FX-leader – Anlagebetrug durch Offshore-Unternehmen

Der vermeintliche Online-Broker FX-leader gibt sich als ernsthafter Marktteilnehmer für das Online-Trading aus. Es existieren jedoch zahlreiche Belege, dass es bei FX-leader auffällig viele Ungereimtheiten gibt. Immer mehr Trader berichten im Zusammenhang mit FX-leader von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug. Alle Trader verloren ihr bei FX-leader investiertes Kapital. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Trader der FX-leader die Befürchtung, dass es sich um Anlagebetrug handelt. Die Webseite von FX-leader ist online. Alle Anleger der FX-leader fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der FX-leader tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Anleger der FX-leader ihr Geld zurückbekommen? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen FX-leader zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?

 

FX-leader: Fragwürdige Angaben auf FX-leader.com!
Was wird den erstaunten Besuchern auf der Website von FX-leader da aufgetischt? “FX-leader wurde von einer Gruppe von Handelsexperten als innovative Lösung für die Bedürfnisse von Händlern weltweit gegründet. Um den Kunden alle notwendigen Werkzeuge und Verdienstmöglichkeiten zu bieten, haben wir eine innovative Handelsplattform auf den Markt gebracht, die in Ihrer Einfachheit und Ihren Wachstumsmöglichkeiten einzigartig ist. Es passt perfekt für weniger erfahrene und fortgeschrittene Devisenhändler. Unsere Mission ist es, eine erstklassige Handelserfahrung zu bieten und einen guten Ruf als äußerst zuverlässige und vertrauenswürdige Handelsplattform aufzubauen. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, wählen wir sorgfältig Handelsinstrumente, Vermögenswerte, Plattformen und Ressourcen aus, um Händlern zu helfen, die besten Handelsentscheidungen zu treffen. Einzigartige Lösungen für CFDs Handel!” Das ist nur ein kleiner Auszug der fragwürdigen Beteuerungen, die Interessierte auf der Webseite von FX-leader finden. Keine dieser gegebenen Beteuerungen von FX-leader wurde gehalten. Unglücklicherweise sorgt das zwielichtige Geschäftsgebaren eher für unglückliche Trader und miserable Erfahrungen!

FX-leader: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der FX-leader-Macher ist, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Dies ist allerdings eine rechtliche Verpflichtung für Firmen, die sich direkt an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Mithin besteht für die Betreiber der Website die rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website im Impressum. Werden diese Mindestanforderungen des Telemediengesetzes durch die Betreiber einer Website verletzt, ist auch dies ein Grund zur Besorgnis. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.fx-leader.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass die Website erst am 18.07.2019 registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Anonymisierungsdienstleister Whoisprotection verstecken. Ebenso auffällig ist auch, dass die am 17.10.2019 registrierte Website www.swiscapital.com nunmehr auf die Website www.fx-leader.com umgeleitet wird. Kann das ein Zufall sein?

FX-leader: Die Spur führt auf karibische Inseln
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Trader und Anlegern sehr schwer fallen, da die FX-leader-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Untersuchen wir die Website genauer, so finden wir in der Fußzeile kaum leserlich in Minischrift folgende Angaben: „FX-leader Limited, Suite 305 Griffith Corporate Center, Beachmont P.O. 1510, Kingstown St. Vincent und die Grenadinen, Tel: +44 20 3318 3212“ St. Vincent und die Grenadinen? Dabei handelt es sich um eine Inselgruppe in der Karibik, die wegen ihrer laxen Gesetzgebung bei Offshore-Unternehmen sehr beliebt ist und häufig von Kriminellen für Briefkastenfirmen benutzt wird. Bei der Suche nach der Firma FX-leader Ltd im Unternehmensregister der Karibikinsel St. Vincent wird man nicht fündig. Das Griffith Corporate Centre in Kingstown ist allerdings Finanzermittlern wohlbekannt, denn hier residieren noch diverse Briefkastenfirmen, die sich im Cybertrading tummeln. Auch die weltweite Suche nach der Firma FX-leader Ltd führt zu keinem Ergebnis und man kann vermuten, dass es sich bei der Firma um ein reines Phantasieprodukt handelt. Anleger müssen sich zu Recht die Frage stellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken von FX-leader einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?

