FXVC – ist das seriös? Erfahrungen und Bewertung

„FXVC, ist das seriös oder unseriös?“ wird sich so manch ein Anleger fragen. Welche Erfahrungen haben Anleger mit der Tradingplattform FXVC aus Zypern gemacht? Zu welchem Urteil werden Anleger kommen und wie werden die Geschäftspraktiken bewertet? Haben Sie Geld beim Trading investiert und sind mit den Ergebnissen unzufrieden? Was können Anleger dann tun und welche Hilfen gibt es?

 

FXVC: Fragwürdige Versprechen auf fxvc.com!
Was lasen ahnungslose Anleger auf der Website der fxvc.com? „Jeder hat seinen eigenen Handelsstil. Der eine liebt Währungen, der andere bevorzugt Indizes oder Aktien.“ Und weiter hieß es: „Strebe nach Größe. Handel mit den Besten.“ Dies ist nur ein kleiner Auszug der fragwürdigen Aussagen, die Anleger auf der FXVC-Website fanden. Leider sorgten die dubiosen Geschäftspraktiken eher für unglückliche Anleger und schlechte Erfahrungen! Viele Anleger stellen sich die Frage, wie sie nach dem Login ihren Account bzw. ihr Konto löschen können, um ihre Gewinne zu realisieren. Es funktioniert nicht! Warum ist das so? Und wer steckte hinter der FXVC?

FXVC: In Zypern lizenziertes Unternehmen
Als Betreiberin der FXVC trat die zypriotische Finteractive Ltd. auf. Diese sollte unter der Anschrift Gladstonos 110 corner of Mesolongiou Str., Ayia Trias 3032, in Limassol zu finden sein. Es gab wohl auch eine Lizenz – Nr. 238/14 – für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen der zypriotischen Bankenaufsicht. Demnach konnte die FXVC alle Finanzprodukte, wie CFD, Forex und das Trading mit Kryptowährungen anbieten. Allerdings erscheint beim Aufrufen des Unternehmens auf der Cyprus Secrurities and Exchange Commission-Seite (kurz: CySec) der Hinweis, dass die FXVC sich in einer Prüfung auf freiwilligen Verzicht auf die Zulassung befinde. Auch die FCA wurde bereits im Jahr 2021 auf die FXVC aufmerksam und leitete bereits dort schon deren Schließung in die Wege. Auf der Webseite der FXVC erscheint aktuell diesbezüglich noch folgender Hinweis:  „Wir möchten Sie darüber informieren, dass FXVC aus eigener Initiative beschlossen hat, seine CIF-Lizenz mit der Zulassungsnummer 238/14 mit Wirkung vom 20. Januar 2022 aufzugeben, und dass das Unternehmen nach der Kommunikation mit seinen bestehenden Kunden das Angebot von Investitionsdienstleistungen mit Wirkung vom 28. Februar 2022 eingestellt hat. Kunden, die zulässige Gelder auf ihrem Konto haben, wurden benachrichtigt, um den Betrag ihrer zulässigen Gelder zurückzuerstatten, oder aufgefordert, die für die Rückerstattung erforderlichen Informationen zu übermitteln (in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft). Wir möchten uns bei Ihnen bedanken, und es war uns ein Vergnügen, mit Ihnen zu arbeiten. Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie Fragen oder Bedenken haben oder wenn es irgendetwas gibt, das wir tun können, um Ihnen bei diesem Übergang zu helfen.“ Es ist äußerst fraglich, warum ein Unternehmen angeblich von sich aus diesen Schritt geht, wenn doch alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll.

FXVC: Anleger nicht über Risiken informiert
Wenn die FXVC Produkte in anderen Ländern der EU, außerhalb von Zypern, angeboten hat, dann musste sie sich an deren gesetzliche Vorgaben halten. So gilt zum Beispiel ein Verbot, dass Privatanlegern bestimmte Finanzangebote gemacht werden dürfen. Ferner müssen die Berater umfassend auf die Risiken der erlaubten Finanzanlagen aufklären. In den hier bekannten Fällen kann man feststellen, dass die Anleger nicht annähernd über die Risiken der gefährlichen Finanzprodukte aufgeklärt worden sind. Ihnen wurde nicht deutlich gemacht, dass sie mit dem Anbieter eine Wette eingehen, die sie wohl nicht einmal theoretisch gewinnen konnten. Juristisch gesehen liegt damit eine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung vor, die zu einem Schadensersatzanspruch führen kann. Für die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche ist grundsätzlich die Zuständigkeit in Deutschland beziehungsweise Österreich oder der Schweiz gegeben. 

 

FXVC: Anleger wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Wenn Sie all das gewusst hätten, hätten Sie sich sicherlich nie auf dieses Geschäft eingelassen. Sie werden sich jetzt die Frage stellen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können? Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“.  Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzen wir bei guten Erfolgsaussichten an.

FXVC: Die Spur des Geldes verfolgen!
Seit über 30 Jahren verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte derartige Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt. Insofern sind die Aktivitäten der FXVC nichts wirklich Neues. Wir haben ein Instrumentarium aufgebaut, um die Spur des Geldes zu verfolgen. In der Zeit des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Wichtig ist dabei, dass wir möglichst schnell handeln.
 

 

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von  FXVC geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

16.07.2022