Goldwell & Partners – Schweizer finma warnt
Die vermeintliche Private-Equity-Firma Goldwell & Partners gibt sich als seriöser Anbieter für Anlageberatung aus. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass bei Goldwell & Partners inakzeptable Zustände herrschen. Es melden sich immer mehr Anleger, die von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug bei Goldwell & Partners sprechen. Alle haben ihr bei Goldwell & Partners eingesetztes Geld verloren. Alle Anleger der Goldwell & Partners fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der Goldwell & Partners tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der Goldwell & Partners ihr Geld zurück? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Goldwell & Partners zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?

Goldwell & Partners: Übertriebene Beteuerungen
Was müssen die verdutzten Besucher auf Goldwell & Partners.com rezipieren? „Goldwell Partners – durch ihre Tochtergesellschaft Goldwell Real Estate (ARE) – ist eine der führenden unabhängigen Corporate Finance und Investment Beratungsgesellschaften für Real Estate in Europa und international und verbindet Expertise in den Bereichen Mergers & Acquisitions und Debt Advisory. Wir sind seit 2000 im Immobiliensektor aktiv und haben seitdem Klienten in verschiedenen Situationen, einschließlich Sell-Side und Buy-Side Mandaten, bei Akquisitions- und Projektfinanzierungen sowie bei Debt-Buy-Backs und Rekapitalisierungen, erfolgreich beraten. Wir bieten unseren Kunden Best-Practice Lösungen durch unser Investment Banking Know-How und unsere Expertise im Bereich Immobilien. Zu unseren Kunden zählen internationale börsennotierte Unternehmen, Finanzinstitutionen, institutionelle Investoren, Private Equity Fonds, Family Offices und Privatpersonen.“ Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der fragwürdigen Beteuerungen, die Anleger auf der Webseite von Goldwell & Partners finden. Nicht eine dieser gegebenen Beteuerungen von Goldwell & Partners wurde gehalten. Enttäuschenderweise sorgen die dubiosen Geschäftspraktiken eher für enttäuschte Anleger und miserable Erfahrungen!
Goldwell & Partners: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Goldwell & Partners-Macher ist, dass die Website Goldwellpartners.nl kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von Goldwell & Partners an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Jedoch erfährt man, dass die Domain erst am 08.09.2020 bei GoDaddy.com registriert wurde.
Goldwell & Partners: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die Goldwell & Partners-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Website von Goldwell & Partners gibt es dazu nur spärliche Angaben. So konnte man bei den Kontaktdaten lediglich folgende Angaben finden:
- Head office: Kloosterweg 1, 6416 CN Heerlen
- +31 10 710 6107
- Mo. – Fr. 9:00 – 17:00 Uhr
Ein Blick ins niederländische Unternehmensregister zeigt, dass eine Gesellschaft mit ebenjener Adresse tatsächlich existiert. Allerdings ist diese erst am 23.11.2020 in das Register eingetragen worden, obwohl auf der Webseite behauptet wurde, dass das Unternehmen bereits seit 2000 tätig sei. In einer Warnung der Schweizer finma wird die Adresse Avenue des Champs-Montants 12B, 2074 Neuchâtel und als Firmenname Goldwell Partners S.à.r.l. angegeben. Allerdings fehlt der obligatorische Eintrag ins Handelsregister der Schweiz. Bei derart dubiosen auftreten ist es auch nicht überraschend, dass die Finanzaufsicht der Schweiz die Plattform Goldwell & Partners bereits im August 2021 auf ihre Warnliste gesetzt hat.
Goldwell & Partners: Anlagebetrug - Akquise
Um Kunden zu gewinnen werden die Offerten von Goldwell & Partners in allen nur denkbaren Medien und Kanälen beworben. Meist handelt es sich bei diesen Empfehlungen um unrichtige Behauptungen. Zusätzlich laden sie Imagefilme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Parallel wird ein meist aggressives Affiliate-Programm begonnen, um andere zu motivieren, die Werbetrommel für Goldwell & Partners zu rühren.
Goldwell & Partners: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?
Goldwell & Partners: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!
Goldwell & Partners: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Legitimierung des Anlageberaters Goldwell & Partners ist nicht gegeben. Goldwell & Partners fehlt die Regulierung einer anerkannten europäischen Finanzaufsicht, wie die britische Financial Conduct Authority (FCA). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der finma vom 30.08.2021. Es ist auch nur schwer zu übersehen, dass sich bei Goldwell & Partners um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Goldwell & Partners geschädigten Investoren ist nahezulegen, so schnell wie möglich einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.
Goldwell & Partners: Wo agieren die Anlagebetrüger aktiv?
Anleger haben es bei Goldwell & Partners mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die illegalen Aktivitäten der Goldwell & Partners beschränkten sich leider nicht auf den DACH-Raum. Weil sich Goldwell & Partners ebenso an englisch- und arabischsprachige Anleger wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch die ersten Betrogenen dieser Sprechergruppen melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
Goldwell & Partners: Schadensersatzansprüche gegenüber Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Derartige Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Opfern zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken unvorstellbar gewesen.
Goldwell & Partners: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Lage ist zum Glück aussichtsreicher, als es den Anschein hat. Die geschädigten Investoren können sich zur Wehr setzen und investiertes Kapital zurückverlangen. Stand heute ist es zwar nicht wahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Goldwell & Partners bald gefasst werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die eigentlich seriöse Geldhäuser bereitstellten. Diese versäumten es nachweislich, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Unrechtmäßigkeit zu prüfen. Säumnisse dieser Art ermöglichten den Anlagbetrügern ihr kriminelles Tun erst.
Goldwell & Partners: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesen Kenntnissen hätte sich niemand auf eine Geschäftsbeziehung mit Goldwell & Partners eingelassen. Jetzt bleibt den Getäuschten nur noch die Möglichkeit, sich um Wiedergutmachung zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Vorab sollten wesentliche Fragen beantwortet sein. Zu welcher Destination sind die von Goldwell & Partners veruntreuten Gelder geflossen? Gibt es die Möglichkeit, dass die Opfer der Anlagebetrüger ihr bei Goldwell & Partners eingesetztes Geld zurück kriegen? Welche Aktionen sind jetzt nötig? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt kann diese Fragen umfassend beantworten.
Goldwell & Partners: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Goldwell & Partners hoffen? Die Opfer von Goldwell & Partners finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Goldwell & Partners sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Goldwell & Partners bekannt sind.
Goldwell & Partners: Die Spur des Geldes verfolgen!
Missstände dieser Art auf dem grauen Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als drei Jahrzehnten. Die Methoden der Goldwell & Partners sind so gesehen nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit eine umfangreiche Palette von Instrumenten zum Aufspüren des defraudierten Geldes und Verfolgen der Geldspuren entwickelt. Gelder wirklich verschwinden zu lassen, ist in Zeiten des Internets sehr schwierig geworden. Je schneller die Anleger die Spur des Geldes verfolgen, umso aussichtsreicher ist es, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiedersehen. Nun kommt es darauf an, dass die von Goldwell & Partners geschädigten Anleger ohne Verzug handeln.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Goldwell & Partners geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
17.12.2021