GFS Invest und Clarium Capital – BaFin warnt vor Anlagebetrug
Die scheinbaren Investitionsberater GFS Invest und Clarium Capital giben sich als glaubwürdiger Provider für Anlageberatung aus. Es mehren sich jedoch die Indizien, dass bei GFS Invest und Clarium Capital keineswegs alles in geraden Bahnen läuft. Es sammeln sich Berichte von Anlegern über GFS Invest und Clarium Capital, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Viele haben ihr bei GFS Invest und Clarium Capital eingesetztes Kapital verloren. Alle Anleger der GFS Invest und Clarium Capital fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der GFS Invest und Clarium Capital tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der GFS Invest und Clarium Capital ihr Geld zurück? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen GFS Invest und Clarium Capital zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?

GFS Invest und Clarium Capital: Wer ist das?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern sehr schwerfallen, da die Täter alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Als nächste Frage gilt es zu prüfen, wo die Firma GFS Invest Global Financial Securities mit der nunmehr abgeschalteten Website www.gfs-invest.com ihren Geschäftssitz hat. Das Office New York soll sich in 445 Park Avenue, Manhattan New York City, NY 10022, USA befinden. Ob dort eine Niederlassung der Firma GFS Invest Global Financial Securities zu finden ist? Eher nicht. Wahrscheinlicher erscheint die Variante, dass es sich um ein sogenanntes virtuelles Büro handelt, in dem keine Geschäftsaktivitäten vor Ort abgewickelt werden, da es sich dort um einen Standort der Firma Regus handelt, die auch sog. virtuelle Büros anbietet und auch von Betrügern gern genutzt wird. Und bei der Clarium Capital mit der Website www.clarium-capital.com schaue man sich auch noch den vermeintlichen Geschäftssitz in der 30 St. Mary Axe, London, United Kingdom, EC3A 8BF an. Diesmal also nicht New York, sondern London. Ob man die Firma Clarium Capital tatsächlich im 180 m hohen Wolkenkratzer, häufig auch The Gherkin genannt, im Finanzbezirk der City of London finden wird, ist zu bezweifeln. Ebenso bezeichnend ist, das weder die Firma GFS Invest Global Financial Securities noch die Firma Clarium Capital in den einschlägigen Firmenregistern zu finden sind. Hierbei handelt es sich mutmaßlich, um Phantasieprodukte der Anlagebetrüger. Für Kenner der Szene ist auch nicht verwunderlich, dass Anleger sowohl von der GFS Invest, als auch von der Clarium Capital kontaktiert werden, denn hier werden die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt und dann weitere Geschäftsanbahnungsversuche unternommen. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös! Wie sind die Geschäftspraktiken der Firmen GFS Invest und Clarium Capital wohl einzuordnen? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?
GFS Invest und Clarium Capital: Akquise der Opfer
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um neue Kunden zu akquirieren werden die Empfehlungen von GFS Invest und Clarium Capital in allen möglichen Medien und Kanälen präsentiert. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook oder anderen Onlinemedien geschaltet. Häufig handelt es sich bei den Offerten um unrichtige Behauptungen. Zusätzlich laden sie Filme auf Youtube hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Sobald sich der Kunde registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Zur selben Zeit wird in der Regel ein Affiliate-Programm gestartet, um anderen Ansporn zu geben, intensiv für GFS Invest und Clarium Capital zu werben.
GFS Invest und Clarium Capital: Kriminelle Geschäftspraktiken
Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter sog. Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Hier sind Telefonverkäufer am Werk, die den Kunden, Aktienkäufe von renommierten Firmen schmackhaft machen wollen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehören „Stefan Hammer“ und „Sandra Walker“ auch dazu? Hier sollten enttäuschte Anleger der Firmen GFS Invest und Clarium Capital einfach mal die Probe machen und im Internet schauen, ob ihr vermeintlicher Finanzbroker schon woanders verbrannte Erde hinterlassen hat.
GFS Invest und Clarium Capital: Täuschung mit großen Namen und Scheingewinnen!