FX-leader: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um Neukunden anzulocken werden die Angebote von FX-leader in allen zur Verfügung stehenden Medien und Kanälen promotet. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und anderen Onlinemedien geschaltet. Oft handelt es sich bei diesen Empfehlungen um Falschinformationen.    Um die Wirkung zu erhöhen laden sie Filme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen interessierte Trader mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Mit dem selben Ziel wird häufig ein Affiliate-Programm begonnen, um andere zu motivieren, intensiv für FX-leader zu werben.

FX-leader: Unseriöse Geschäftspraktiken!
Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter sogenannte Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehören „Melanie Berlin“, „Caroline Schwarz“ und „Rollo Schutter“ auch dazu? Meist starten die Trader mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Gauner auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?

FX-leader: Täuschungen, Scheingewinne und am Ende nur Verluste
Häufig wird den Anlegern auch suggeriert, dass nur ein Teil des eingezahlten Kapitals zum Trading eingesetzt wird, während der Rest als Sicherheit auf dem Handelskonto verbleiben soll. Ebenso dubios sind die Angebote, gegen weitere hohe Geldzahlungen eine angebliche „Versicherung“ gegen mögliche Verluste abzuschließen zu können. Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Da stellt sich auch wieder die Frage, wie man bei www.fx-leader.com das Konto löschen kann? Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Gaunern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös!

FX-leader: Im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. So warnte die englische Finanzaufsichtsbehörde FCA bereits am 11.07.2018 vor den Aktivitäten von FX-leader Ltd mit der Tradingplattform www.fx-leader.com und veröffentlichte zur Warnung auch die am 29.05.2020 aktualisierten nachfolgenden Kontaktdaten:
●    FX-leader
●    Address: FX-leader Limited, suite 305 Griffith Corporate Centre, Beachmont P.O.B 1510, Kingstown St. Vincent and the Grenadines
●    Telephone: +44 20 3318 3211
●    Fax: +44 20 3318 3212, +353 76 670 0901, +27 44 518 0570, +65 3138 6989
●    Email: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]
●    Website: www.fx-leader.com
Die Finanzaufsicht Italiens Consob warnte am 22.06.2020 vor der Firma Leadernet OÜ und Fx Leader (www.fx-leader.com).

FX-leader: BaFin-Warnung
Und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 31.07.2020 vor den unerlaubten Geschäften der FX-leader Ltd: „FX-leader Limited/fx-leader.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel. Die BaFin hat gegenüber der FX-leader Limited, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 8. Juli 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Die Gesellschaft FX-leader Limited ist Betreiberin der Handelsplattform www.fx-leader.com u.a. für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD) und Devisen. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. a Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“

FX-leader: Swiscapital.com
Doch damit nicht genug. Man erinnert sich, dass die Website www.swiscapital.com nunmehr auf www.fx-leader.com umgeleitet wird. Bezeichnenderweise hat die BaFin am 18.08.2020 auch eine Warnung zu den unerlaubten Geschäften zur Tradingplattform www.swiscapital.com veröffentlicht: „SwisCapital LTD./ swiscapital.com: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel. Die BaFin hat gegenüber der SwisCapital LTD., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, mit Bescheid vom 31. Juli 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Die Gesellschaft SwisCapital LTD. ist Betreiberin der Handelsplattform „FXLEADER“, welche über die Domain swiscapital.com erreicht werden kann, unter anderem für finanzielle Differenzkontrakte (CFD) und Devisen. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. a Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“

Und was bedeuten all diese Warnungen für die Kunden, die schlechte Erfahrungen mit den Firmen FX-leader Ltd und SwisCapital Ltd und den Tradingplattformen www.fx-leader.com und www.swiscapital.com gemacht haben?

