IFT-Consulting – Warnung der Finanzaufsicht Lichtensteins

Der vermeintliche Online-Broker IFT-Consulting verkauft sich als vertrauenswürdige Plattform für Online-Trading. Es mehren sich jedoch die Informationen, dass es bei IFT-Consulting gravierende Missstände gibt. Immer mehr Anleger berichten im Zusammenhang mit IFT-Consulting von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug. Die Anleger haben ihr gesamtes bei IFT-Consulting investiertes Geld verloren. Zweifel sind angesagt. Inzwischen haben viele Anleger der IFT-Consulting das Gefühl, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Alle Anleger der IFT-Consulting fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der IFT-Consulting tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Anleger der IFT-Consulting ihr Geld zurückbekommen? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen IFT-Consulting zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
 


IFT-Consulting: Falsche Zusagen auf ift-investment.com!
Was wird den erstaunten Tradern auf www.ift-investment.com da aufgetischt? "IFT-Consulting blickt auf eine lange Geschichte in der Welt der Finanzen zurück...Wir sind seit vielen Jahren Pioniere in der Branche und bekannt dafür, innovative Schritte zu unternehmen...Wir sind sehr stolz auf unsere Leistungen und auf all die Menschen, die uns hierher geführt haben". Dies ist nur ein kleiner Auszug der gelogenen Zusagen, die Interessenten auf der Webseite von IFT-Consulting finden. Nicht eine dieser vollmundigen Beteuerungen von IFT-Consulting wurde eingehalten. Bedauerlicherweise sorgen die zweifelhaften Geschäftspraktiken eher für enttäuschte Anleger und miserable Erfahrungen!

IFT-Consulting: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der IFT-Consulting-Macher ist, dass die Webseite kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Webseite. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von IFT-Consulting an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Jedoch erfährt man, dass die Domain erst am 16.11.2020 bei der RegistryGate GmbH registriert wurde. 

IFT-Consulting: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die IFT-Consulting-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Webseite von IFT-Consulting gibt es dazu nur spärliche Angaben. Es werden zwar die beiden Firmen IFT-Consulting und IFT-Investment Ltd. mit den Geschäftsanschriften Landstraße 123, Business-Center, 9495 Triesen, Liechtenstein sowie Avenue Louis-Casaï 18/5th & 6th floor, 1209 Genève, Schwitzerland und Ground Floor, 20- 22 Wenlock Rd., London N1 7GU, United Kingdom angegeben, unter diesen sind die Macher von IFT-Consulting jedoch nicht auffindbar. Daneben gibt es noch die obligatorische Support-E-Mail-Adresse und die beiden Telefonnummern +41225520232 für die Schweiz und +442032867256 für England. 

IFT-Consulting: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
 Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um neue Kunden zu akquirieren werden die Offerten von IFT-Consulting in allen nur denkbaren Medien und Kanälen präsentiert. Häufig handelt es sich dabei um Falschinformationen. Weiterhin laden sie Filme auf Youtube hoch, in denen interessierte Anleger mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Mit demselben Ziel wird häufig ein Affiliate-Programm begonnen, um andere anzustacheln, die Werbetrommel für IFT-Consulting zu rühren.

IFT-Consulting: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?

IFT-Consulting: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!

IFT-Consulting: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Legitimierung des Handelsplattform IFT-Consulting ist nicht gegeben. IFT-Consulting fehlt die Autorisierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein vom 27.09.2021 . Es ist auch offensichtlich, dass es sich bei IFT-Consulting um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von IFT-Consulting geschädigten Investoren ist nahezulegen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug einzuschalten.

IFT-Consulting: Wo sind die Betrüger aktiv?
Zweifellos haben die Trader es bei IFT-Consulting mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun.Die Aktivitäten der IFT-Consulting beschränkten sich leider nicht auf den DACH-Raum. Da sich IFT-Consulting ebenso an Anleger in Frankreich und Italien wendet, ist es nicht verwunderlich, dass sich auch die betrogenen Trader aus diesen Ländern melden. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um die Gefahr zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

IFT-Consulting: Schadensersatzansprüche gegenüber involvierten Banken
Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland zwingende Voraussetzung. Derartige Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind geschädigten Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken kaum durchführbar gewesen.

IFT-Consulting: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Situation ist weit besser, als es den Anschein hat. Die Geschädigten können gegensteuern und ihr eingesetztes Geld zurückfordern. Im Moment ist es zwar eher nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von IFT-Consulting zeitnah ergriffen werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die angesehene Geldhäuser zur Verfügung gestellt haben. Deren Verantwortliche haben es offensichtlich versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlungen der Anleger und deren Weiterleitung auf Legalität zu kontrollieren. Säumnisse dieser Art haben den Anlagebetrug erst ermöglicht.

IFT-Consulting: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesen Kenntnissen ausgestattet, hätte sich kein Anleger auf eine Geschäftsbeziehung mit IFT-Consulting eingelassen. Nun bleibt diesen nur noch der Weg, sich um Wiedergutmachung zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Vermutlich alle fragen sich nun, ob sie Ihr Geld zurückbekommen können? Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Im Voraus müssen wesentliche Fragen geklärt werden. Wohin sind die von IFT-Consulting veruntreuten Gelder geschafft worden? Gibt es die Möglichkeit, dass die geschädigten Anleger ihr bei IFT-Consulting eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Handlungen sind von jetzt an nötig? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantwortet Ihnen solche Fragen am besten.

IFT-Consulting: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von IFT-Consulting hoffen? Die Opfer von IFT-Consulting finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit IFT-Consulting sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie IFT-Consulting bekannt sind.

IFT-Consulting: Die Spur des Geldes verfolgen!
Solcherart Missstände auf dem nicht reglementierten Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über drei Jahrzehnten. Die Arbeitsweise der IFT-Consulting ist insofern nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben über die Jahrzehnte ein wirksames Equipment zum Aufspüren des entzogenen Kapitals und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. In Zeiten des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder verschwinden zu lassen. Je schneller die Anleger der Spur des Geldes folgen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückbekommen. Wichtig ist vor allem, dass die von IFT-Consulting geschädigten Anleger ohne Verzug tätig werden.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von IFT-Consulting geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

29.03.2022



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