.conventusgroup.com das Konto löschen kann? Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös!
Conventus Group: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die Firma Conventus Group als Betreiberin der Handelsplattform www.conventusgroup.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority FCA . Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Conventus Group mit deutschen Anlegern zu halten? Über die Website www.conventusgroup.com werden auch Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts of Difference – CFD´s) und Kryptowährungen (Bitcoinhandel) angeboten. Hier muss man sich klarmachen, dass Geschäfte mit CFD’s mit privaten deutschen Kleinanlegern für diese Firmen verboten sind. Erst Ende 2019 hat die BaFin dieses Handelsverbot verlängert. Darüber müssen die Firmen, so auch Conventus Group ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Aber wo finden sich die Spuren des Geldes? Dies ist eine Frage, die nicht nur die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden interessieren wird, sondern auch jeden auf Trading spezialisierten Rechtsanwalt.
Conventus Group: Was tun bei Anlagebetrug?
Wenn die Anleger der Conventus Group all das gewusst hätten, hätten sie sich sicherlich nie auf dieses Geschäft eingelassen. Die Anleger werden sich jetzt die Frage stellen, wie sie ihr Geld zurückbekommen und ob es nicht längst woanders ist. Das sind berechtigte Sorgen und Fragen, die ein mit Anlagebetrug vertrauter Anwalt beantworten kann.
Conventus Group: Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
Seit über 30 Jahren verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte derartige Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt. Insofern sind die Aktivitäten der Conventus Group nichts wirklich Neues. Als Rechtsanwälte für Kapitalanlagebetrug wurde von uns ein Instrumentarium aufgebaut, um die Spur des Geldes zu verfolgen. In der Zeit des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Wichtig ist dabei, dass die Anleger der Conventus Group zügig handeln. Je schneller die Spur des Geldes verfolgt wird, desto größer sind die Chancen, dass die Anleger ihr Geld sichern lassen können!
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie Anleger der Conventus Group sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.