Juicy Fields – Erfahrungen der Anleger – Ermittlungen laufen

Ist Juicy Fields ein Schneeballsystem? Nach den Erfahrungen der Anleger sieht es genau danach aus! Die Zinsen und Ausschüttungen konnten von Juicy Fields nur solange gezahlt werden, solange immer neue Cannabispakete verkauft werden konnten. Juicy Fields hat ein tragfähiges Cannabis Geschäftsmodell betrieben, das die notwendigen Erträge hätte abwerfen können. Welche Chancen haben die Anleger, dass sie ihr Geld zurückerhalten? 

 

Juicy Fields: Website mit fragwürdigen Versprechungen!
Obwohl ein Login nicht mehr möglich und die Juicy Fields-Nutzerkonten down sind, liest man auf der Website juicyfields.io u.a. immer noch folgendes (in deutscher Übersetzung): „JuicyFields ist eine Crowdgrowing-Plattform für medizinisches Cannabis, die Menschen mit lizenzierten Produzenten und Händlern aus der ganzen Welt verbindet. Dieses revolutionäre System nutzt die Macht der Partnerschaft im kommerziellen Anbau und hält den wirtschaftlichen Nutzen auf der Ebene der Gemeinschaft, so dass die Lieferkette das Geld und den Wert behält. Dies ermöglicht es den Erzeugern, ihren Betrieb auszuweiten, um das Endprodukt preiswerter, qualitativ hochwertiger und für den Export begehrter zu machen, während neue E-Grower (ja, das sind Sie) mit weniger Risiko in das Geschäft einsteigen können, da die üblichen Einstiegshürden in Bezug auf Lizenzen, Kosten, Anbau- und Vertriebserfahrung wegfallen. Mit der Registrierung auf unserer Plattform erklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und es liegt in Ihrem Interesse, diese sorgfältig zu lesen.“ Ganz schön viele Versprechungen, die offenkundig nicht eingehalten wurden. Da ist doch die Frage interessant, wer die wirklichen Betreiber und Profiteure dieses Geschäftsmodells sind.
 

Juicy Fields: Versteckspiel beim Domaineintrag!
Untersucht man den Domaineintrag der Website juicyfields.io auf der Suche nach den Betreibern, so stellt man fest, dass die Domain juicyfields.iobereits am 01.07.2019 registriert worden ist. Die Betreiber der Website verstecken sich hinter dem Internetdienstleister Tucows Domains Inc. Doch damit nicht genug. Auch die Website juicyholdings.com ist am Start. Registriert wurde sie allerdings erst am 07.08.2021 und dabei wurde der Internetdienstleister easyDNS Technologies Inc in Anspruch genommen. Und welche Informationen findet man auf den Websites zu den Betreibern?

Juicy Fields:  Wer sind die Betreiber?
Auf der Website juicyfields.io findet man nur folgende Kontaktdaten:
•    Juicy Holdings
•    8934 Knonau, Zurich

•    E-mails:
•    [email protected]
•    [email protected]
•    [email protected]

•    +41 55 416 26 16
•    [email protected]

Schaut man sich allerdings die Website juicyholdings.com an, so findet man folgende Angaben:

•    Rokin 92-96, 1012 KZ Amsterdam, Netherlands
•    +31629150651
•    [email protected]
•    Netherlands:
•    Juicy Holdings B.V.
•    Rokin 92-96, 1012 KZ Amsterdam, Netherlands

•    Switzerland:
•    JuicyFields AG
•    Schloss Knonau, 8934 Knonau, Schweiz
•    +41 55 416 26 16

Ganz schön verwirrend oder? Kenner von Juicy Fields werden sich erinnern, dass es auch angeblich eine Juicy Fields-Geschäftsstelle am Kurfürstendamm 136 in 10711 Berlin gab. Allerdings gibt es hier noch weitere Aktivitäten. Gegründet wurde indes im Jahre 2020 die Juicy Grow GmbH und im Berliner Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen. Der Firmensitz ist allerdings in der Potsdamer Str. 147 in 10783 Berlin. Schaut man sich die Bilanz 2020 der Juicy Grow GmbH an, so kann von großen Geschäften nicht die Rede sein. Dort ist nur eine magere Bilanzsumme von 316.786,44 Euro zu finden. Doch schnell verlagerte man die Geschäfte auf die Juicy Holdings B.V. in den Niederlanden. Diese Gesellschaft wurde 2021 im Firmenregister der Niederlande eingetragen. Und nicht zuletzt gibt es ja auch noch die JuicyFields AG, die im Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen ist. Zusätzlich gibt es noch eine Vielzahl von Firmen, die rund um Juicy Fields angeordnet wurden und deren Zweck für die Juicy Fields-Anleger nicht nachvollziehbar ist.

Juicy Fields: Wie sieht das Geschäftsmodell aus?
Juicy Fields-Anleger werden sich erinnern, dass über Juicy Holdings B.V. in Deutschland zuerst eine Vermögensanlage in Form eines Nachrangdarlehens öffentlich über die Internetseite juicyfields.crowddesk.io angeboten wurde. Allerdings geschah dies ohne den gesetzlich erforderlichen Verkaufsprospekt, der gemäß § 6 des Vermögensanlagengesetzes erforderlich ist. Die Juicy Holdings B.V. hatte das betreffende Angebot über die Internetseite juicyfields.crowddesk.io daraufhin eingestellt. Danach strukturierte die Juicy Holdings B.V. das Angebot um.