Auch hier hat man wieder das Phänomen, dass die Macher der Handelsplattformen mit großen Namen oder auch angeblichen Börsenstars der Zukunft werben und vermeintliche große Deals offerieren. Besonders dubios ist allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Bei den Firmen GFS Invest und Clarium Capital sind u.a. Papiere von „Saudi Aramco“ am Start. Hier werden häufig wilde Geschichten erzählt, besonders gern über einmalige Handelsoptionen. Dazu werden gern Investoren erfunden, die angeblich eine Co-Finanzierung übernehmen wollen, aber dann doch leider nicht zur Verfügung stehen. Wiederholt springt dann auch der Berater selbst ein oder der Kunde muss das Geld für die „einmalige“ Gelegenheit selbst aufbringen. Desgleichen wird auch immer wieder ein angeblicher Börsengang ins Spiel gebracht. Aber auch hier gibt es dann wieder keinen Wertpapierprospekt oder andere Tatsachen, die die absonderliche Geschichte belegen würden. Genauso unseriös sind die abstrusen Geschichten, über bestimmte Schwellenwerte bei der Anzahl der Aktien, die für den Weiterverkauf an einen angeblichen Investor notwendig wären. Dies gilt auch für geforderte prozentuale Garantiezahlungen, die vor einer Auszahlung des vermeintlichen Gewinns erforderlich wären.
GFS Invest und Clarium Capital: Exit ohne Verluste unmöglich?
Ein Exit aus dem Investment ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Im späteren Verlauf der Transaktionen werden dann noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend gemacht. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Ebenso abstrus ist der Verweis auf angeblich geheime Transaktionen oder auch die Drohung, den Zugang zum vermeintlich erworbenen Portfolio zu verweigern. Vollkommen fern der Realität und absolut dubios! Und hierbei werden von den Anlagebetrügern auch gern mehrere Handelsplattformen mit der gleichen Masche und dem berüchtigten „Boiler Room Scam“ betrieben und die dann zum Teil wegen ihrer dubiosen Geschäfte auch auf den Warnlisten der Finanzaufsichten landeten. Dies ist Kennern der Szene natürlich wohlbekannt.
GFS Invest und Clarium Capital: FMA warnt vor Anlagebetrug
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. Die Finanzaufsicht Österreichs FMA veröffentlichte am 01.06.2019 folgende Investorenwarnung: „Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 01.06.2019 teilt die FMA daher mit, dass die unbekannten Betreiber der Webseite
● www.clarium-capital.com
● [email protected]
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.“
GFS Invest und Clarium Capital: Im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Die Finanzaufsichtsbehörden Italiens, Norwegens und Dänemarks schlossen sich dieser Warnung an. Doch damit nicht genug. Am 10.06.2020 folgte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und veröffentlichte folgende Verbraucherwarnung in der Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“: „Clarium Capitals ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Clarium Capitals mit angeblichen Niederlassungen in London, Großbritannien, und New York, USA, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen behauptet auf seiner deutschsprachigen Website „clarium-capitals.com“, ein in der EU reguliertes „Investitionsunternehmen“ zu sein und unter den Anwendungsbereich der europäischen MiFID-Richtlinien zu fallen. Damit erweckt das Unternehmen den Eindruck, es verfüge über eine Erlaubnis einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere eine gem. § 32 Abs. 4 KWG zu veröffentlichender Erlaubnis der BaFin. Dies trifft aber nicht zu.“ Und was bedeuten diese Warnungen für die Kunden, die schlechte Erfahrungen mit der Firma Clarium Capital und der Tradingplattform www.clarium-capital.com gemacht haben?
