Dexa-Coin – Anlagebetrüger zocken Trader ab

Die Dexa-Coin impliziert, dass dem Anleger optimale Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, um mit Trading sowohl schnelles als auch sicheres Geld zu erwirtschaften. Bei Dexa-Coin ist alles Anlagebetrug. Das Geld ist gleich in den Taschen der Anlagebetrüger gelandet. Kein Cent ist investiert worden. Nichts wird bei der Dexa-Coin gehandelt. Alles, was der Anleger auf seinem Bildschirm sieht, ist fake. Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug? Was können Anleger tun, die von der Dexa-Coin betrogen worden sind? Wie bekommt der Anleger sein Geld zurück?

Dexa-Coin: Durchsichtige Zusagen auf dexa-coin.com!
Was wird den überraschten Tradern auf dexa-coin.com da aufgetischt? „Seit dem Auftreten von immer mehr attraktiven Möglichkeiten, in Devisenmärkte zu investieren, hat Dexa-Coin eine Plattform entwickelt, die Gelegenheitsanleger über ehemals bestehende Grenzen hinweg mit Kapitalmärkten zu verbinden. Ein Großteil der Bevölkerung hielt dies für einen komplexen Markt, der nur Fachleuten vorbehalten war. Mit Dexa-Coin können Sie ohne viele Vorkenntnisse handeln! Mit seiner benutzerfreundlichen und intuitiven Oberfläche können Sie die Handelsplattform von Dexa-Coin innerhalb weniger Minuten nutzen und ein solides Investmentportfolio erstellen. So sind Sie jederzeit und überall bereit, Handelstransaktionen vorzunehmen.“ Dies ist nur eine kleine Auswahl der unglaubwürdigen Angaben, die Interessierte auf der Webseite von Dexa-Coin finden. Nicht eine dieser vollmundigen Zusagen von Dexa-Coin wurde eingehalten. Unglücklicherweise sorgt das bedenkliche Geschäftsgebaren eher für unglückliche Trader und miserable Erfahrungen! 
 

 

Dexa-Coin: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Dexa-Coin-Macher ist, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website dexa-coin.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass die Webseite erst am 30.11.2021 registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Anonymisierungsdienst Hosting Concepts B.V verstecken. 

Dexa-Coin: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die Dexa-Coin-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Und wer ist der Betreiber? Auf der Website dexa-coin.com gibt es dazu keinerlei Angaben. Bei den Kontaktdaten findet man lediglich eine Telefonnummer mit der Ländervorwahl Österreichs sowie eine obligatorische Support E-Mail-Adresse. Des Weiteren ist als Anschrift Wagramer Str. 5, 1220 Wien angegeben. Nach Prüfung dieser Angaben stellt man jedoch fest, dass Dexa-Coin hier nicht zu finden ist, sondern sich das Büro der Vereinten Nationen hier befindet. Die weltweite Suche nach der Dexa-Coin in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis und verdeutlicht, dass es sich vorliegend um ein reines Phantasieprodukt handelt.

Dexa-Coin: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um neue Trader zu akquirieren werden die Offerten von Dexa-Coin in allen möglichen Medien und Kanälen propagiert. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook geschaltet. Nicht selten handelt es sich bei den Offerten um falsche Versprechen. Zusätzlich laden sie Filme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen interessierte Trader mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Mit demselben Ziel wird ein meist aggressives Affiliate-Programm gestartet, um andere zu motivieren, die Werbetrommel für Dexa-Coin zu rühren.

Dexa-Coin: Kriminelle Geschäftspraktiken!
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?

Dexa-Coin: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Ein Ausstieg ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Dazu werden den Anlegern Steuer- und Provisionsrechnungen geschickt, die häufig mit gefälschten Wappen geschmückt sind und natürlich dringend bezahlt werden müssen. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig der „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!

Dexa-Coin: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Autorisierung des Online-Brokers Dexa-Coin ist nicht vorhanden. Dexa-Coin fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Es ist mühelos zu erkennen, dass es sich bei Dexa-Coin um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Dexa-Coin geschädigten Investoren ist zu raten, so schnell wie möglich einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.

Dexa-Coin: Wo sind die Anlagebetrüger aktiv?
Zweifellos haben die Anleger es bei Dexa-Coin mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

Dexa-Coin: Schadensersatzansprüche gegen involvierte Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, muss zuvor zwingend eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen. Das Tätigen, Unterstützen oder Ermöglichen solcher Geschäfte, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ist verboten. Unternehmen und Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Geschädigten zu Schadensersatz verpflichtet. Die Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken nicht realisierbar gewesen.

Dexa-Coin: Anleger wollen ihr Geld zurück!
Die Lage ist weit besser, als es den Anschein hat. Die geschädigten Trader können gegen den Anlagebetrug vorgehen und ihr eingesetztes Geld zurückverlangen. Stand heute ist es zwar nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von Dexa-Coin bald gefasst werden, dennoch gibt es Grund zur Hoffnung. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Geldtransaktionen über Konten liefen, die eigentlich seriöse Geldhäuser zur Verfügung stellten. Die versäumten es zweifellos, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlungen der Trader und deren Weiterleitung auf Illegalität zu prüfen. Derartige Unterlassungen ermöglichten den Anlagebetrügern ihr kriminelles Schaffen erst.

Dexa-Coin: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesen Kenntnissen hätten sich die Interessenten nicht auf eine Geschäftsbeziehung mit Dexa-Coin eingelassen. Nun bleibt den Betrogenen nur noch die Alternative, sich um Wiedergutmachung des Schadens zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzen wir bei guten Erfolgsaussichten an. Diesbezüglich sollten wesentliche Punkte geklärt werden. Zu welchem Ziel wurden die von Dexa-Coin unterschlagenen Gelder gebracht? Gibt es realistische Aussichten, dass die betrogenen Anleger ihr bei Dexa-Coin eingesetztes Geld zurückerhalten? Welche Maßnahmen sind jetzt gefordert? Die Antworten auf diese Fragen bekommen Sie bei einem auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.

Dexa-Coin: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Dexa-Coin hoffen? Die Opfer von Dexa-Coin finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Dexa-Coin sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Dexa-Coin bekannt sind.

Dexa-Coin: Die Spur des Geldes verfolgen!
Solche Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über drei Jahrzehnten. Die Vorgehensweise der Dexa-Coin ist mithin nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahre ein mächtiges Instrumentarium zum Aufspüren der entzogenen Gelder und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. In Zeiten des Internets wird es immer schwerer, Gelder verschwinden zu lassen. Je zügiger die Trader die Spur des Geldes verfolgen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiedersehen. Wichtig ist vor allem, dass die von Dexa-Coin Geschädigten unverzüglich tätig werden.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Dexa-Coin geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

22.04.2022