CoverCoin – Britische FCA warnt vor Online Broker
Der angebliche Online-Broker CoverCoin verkauft sich als ernsthafte Plattform für das Online-Trading. Es mehren sich jedoch die Informationen, dass bei CoverCoin keineswegs alles in geraden Bahnen läuft. Es sammeln sich Berichte von Tradern über CoverCoin, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Viele haben ihr bei CoverCoin investiertes Geld verloren. Ernsthafte Zweifel sind angesagt. Inzwischen haben viele Anleger der CoverCoin Angst, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Alle Anleger der CoverCoin fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der CoverCoin tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Anleger der CoverCoin ihr Geld zurückbekommen? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen CoverCoin zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?

CoverCoin: Unglaubwürdige Angaben auf covercoin.net!
Was müssen die überraschten Besucher auf www.covercoin.net lesen? "Die Verwendung von Bitcoin auf einem mobilen Gerät können Sie mit einem einfaches Scannen und Bezahlen in zwei Schritten...Sie müssen sich nicht anmelden, die Karte zu ziehen, eine PIN einzugeben oder zu irgendetwas...Alles, was Sie brauchen, um Bitcoin Zahlungen zu erhalten, müssen Sie nur den QR-Code in Ihrer Bitcoin-Wallet App anzeigen und die andere Partei scannen lassen Handy scannen zu lassen, oder die beiden Handys berühren (mit NFC-Funktechnologie Technologie)". Dies ist nur ein kleiner Auszug der unglaubwürdigen Angaben, die Anleger auf der Webseite von CoverCoin finden. Keine einzige dieser hehren Zusagen von CoverCoin wurde eingehalten. Bedauerlicherweise sorgen die suspekten Geschäftspraktiken eher für unglückliche Anleger und schlechte Erfahrungen!
CoverCoin: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der CoverCoin-Macher ist, dass die Webseite kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Webseite. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von CoverCoin an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Jedoch erfährt man, dass die Domain erst am 11.03.2021 bei Hosting Concepts B.V. registriert wurde.
CoverCoin: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die CoverCoin-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Webseite von CoverCoin gibt es dazu nur spärliche Angaben. Es werden zwar die beiden Firmen Covercoin Limited und Loandy Corporation doch keine Geschäftsanschrift angegeben. Es gibt nur die obligatorische Support-E-Mail-Adresse, die beiden Telefonnummern +4794438522 für Norwegen und +46768444900 für Schweden sowie die beiden Mobilfunknummern 02070431949 und 07782228501. Die weltweite Suche nach dem CoverCoin in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis. Das verdeutlicht, dass es sich vorliegend um ein reines Phantasieprodukt handelt.
CoverCoin: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um Neukunden zu gewinnen werden die Angebote von CoverCoin in allen möglichen Medien und Kanälen promotet. Oft handelt es sich dabei um Falschinformationen. Um die Täuschung zu verstärken laden sie Filme auf Youtube hoch, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Zur selben Zeit wird in der Regel ein Affiliate-Programm begonnen, um andere zu motivieren, die Werbetrommel für CoverCoin zu rühren.
CoverCoin: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?
CoverCoin: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!
CoverCoin: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Regulierung des Handelsplattform CoverCoin ist nicht vorhanden. CoverCoin fehlt die Autorisierung durch eine anerkannte europäische Aufsichtsbehörde, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der FCA vom 13.09.2021 . Es ist auch offensichtlich, dass es sich bei CoverCoin um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von CoverCoin geschädigten Investoren ist zu raten, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug einzuschalten.
CoverCoin: Wo agieren die Betrüger?
Sicher haben die Anleger es bei CoverCoin mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die illegalen Aktivitäten der CoverCoin beschränkten sich keineswegs auf den deutschsprachigen Raum. Da sich CoverCoin ebenso an englischsprachige Anleger wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch die betrogenen Trader dieser Sprechergruppe melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um die Gefahr zu reduzieren, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
CoverCoin: Schadensersatzansprüche gegen beteiligte Banken
Ohne eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es in Deutschland untersagt, Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte zu erbringen. Das Tätigen, Unterstützen oder Ermöglichen solcher Geschäfte, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ist verboten. Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken kaum machbar gewesen.
CoverCoin: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Umstände sind weit aussichtsreicher, als es scheint. Die Geschädigten können gegen den Anlagebetrug vorgehen und ihr eingesetztes Kapital zurückfordern. Stand jetzt ist es zwar eher nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von CoverCoin bald ergriffen werden, dennoch gibt es Grund zur Hoffnung. Hoffen deshalb, weil die Gelder über Konten flossen, die eigentlich seriöse Finanzinstitute zur Verfügung gestellt haben. Die versäumten es offensichtlich, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlungen der Anleger und deren Weiterleitung auf Unrechtmäßigkeit zu prüfen. Solche Versäumnisse ermöglichten den Anlagbetrügern ihr kriminelles Schaffen erst.
CoverCoin: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesen Kenntnissen hätte sich keiner auf Geschäfte mit CoverCoin eingelassen. Nun bleibt den Getäuschten nur noch die Möglichkeit, sich um die Kompensation des Schadens zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Vermutlich alle fragen sich nun, ob sie Ihr Geld zurückbekommen können? Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Diesbezüglich müssen relevante Punkte geklärt sein. Zu welcher Destination sind die von CoverCoin veruntreuten Gelder gebracht worden? Gibt es eine Chance, dass die geprellten Anleger ihr bei CoverCoin eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Vorkehrungen sind nun gefordert? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt kann diese Fragen umfassend beantworten.
CoverCoin: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von CoverCoin hoffen? Die Opfer von CoverCoin finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit CoverCoin sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie CoverCoin bekannt sind.
CoverCoin: Die Spur des Geldes verfolgen!
So gearteten Missständen auf dem grauen Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über drei Jahrzehnten nach. Die Methoden der CoverCoin sind daraus resultierend nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahrzehnte ein mächtiges Instrumentarium zum Aufspüren der veruntreuten Investitionen und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. Gelder wirklich verschwinden zu lassen, ist in Zeiten des Internets nahezu unmöglich geworden Je zügiger die Anleger der Spur des Geldes folgen, desto besser stehen die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiedersehen. Wichtig ist vor allem, dass die von CoverCoin geschädigten Anleger ohne Verzug aktiv werden.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von CoverCoin geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
04.04.2022