GFS Invest und Clarium Capital: Keine Geschäfte ohne Wertpapierprospekt!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die Firmen GFS Invest und Clarium Capital von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt werden, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Eidgenössischen Finanzaufsicht (FINMA). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Firmen GFS Invest und Clarium Capital mit deutschen Anlegern zu halten? Grundsätzlich besteht in Deutschland bei Finanzgeschäften dieser Art die Prospektpflicht. Dazu erklärt die deutsche Finanzaufsicht BaFin: „In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und widerspruchsfrei ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben.“ Verletzt eine Firma diese Vorgaben beim öffentlichen Angebot von Aktien, so wird dieses Angebot wegen des Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Die Untersagung erfolgt, weil die Firma keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält. Darüber müssen die Firmen, so auch die Firmen GFS Invest und Clarium Capital mit den Websites www.gfs-invest.com und www.clarium-capital.com ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Im Übrigen werden sich die Verantwortlichen der Firmen GFS Invest und Clarium Capital und der Geldempfängerfirmen samt Zahlungsdienstleistern und Banken noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die auch die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird
GFS Invest und Clarium Capital: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Legitimierung der Investitionsberater GFS Invest und Clarium Capital ist nicht vorhanden. GFS Invest und Clarium Capital fehlt die Regulierung einer anerkannten europäischen Aufsichtsbehörde, wie die britische Financial Conduct Authority (FCA). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der Finanstilsynet (FSA). Das ist die dänische Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen. Ebenso schlossen sich den Warnungen aus Österreich an: Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) aus Italien, Finanstilsynet aus Norwegen und die deutsche BaFin. Es ist kaum zu übersehen, dass sich bei GFS Invest und Clarium Capital um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von GFS Invest und Clarium Capital geschädigten Anlegern ist zu raten, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug hinzuzuziehen.
GFS Invest und Clarium Capital: Wo agieren die Betrüger?
Anleger haben es bei GFS Invest und Clarium Capital mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der GFS Invest und Clarium Capital sind keineswegs auf den deutschsprachigen Raum beschränkt. Weil sich GFS Invest und Clarium Capital ebenso an alle anglophonen Anleger wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch da die ersten Betrogenen melden. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
GFS Invest und Clarium Capital: Schadensersatzansprüche gegen involvierte Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, muss zuvor zwingend eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen. Derartige Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den geschädigten Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne derartige Banken wohl nicht denkbar gewesen.
GFS Invest und Clarium Capital: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Konstellation ist bei Weitem nicht so aussichtslos, als es scheint. Die geschädigten Investoren können sich wehren und das eingesetzte Geld zurückfordern. Derzeit ist es zwar nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von GFS Invest und Clarium Capital zeitnah ergriffen werden, dessen ungeachtet gibt es Grund zur Hoffnung. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die um gute Reputation bemühte Banken zur Verfügung gestellt haben. Die Verantwortlichen versäumten es zweifellos, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Legalität zu kontrollieren. Diese Nachlässigkeiten machten den Anlagebetrug erst möglich.
GFS Invest und Clarium Capital: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Ausgestattet mit diesen Kenntnissen, hätte sich keiner auf eine Investition bei GFS Invest und Clarium Capital eingelassen. Nun bleibt den Getäuschten nur noch die Möglichkeit, sich um Schadensausgleich zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Vorher müssen wesentliche Fragen geklärt sein. Wohin wurden die von GFS Invest und Clarium Capital unterschlagenen Gelder geschafft? Gibt es die Möglichkeit, dass die Opfer der Anlagebetrüger ihr bei GFS Invest und Clarium Capital eingesetztes Geld zurückerhalten? Welche Schritte sind von nun an erforderlich? Solche Fragen kann Ihnen am besten ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantworten.
GFS Invest und Clarium Capital: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von GFS Invest und Clarium Capital hoffen? Die Opfer von GFS Invest und Clarium Capital finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit GFS Invest und Clarium Capital sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Anbieter, wie GFS Invest und Clarium Capital bekannt sind.
GFS Invest und Clarium Capital: Die Spur des Geldes verfolgen!
Derlei Missstände auf dem unregulierten Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als 30 Jahren. Die Arbeitsweise der GFS Invest und Clarium Capital ist daraus resultierend nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahre machtvolle Werkzeuge zum Aufspüren des beiseite gebrachten Geldes und Verfolgen der Geldspuren entwickelt. In Zeiten des Internets wird es immer schwerer, Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen. Je schneller die Anleger der Spur des Geldes folgen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückbekommen. Nun kommt es darauf an, dass die von GFS Invest und Clarium Capital geschädigten Anleger ohne Verzug reagieren.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von GFS Invest und Clarium Capital geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.