aif invest als Liquidatorin der IBH Fonds abberufen

Das Amtsgericht München hat die aif invest GmbH als Liquidatorin des IBH Immobilienfonds abberufen und Rechtsanwalt Bassermann zum neuen Liquidator bestellt. Damit sind jetzt die Weichen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der IBH Fonds gestellt. Der Beschluss des Amtsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden.

Das Gericht begründet die Abberufung unter anderem damit, dass das Abstimmungsergebnis über den Verkauf der IBH Immobilien nicht korrekt festgestellt hat. Weil der Immobilienverkauf später nicht durchgeführt werden konnte, ist die IBH einer erheblichen Vertragsstrafe ausgesetzt. Die aif invest habe das Gesellschafterregister nicht ordnungsgemäß geführt. All das lasse den Schluss zu, dass die aif invest als Liquidatorin ungeeignet sei, folgert daraus das Amtsgericht. 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Nach den schlimmen Erfahrungen der letzten Jahre ist davon auszugehen, dass die aif invest gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegen wird. Liest man die Begründungen der Entscheidung des Amtsgerichts, dürfte die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Der neue Liquidator hat seine Tätigkeit bereits aufgenommen.