Cryptonihilum – Anlagebetrüger lassen Gelder verschwinden
Die Cryptonihilum gibt vor, dass dem Anleger ideale Möglichkeiten geboten werden, um mit Trading ebenso schnelles wie sicheres Geld zu einzunehmen. Alles bei Cryptonihilum ist Anlagebetrug. Alles, was der Anleger auf seinem Bildschirm sieht, ist fake. Nichts wird bei der Cryptonihilum gehandelt. Kein Cent ist investiert worden. Das Geld ist gleich in den Taschen der Anlagebetrüger gelandet. Was können Anleger tun, die von der Cryptonihilum betrogen worden sind? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?

Cryptonihilum: Fragwürdige Beteuerungen auf der Website www.Cryptonihilum.com!
Was müssen die perplexen Interessenten auf www.cryptonihilum.com rezipieren? "Neben dem Angebot innovativer Lösungen und umfassender Dienstleistungen für mehr als 200.000 Privatkunden bietet Cryptonihilum Vermögensverwaltern die Möglichkeit, an mehr als 60 Börsen in über 40 Ländern mit Aktien, Fonds, Optionen, Optionsscheinen, festverzinslichen Wertpapieren und außerbörslich zu handeln Handel mit Derivaten. Dies ist von einer einfachen, zuverlässigen und schnellen Online-Handelsplattform. Cryptonihilum bietet auch spezialisierte Depotbankdienste für internationale Fonds an." Das ist nur eine kleine Auswahl der suspekten Versprechen, die Anleger auf der Webseite von Cryptonihilum finden. Keine einzige dieser gegebenen Zusagen von Cryptonihilum wurde eingehalten. Unglücklicherweise sorgen die zweifelhaften Geschäftspraktiken eher für unglückliche Anleger und miserable Erfahrungen!
Cryptonihilum: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Cryptonihilum-Macher ist, dass die Website kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von Cryptonihilum an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Jedoch erfährt man, dass die Domain erst am 13.03.2021 bei NameCheap, Inc. registriert wurde. Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem Anonymisierungsdienst Withheld for Privacy ehf.
Cryptonihilum: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die Cryptonihilum-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Website von Cryptonihilum gibt es dazu nur spärliche Angaben. Es wird zwar die Firma Cryptonihilum mit der Geschäftsanschrift in Zürich, Schweiz angegeben, unter dieser sind die Macher von Cryptonihilum jedoch nicht auffindbar. Die weltweite Suche nach dem Cryptonihilum in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis. Das verdeutlicht, dass es sich vorliegend um ein reines Phantasieprodukt handelt.
Cryptonihilum: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Die Empfehlungen von Cryptonihilum werden in allen möglichen Medien und Kanälen propagiert. Oft genug handelt es sich bei den Offerten um falsche Versprechen. Um die Täuschung zu erhöhen laden sie Filme auf Youtube hoch, in denen interessierte Anleger mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Parallel wird ein meist aggressives Affiliate-Programm gestartet, um anderen Ansporn zu geben, die Werbetrommel für Cryptonihilum zu rühren.
Cryptonihilum: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?
Cryptonihilum: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!
Cryptonihilum: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Regulierung des Online-Brokers Cryptonihilum ist nicht gegeben. Cryptonihilum fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Es ist mühelos zu erkennen, dass es sich bei Cryptonihilum um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Cryptonihilum Geschädigten ist zu raten, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.
Cryptonihilum: Wo agieren die Anlagebetrüger aktiv?
Sicher haben die Anleger es bei Cryptonihilum mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der Cryptonihilum beschränkten sich keineswegs auf den DACH-Raum. Weil sich Cryptonihilum ebenso an englischsprachige Trader wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich die Betrogenen dieser Sprechergruppe melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
Cryptonihilum: Schadensersatzansprüche gegen Banken
In Deutschland ist für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Personen und Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Opfern zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne derartige Banken unvorstellbar gewesen.
Cryptonihilum: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Umstände sind zum Glück aussichtsreicher, als es den Anschein hat. Die geschädigten Anleger können sich wehren und das eingesetztes Geld zurückverlangen. Stand jetzt ist es zwar nicht wahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Cryptonihilum zeitnah ergriffen werden, dessen ungeachtet gibt es Grund zur Hoffnung. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die eigentlich seriöse Banken bereitstellten. Diese versäumten es zweifellos, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Diese Unterlassungen machten den Anlagebetrug erst möglich.
Cryptonihilum: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesen Kenntnissen ausgestattet, hätten sich die Anleger nie auf eine Investition bei Cryptonihilum eingelassen. Jetzt bleibt den Opfern nur noch die Möglichkeit, sich um Wiederbeschaffung des investierten Kapitals zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Vermutlich alle fragen sich nun, ob sie Ihr Geld zurückbekommen können? Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Hierzu sollten wesentliche Punkte geklärt werden. Zu welcher Destination wurden die von Cryptonihilum veruntreuten Gelder geschafft? Können Anleger ihr bei Cryptonihilum eingesetztes Geld irgendwie zurückerhalten? Welche Aktionen sind von jetzt an ratsam? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantwortet Ihnen solche Fragen am besten.
Cryptonihilum: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Cryptonihilum hoffen? Die Opfer von Cryptonihilum finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Cryptonihilum sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Cryptonihilum bekannt sind.
Cryptonihilum: Die Spur des Geldes verfolgen!
Missständen solcher Art auf dem grauen Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über 30 Jahren nach. Die Vorgehensweise der Cryptonihilum ist so betrachtet nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit ein wirksames Arsenal von Instrumenten zum Aufspüren der verschwundenen Geldbeträge und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. In Zeiten des Internets wird es immer schwerer, Gelder verschwinden zu lassen. Je schneller die Anleger die Spur des Geldes verfolgen, umso aussichtsreicher ist es, dass sie ihr Geld sichern lassen können. Wichtig ist jetzt, dass die von Cryptonihilum geschädigten Anleger ohne Verzug handeln.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Cryptonihilum geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
09.05.2022