Flat Mining – ein Wiedergänger der HashMap Mining

Für die Experten mit Erfahrung im Anlagebetrug erscheint das Konzept der Flat Mining wie ein Wiedergänger der HashMap Mining. Zuerst werden Mining Pakete angeboten, später werden Aktien ausgegeben und schließlich wird der groß angekündigte Börsengang abgesagt. Genau dieses ist der Ablauf, wie ihn der Anleger der HashMap Mining erlebt haben. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich dabei um dieselbe Tätergruppe handelt. So viele Zufälle kann es nicht geben.

Flat Mining: Gleiche Erfahrung wie bei HashMap
Alles bei der Flat Mining ist identisch mit der HashMap Mining. Auch bei der Flat Mining wurden bezahlte Artikel in den Medien veröffentlich, um so das Vertrauen der Anleger zu erschleichen. Der Vertrieb erfolgte über Schwindelfirmen mit wohlklingenden Namen, die meist vorgaben, ihren Sitz in der Schweiz zu haben. 

Flat Mining: Anlagebetrug aus der Schweiz?
Hier wurde der Ruf des Finanzplatzes Schweiz für den Anlagebetrug schamlos ausgenutzt. Aber nicht nur die Schweiz, sondern auch Deutschland und Österreich sind von dem Anlagebetrug betroffen. Die eidgenössische Finma hat die Flat Mining in ihre Warnliste aufgenommen. Wann wird die Flat Mining auch in der Warnliste der BaFin und der Warnliste der österreichischen FMA erscheinen?

Flat Mining: Wird Aktientausch angeboten?
Als nächstes werden die Opfer der Flat Mining sicherlich Angebote erhalten, dass sie ihre Flat Mining Aktien umtauschen können gegen Aktien renommierter Unternehmen. Natürlich muss eine kleine Zuzahlung geleistet werden, damit der An- und Verkauf aufeinander abgestimmt werden kann. Zu spät  werden die Anleger merken, dass die erworbenen Aktien nicht ausgeliefert werden. Kein Wunder, denn auch die Aktienhändler sind Teil der Verwertungskette. Noch ein Anlagebetrug. Die Anlagebetrüger sind bemüht, möglichst den letzten Cent aus ihren Opfern rauszusaugen.

Flat Mining: Kann Anlagebetrug in Sammelverfahren eingebracht werden?
Resch Rechtsanwälte haben umfangreich zu dem Komplex der HashMap Mining ermittelt und in einem Sammelverfahren die entsprechenden Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht. Parallel dazu laufen zivilrechtliche Verfahren gegenüber den Finanzinstituten, bei denen die Anlagebetrüger die Konten eingerichtet haben. Es liegt deshalb nahe, die Geschädigten der Flat Mining in die bereits laufenden Verfahren gegen die HashMap Mining einzubringen.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Flat Mining geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

15.03.2021

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