FX-leader: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die FX-leader Ltd und SwisCapital Ltd als Betreiber der Handelsplattformen www.fx-leader.com und www.swiscapital.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der FX-leader Ltd und SwisCapital Ltd mit deutschen Anlegern zu halten? Über die Websites www.fx-leader.com und www.swiscapital.com werden auch Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts of Difference – CFD) und Kryptowährungen (Bitcoinhandel) angeboten. Hier muss man sich klarmachen, dass Geschäfte mit CFDs mit privaten deutschen Kleinanlegern für diese Firmen verboten sind. Erst Ende 2019 hat die BaFin dieses Handelsverbot verlängert. Darüber müssen die Firmen, so auch FX-leader Ltd und SwisCapital Ltd die ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Im Übrigen werden sich die Verantwortlichen der FX-leader Ltd, der SwisCapital Ltd, der Geldempfängerfirmen, wie die Coin OTC, Unipessoal, Lda, die Arveras UG samt Zahlungsdienstleistern und Banken, wie die Unicredit Bank noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die auch die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird

FX-leader: Schema des Kapitalanlagebetrugs
Eine Autorisierung des Handelsplattform FX-leader gibt es nicht. FX-leader fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Aufsichtsbehörde, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für Italien zuständigen Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB). Dafür gibt es Warnung der FCA, BaFin und CONSOB. Es ist leicht zu erkennen, dass sich bei FX-leader um einen gezielten Anlagebetrug handelt. Allen von FX-leader geschädigten Anlegern ist nahezulegen, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.

FX-leader: Wo agieren die Anlagebetrüger?
Zweifellos haben die Anleger es bei FX-leader mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der FX-leader beschränkten sich leider nicht auf den DACH-Raum. Weil sich FX-leader ebenso an Trader in Italien wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch dort die ersten Opfer melden. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um die Gefahr zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

FX-leader: Schadensersatzansprüche gegenüber beteiligten Banken
Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland ist eine Erlaubnis der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingende Voraussetzung. Das Tätigen, Unterstützen oder Ermöglichen solcher Geschäfte, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ist verboten. Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Derartige Anlagebetrugsfälle wären ohne diese Banken undenkbar gewesen.

FX-leader: Die Situation der Anleger
Die Umstände sind zum Glück nicht so aussichtslos, als es den Anschein hat. Die geschädigten Investoren können gegensteuern und das investiertes Geld zurückverlangen. Im Moment ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von FX-leader zeitnah ergriffen werden, dessen ungeachtet gibt es Anlass zu hoffen. Hoffen deshalb, weil die Gelder über Konten flossen, die eigentlich seriöse Banken zur Verfügung gestellt haben. Die Verantwortlichen versäumten es nachweislich, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Trader und deren Weiterleitung auf Unrechtmäßigkeit zu prüfen. Solche Unterlassungen haben den Anlagebetrug erst ermöglicht.

FX-leader: Anleger wollen ihr Geld zurück!
Ausgestattet mit diesem Wissen, hätten sich die Anleger nicht auf Geschäfte mit FX-leader eingelassen. Jetzt bleibt den Opfern nur noch die Alternative, sich um die Kompensation des Schadens zu bemühen. Vorher sollten essenzielle Punkte geklärt werden. Zu welcher Destination sind die von FX-leader unterschlagenen Gelder verschwunden? Gibt es die Möglichkeit, dass die geprellten Anleger ihr bei FX-leader eingesetztes Geld zurück kriegen? Welche Handlungen sind von nun an ratsam? Die Antworten auf diese Fragen bekommen Sie bei einem auf  Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.

FX-leader: Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von FX-leader hoffen? Die Opfer von FX-leader finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit FX-leader sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie FX-leader bekannt sind.

FX-leader: Was tun bei Anlagebetrug?
Dergestaltigen Missständen auf dem unregulierten Kapitalmarkt geht die  Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als drei Jahrzehnten nach. Die Arbeitsweise der FX-leader ist von daher nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit ein starke Werkzeuge zum Aufspüren der verschobenen Gelder und Verfolgen der Geldströme entwickelt. Gelder wirklich verschwinden zu lassen, wird in Zeiten des Internets immer schwieriger. Je eher die Trader die Spur des Geldes verfolgen, umso größer sind die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten. Wichtig ist vor allem, dass die von FX-leader Geschädigten umgehend aktiv werden.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von FX-leader geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.