Forex-Point – Anlagebetrug mittels Fake-Unternehmen
Der scheinbare Online-Broker Forex-Point gibt sich als vertrauenswürdiger Player für das Online-Trading aus. Es mehren sich jedoch die Belege, dass bei Forex-Point keineswegs alles in geraden Bahnen läuft. Es melden sich immer mehr Trader, die von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug bei Forex-Point sprechen. Alle haben ihr bei Forex-Point investiertes Geld verloren. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Anleger der Forex-Point Angst, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Alle Trader der Forex-Point fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Trader der Forex-Point tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Trader der Forex-Point ihr Geld zurück? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Forex-Point zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?

Forex-Point: Zweifelhafte Versprechen auf Forex-point.com!
Was wird den ahnungslosen Besuchern auf der Website von Forex-Point da weisgemacht? “Trade Like an expert all the winning tools you need to succeed
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Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der suspekten Versprechen, die Trader auf der Webseite von Forex-Point finden. Keine dieser vollmundigen Beteuerungen von Forex-Point wurde eingehalten. Bedauerlicherweise sorgen die beunruhigenden Geschäftspraktiken eher für unglückliche Trader und miserable Erfahrungen!
Forex-Point: Wer ist das?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Trader und Anlegern sehr schwer fallen, da die Forex-Point-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Hier setzen die Forex-Point-Macher auf absolute Intransparenz, denn es existierte weder ein Impressum und auch in den Geschäftsbedingungen fand man keinerlei Angaben über den Betreiber. Als Kontaktmöglichkeit wurde lediglich die Telefonnummer +442038075441 und die E-Mail-Adresse [email protected] veröffentlicht. Aber was erfährt man bei der italienischen Finanzaufsicht. Hier finden man den Betreiber Top Media Ltd und später Yukon Global Ltd. Allerdings führt die Suche in den einschlägigen Firmenregistern zu keinem Ergebnis und man kann vermuten, dass es sich bei den Firmen um reine Phantasieprodukte handelt. Anleger müssen sich zu Recht die Frage stellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken von Forex-Point einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?
Forex-Point: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Forex-Point-Macher ist, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Dies ist allerdings eine rechtliche Verpflichtung für Firmen, die sich direkt an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Mithin besteht für die Betreiber der Website die rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website im Impressum. Werden diese Mindestanforderungen des Telemediengesetzes durch die Betreiber einer Website verletzt, ist auch dies ein Grund zur Besorgnis. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.forex-point.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Anonymisierungsdienstleister WhoisGuard, Inc. verstecken. Kann das ein Zufall sein?
Forex-Point: Akquise
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um Neukunden zu gewinnen werden die Offerten von Forex-Point in allen zur Verfügung stehenden Medien und Kanälen präsentiert. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und anderen Onlinemedien geschaltet. Meist handelt es sich bei den Offerten um falsche Versprechen. Um die Wirkung zu erhöhen laden sie Imagefilme auf Youtube hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten angeblich vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Dies ist allerdings absoluter Fake, um nichtsahnende Anleger zu täuschen. Zur selben Zeit wird ein meist aggressives Affiliate-Programm begonnen, um andere anzustacheln, intensiv für Forex-Point zu werben.
Forex-Point: Unseriöse Geschäftspraktiken!
Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Trader mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?
Forex-Point: Exit ohne Verluste unmöglich?
Häufig wird den Anlegern auch suggeriert, dass nur ein Teil des eingezahlten Kapitals zum Trading eingesetzt wird, während der Rest als Sicherheit auf dem Handelskonto verbleiben soll. Ebenso dubios sind die Angebote, gegen weitere hohe Geldzahlungen eine angebliche „Versicherung“ gegen mögliche Verluste abzuschließen zu können. Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Da stellt sich auch wieder die Frage, wie man bei www.forex-point.com das Konto löschen kann? Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös!
Forex-Point: Forex-Point im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. So warnte die Finanzaufsicht Italiens vor den Aktivitäten der Tradingwebsite www.forex-point.com mit dem Betreiber Top Media Ltd bereits im Jahre 2017 und aktualisierte 2018 diese Warnung später auf die Firma Yukon Global Ltd als Betreiber der Website. Die Finanzaufsichten der Niederlande, Norwegens, Schwedens, Dänemarks, Ungarns und Belgiens schlossen sich diese Warnungen später an. Und was bedeuten diese Warnungen für die Kunden, die schlechte Erfahrungen mit der Firma Yukon Global Ltd und der Tradingplattform www.forex-point.com gemacht haben?
