IBH Fondsverwaltung sagt Gesellschafterversammlungen ab. Beschluss über Verkauf im Umlaufverfahren
Ab dem 06.04.2020 sollten die Gesellschafterversammlungen für die IBH Immobilienfonds in München und Chemnitz durchgeführt werden. Die IBH Fondsverwaltung hat diese Versammlungen wegen der Corona Pandemie abgesagt. Der Beschluss über den Verkauf der Immobilien soll jetzt in Umlaufverfahren durchgeführt werden. Ist das zulässig?
IBH Gesellschafterversammlungen: Absage keine Überraschung
Eine Überraschung war die Absage der Versammlungen natürlich nicht. Die Anleger haben in den letzten Tagen die schriftliche Mitteilung der Fondsverwaltung erhalten, dass die Gesellschafterversammlungen wegen der Corona Pandemie nicht durchgeführt werden können.
IBH Gesellschafterversammlung: Rausschmiss der aif-invest
Bei diesen Gesellschafterversammlungen ging es darum, die aif-invest als Verwaltung abzusetzen, weil sie ohne vorherige Abstimmung die Fondsimmobilien verkauft hatte. Der Antrag war von der CCI Gruppe als Hauptgesellschafter gestellt worden.
IBH Immobilienfonds: Absegnung des Verkaufes
Zwar sollte im Nachhinein noch ein Beschluss über den Verkauf der Immobilien von den Gesellschaftern eingeholt werden, damit diese das bereits abgeschlossene Geschäft genehmigen. Aber eine Ablehnung hätte zu einer millionenschweren Strafzahlung geführt. Dieses mochte die CCI Gruppe nicht hinnehmen. Deswegen hat die CCI den Antrag gestellt, die aif-invest als Liquidator abzusetzen. Darüber sollte in der jetzt abgesagten Gesellschafterversammlung entschieden werden.
IBH Fonds: Corona kommt aif-invest zupass
So liegt der Verdacht nahe, dass die aif-invest die Gelegenheit der Corona Krise nutzen will, um die Abstimmung über ihre Absetzung in die ferne Zukunft zu verschieben. Wenn die Immobilien verkauft und alle finanziellen Dinge abgewickelt sind, ist es der aif-invest ohnehin egal, ob sie als Liquidatorin abgesetzt wird.

IBH Fonds: Verkauf durch Umlaufbeschluss genehmigt
Auf jeden Fall soll aber nach dem Willen der aif-invest der strittige Verkauf der IBH Immobilienobjekte durchgeführt werden, wenn es sein muss, im sogenannten Umlaufverfahren. Die Gesellschafter müssen dann nicht persönlich in einer Gesellschafterversammlung zusammenkommen. Es reicht, wenn sie sich schriftlich an dem Umlaufverfahren beteiligen.
IBH Fonds: Ist Umlaufbeschluss überhaupt zulässig?
Die aif-invest könnte diese Rechnung aber ohne den Wirt gemacht haben. Wie es aussieht, gibt es keine Mehrheit für einen solchen Beschluss. Im Übrigen ist es mehr als zweifelhaft, dass ein so weitreichender Beschluss überhaupt im Umlaufverfahren gefasst werden kann. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages sprechen dagegen.Eigentlich ist der Streit höchst bedauerlich, denn das Verkaufsangebot ist grundsätzlich attraktiv. Schade, dass sich die Kontrahenden nicht zusammentun können, um einen Konsens zu erzielen.
IBH Fonds: Streit auf dem Rücken der kleinen Anleger
Für die Anleger der IBH Immobilienfonds ist dies alles mehr als bedauerlich. Schon seit Jahren werden die Konflikte auf ihrem Rücken ausgetragen. Auch hier ist nicht mit einem schnellen Ende zu rechnen. Es steht zu erwarten, dass es zu einem Rechtsstreit kommen wird. Anleger müssen dann weitere Jahre warten.
IBH Fonds: Kleine Anleger wollen nur raus!
Der jetzt angestrebte Verkauf der IBH Fonds Immobilien wird scheitern. Die Liquidation der IBH Fonds wird sich deshalb auf Jahre hinziehen. Über allem schwebt das Risiko der persönlichen Haftung für den einzelnen Anleger der IBH Immobilienfonds, die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ausgestaltet sind. Wohl alle kleinen Anleger haben inzwischen verstanden, dass sie so schnell wie möglich aus ihrem IBH Immobilienfonds raus sollten.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie Anleger der IBH Fonds sind und wissen möchten, welche Optionen Sie haben rufen Sie an unter 030 885 077 oder füllen sie im Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung ihres Falles.