Flat Mining – Ist es ein Wiedergänger von HashMap Mining?
Der scheinbare Schürfer von Kryptowährungen Flat Mining verkauft sich als innovativer Marktteilnehmer für Anlageberatung. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise, dass es bei Flat Mining erhebliche Unzulänglichkeiten gibt. Es häufen sich Berichte von Anlegern über Flat Mining, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Die Anleger haben ihr gesamtes bei Flat Mining investiertes Kapital verloren. Alle Anleger der Flat Mining fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der Flat Mining tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der Flat Mining ihr Geld zurück? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Flat Mining zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
Flat Mining: Zweifelhafte Versprechen auf der Webseite
Was wird den erstaunten Besuchern auf www.flat-mining.com da vorgesetzt? “Mit der Hosted Cloud Technologie benötigen Kunden von Flat Mining keine zusätzliche Hardware mehr, da alles ausschließlich in der Cloud berechnet wird. Somit gewährleisten wir Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit. Durch den intelligenten Algorithmus wird der gesamte Krypto-Markt in Echtzeit überwacht und auf Coins mit einem hohen Wertsteigerungspotenzial analysiert. Nur die lukrativsten Währungen werden geschürft und anschließend in Bitcoin umgewandelt. Gegen unerwartete Kursschwankungen werden Sie über die gesamte Laufzeit von 24 Monaten abgesichert, damit Ihre gebuchte Leistung stets rentabel arbeitet.” Das ist nur ein kleines Exzerpt der übertriebenen Zusagen, die Interessierte auf der Webseite von Flat Mining finden. Keine dieser vollmundigen Beteuerungen von Flat Mining wurde eingelöst. Leider sorgt das verdächtige Geschäftsgebaren eher für enttäuschte Anleger und schlechte Erfahrungen!

Flat Mining: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Webseite von Flat Mining ist, dass diese Website tatsächlich ein Impressum enthält. Der rechtlich verantwortliche Betreiber der Webseite ist demnach angeblich der im Mai 1951 geborene deutsche Staatsbürger Adam Pitz. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von Flat Mining an, sind dort allerdings keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Die Domain flat-mining.com wurde am 13.07.2020 bei NameCheap, Inc. registriert, doch die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem panamaischen Anonymisierungsdienst WhoisGuard, Inc. Die Vorgänger-Domain ohne den Bindestrich, also die flatmining.com wurde am 19.08.2019 bei denselben Diensten registriert und anonymisiert.
Flat Mining: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die Flat Mining Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Für die Flat Mining PLC wird zwar die englische Geschäftsanschrift 3rd Floor 207 Regent Street, London, W1B 3HH angegeben, unter dieser ist Flat Mining jedoch nicht auffindbar, handelt es sich doch um eine Adresse für einen Anbieter virtueller Büros. Daneben gibt es noch die obligatorische Support-Mail-Adresse und die britische Telefonnummer +44 (20) 37699555. Die gesamte Vorgehensweise erinnert stark an die Auftritte von hashmap-mining.com in den Jahren 2018 und 2019. Keiner würde sich wundern, wenn demnächst von einem Börsengang die Rede ist.
Flat Mining: Akquise der Opfer
Um neue Anleger zu akquirieren werden die Angebote von Flat Mining in vielen zum Teil absolut seriösen Medien und Kanälen präsentiert. Nicht selten handelt es sich bei diesen Angeboten um Falschinformationen. Um die Täuschung zu verstärken laden sie Filme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Mit der gleichen Absicht wird ein meist aggressives Affiliate-Programm gestartet, um anderen Ansporn zu geben, intensiv für Flat Mining zu werben.
Flat Mining: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?
Flat Mining: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!
Flat Mining: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Autorisierung des Cloud Mining-Anbieters Flat Mining ist nicht vorhanden. Flat Mining fehlt die Autorisierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie der BaFin oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Es ist gut zu erkennen, dass sich bei Flat Mining um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Flat Mining geschädigten Anlegern ist nahezulegen, so schnell wie möglich einen Anwalt für Anlagebetrug einzuschalten.
Flat Mining: Wo sind die Anlagebetrüger aktiv?
Zweifellos haben die Anleger es bei Flat Mining mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der Flat Mining beschränkten sich leider nicht auf den deutschsprachigen Raum. Weil sich Flat Mining ebenso an englischsprachige Anleger wendet, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Betrogenen von überall her melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um die Gefahr zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
Flat Mining: Schadensersatzansprüche gegenüber beteiligten Banken
Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingende Voraussetzung. Derartige Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Opfern zu Schadensersatz verpflichtet. Die Anlagebetrugsfälle wären ohne diese Banken wohl nicht machbar gewesen.
Flat Mining: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Umstände sind zum Glück nicht so aussichtslos, als es scheint. Die geschädigten Investoren können sich wehren und das investierte Geld zurückverlangen. Stand heute ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Flat Mining zeitnah ergriffen werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Geldtransaktionen über Konten liefen, die eigentlich seriöse Geldhäuser bereitgestellt haben. Die Verantwortlichen versäumten es erwiesenermaßen, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Derartige Säumnisse ermöglichten den Anlagbetrügern ihr kriminelles Tun erst.
Flat Mining: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Ausgestattet mit diesen Kenntnissen, hätten sich die Anleger nicht auf eine Geschäftsbeziehung mit Flat Mining eingelassen. Jetzt bleibt den Betrogenen nur noch die Möglichkeit, sich um den Ausgleich des Schadens zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Vorher sollten essenzielle Fragen beantwortet sein. Zu welcher Destination wurden die von Flat Mining veruntreuten Gelder gebracht? Gibt es die Möglichkeit, dass die geprellten Anleger ihr bei Flat Mining eingesetztes Geld zurückkriegen? Welche Vorkehrungen sind von jetzt an notwendig? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantwortet Ihnen solche Fragen am besten.
Flat Mining: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Flat Mining hoffen? Die Opfer von Flat Mining finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Flat Mining sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Flat Mining bekannt sind.
Flat Mining: Die Spur des Geldes verfolgen!
Solcherart Missstände auf dem nicht reglementierten Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als 30 Jahren. Die Handlungsweise der Flat Mining ist somit nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben über die Jahre ein ausgereiftes Instrumentarium zum Aufspüren des fortgeschafften Kapitals und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. In Zeiten des Internets ist es nahezu unmöglich geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Je schneller die Anleger der Spur des Geldes folgen, desto aussichtsreicher ist es, dass sie ihr Geld sichern lassen können. Nun kommt es darauf an, dass die von Flat Mining geschädigten Anleger ohne Verzug handeln.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Flat Mining geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.