Forex-Point: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die Firma Yukon Global Ltd als Betreiber der Handelsplattform www.forex-point.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Firma Yukon Global Ltd mit deutschen Anlegern zu halten? Über die Website www.forex-point.com werden auch Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts of Difference – CFD) und Kryptowährungen (Bitcoinhandel) angeboten. Hier muss man sich klarmachen, dass Geschäfte mit CFDs mit privaten deutschen Kleinanlegern für diese Firmen verboten sind. Erst Ende 2019 hat die BaFin dieses Handelsverbot verlängert. Darüber müssen die Firmen, so auch Yukon Global Ltd ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Im Übrigen werden sich die Verantwortlichen der Yukon Global Ltd, der Geldempfängerfirmen, wie der ConDesk GmbH samt Zahlungsdienstleistern und Banken, wie die Fidor Bank AG noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die auch bereits die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessiert.
Forex-Point: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Regulierung des Handelsplattform Forex-Point gibt es nicht. Forex-Point fehlt die Autorisierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB). Das ist die italienische Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen. Außerdem warnten die Financial Services and Markets Authority (FSMA), die niederländische Autoriteit Financiële Markten (AFM), die Finanstilsynet NorwegensundDänemarks, die schwedische Financial Supervisory Authority (FSA) und die ungarische Hungarian Financial Supervisory Authority (HFSA). Es ist unschwer zu übersehen, dass sich bei Forex-Point um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Forex-Point geschädigten Tradern ist zu raten, so schnell wie möglich einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.
Forex-Point: Wo agieren die Betrüger?
Zweifellos haben die Anleger es bei Forex-Point mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der Forex-Point sind leider nicht auf den DACH-Raum beschränkt. Weil sich Forex-Point ebenso an alle englischsprachigen Trader wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch da die ersten Betrogenen melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um die Gefahr zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
Forex-Point: Schadensersatzansprüche gegen involvierte Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, muss zuvor zwingend eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen. Das Tätigen, Unterstützen oder Ermöglichen solcher Geschäfte, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ist verboten. Unternehmen und Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Die Anlagebetrugsfälle wären ohne diese Banken kaum denkbar gewesen.
Forex-Point: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Umstände sind bei Weitem besser, als es scheint. Die Opfer können sich zur Wehr setzen und ihr investiertes Kapital zurückfordern. Im Moment ist es zwar nicht wahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Forex-Point bald gefasst werden, dessen ungeachtet gibt es Grund zur Hoffnung. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Geldtransaktionen über Konten liefen, die eigentlich seriöse Banken zur Verfügung stellten. Deren Verantwortliche haben es offensichtlich versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Trader und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Derartige Nachlässigkeiten ermöglichten den Anlagbetrügern ihr kriminelles Schaffen erst.
Forex-Point: Was tun bei Anlagebetrug?
Mit diesem Wissen ausgestattet, hätten sich die Trader nicht auf eine Geschäftsbeziehung mit Forex-Point eingelassen. Nun bleibt den Opfern nur noch die Alternative, sich um die Kompensation des Schadens zu bemühen. Hierzu müssen relevante Punkte geklärt werden. Wohin wurden die von Forex-Point veruntreuten Gelder geschafft? Gibt es die Möglichkeit, dass die geprellten Trader ihr bei Forex-Point eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Handlungen sind jetzt fällig? Gerne wird Ihnen ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt derartige Fragen gründlich beantworten.
Forex-Point: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Forex-Point hoffen? Die Opfer von Forex-Point finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Forex-Point sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Forex-Point bekannt sind.
Forex-Point: Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
Missstände solcher Art auf dem unregulierten Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als 30 Jahren. Die Handlungsweise der Forex-Point ist insoweit nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben über die Jahrzehnte ein kraftvolle Werkzeuge zum Aufspüren der einbehaltenen Investitionen und Verfolgen der Geldströme entwickelt. Gelder verschwinden zu lassen, wird in Zeiten des Internets immer schwerer. Je schneller die Anleger der Spur des Geldes folgen, umso aussichtsreicher ist es, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten. Wichtig ist vor allem, dass die von Forex-Point Geschädigten ohne Verzug reagieren.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Forex-Point geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.