Nun sollte JuicyFields eine Crowdgrowing-Plattform für medizinisches Cannabis sein, die Menschen mit lizenzierten Produzenten und Händlern aus der ganzen Welt verbindet. Den Anlegern sollten Investitionen in Cannabispflanzen der Sorten JuicyFlash, JuicyMist, JuicyKush und JuicyHaze angeboten werden. Und wie sollte dies praktisch ablaufen? Hier findet man bei Juicy Fields folgende Angaben:

„Bitte lesen Sie unser Greenpaper, um Ihre Interpretation unserer Plattform zu vereinfachen.

Der vereinfachte Prozess der Plattform:
1) E-Grower kaufen Klone auf der JF-Plattform.
2) JF arbeitet im Rahmen eines Vertrags mit einem lizenzierten Partner A für den Anbau und andere Dienstleistungen.
3) Nach der Ernte verkauft Partner A die Produkte mit hohem THC-Gehalt im Rahmen eines Absichtsvertrags mit Partner B. JF erhält seinen Anteil am Wert der Transaktion X.
4) JF zahlt den Betrag Y an den E-Grower.“

Klone, Partner A, Partner B, Transaktion X, Betrag Y? Ganz schön viele unbekannte Variablen, über die Juicy Fields und seine Verantwortlichen ihre „E-Grower“ nicht aufgeklärt haben. Und auch jetzt wurde den Anlegern weder ein Prospekt noch ein Informationsblatt nach dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz bzw. der EU-Prospektverordnung vorgelegt. Gezahlt wurde in Kryptowährungen und auf Konten in Zypern, die jetzt angeblich eingefroren sein sollen.

Juicy Fields: Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz!
Eine „Freigabe“ der öffentlichen Angebote von Vermögensanlagen der Juicy Holdings B.V. durch die BaFin, wie auf Internetseiten, auf YouTube und in Telegram-Gruppen behauptet wird, ist nicht erfolgt. Tatsächlich wurde ein erforderlicher Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz zu keinem Zeitpunkt zur Prüfung bei der BaFin eingereicht. Auch unterliegt die Juicy Holdings B.V. in Deutschland nicht der ständigen Kontrolle durch die BaFin. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben. 

Juicy Fields: Warum ist es ein Schnellballsystem?
Bei der Betrachtung des ausgeklügelten Bonussystems muss man sich die Frage stellen, warum Juicy Fields ein Schnellball ist. Dabei handelt es sich um „Geschäftsmodelle“, die eine stetig wachsende Zahl von Teilnehmern benötigen, die eigenes Kapital in das System einbringen und dadurch vermeintliche Gewinne bzw. Boni erwirtschaftet werden können. Dabei werden die Teilnehmer häufig an allen Einnahmen beteiligt, die andere Teilnehmer einbringen, die sie angeworben haben. Häufig werden aber auch Einnahmen gezielt dem System entzogen und veruntreut. In vielen Fällen ist nur ein überteuertes oder überhaupt kein Produkt vorhanden. Auch dann besteht der Verdacht des Betruges. Diese „Geschäftsmodelle“ sind allerdings auf ein stetes Wachstum angewiesen und brechen daher meist relativ schnell auch wieder zusammen. Hier besteht die besondere Konstellation, dass aus Opfern auch Täter werden können. Opfer, weil sie selbst Geld anlegten und Täter, weil sie andere überredeten, es ihnen gleich zu tun und dafür hohe Boni kassierten. Besteht der Verdacht des Anlagebetruges? Wie sind die Geschäftspraktiken der Juicy Fields wohl einzustufen?

Juicy Fields: Im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Anbieter solcher Geschäftsmodelle ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. So veröffentlichte die deutsche Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) bereits am 30.03.2022 folgende Warnung:

„Juicy Holdings B.V.: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Juicy Holdings B.V. in Deutschland eine Vermögensanlage in Form eines Nachrangdarlehens öffentlich anbietet.

Das Angebot erfolgt über die Internetseite juicyfields.crowddesk.io/.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.“

 

Und am 20.07.2022 wurde die vorerst letzte Warnung der BaFin veröffentlicht:
 

„Juicy Holdings B.V.: Wichtige Informationen für Anlegerinnen und Anleger
Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehen derzeit zahlreiche Anfragen, Beschwerden und Hinweise zur Juicy Holdings B.V. ein. Zudem kursieren falsche Behauptungen im Zusammenhang mit der BaFin. Die BaFin informiert daher Anlegerinnen und Anleger über wichtige Fakten.
Untersagung des öffentlichen Angebots
Die BaFin hat der Juicy Holdings B.V. (Amsterdam, Niederlande) am 3. Juni 2022 untersagt, die Investition in Cannabispflanzen der Sorten JuicyFlash, JuicyMist, JuicyKush und JuicyHaze in Deutschland öffentlich anzubieten. Es ist der Juicy Holdings B.V. damit gegenwärtig verboten, diese Investments in Deutschland öffentlich anzubieten. Die BaFin veröffentlichte zu ihrer Untersagung eine Meldung auf ihrer Internetseite.

 

Hintergrund der Untersagung war: Bei den genannten Investitionsmöglichkeiten handelt es sich um Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Die Juicy Holdings B.V. war daher gesetzlich verpflichtet, vor Beginn des öffentlichen Angebots in Deutschland, das u.a. über die Internetseite juicyfields.io/de erfolgte, einen durch die BaFin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Pflicht ist die Gesellschaft jedoch zu keinem Zeitpunkt nachgekommen.
 

Bereits im März 2022 hatte die BaFin vor dem Angebot einer anderen Vermögensanlage der Juicy Holdings B.V. in Form eines Nachrangdarlehens gewarnt. Die Juicy Holdings B.V. hatte das betreffende Angebot über die Internetseite juicyfields.crowddesk.io daraufhin eingestellt. Danach strukturierte die Juicy Holdings B.V. das Angebot um und bot rechtswidrig die oben genannten Investitionsmöglichkeiten an. Dies führte dann zu der Untersagung im Juni.
 

Richtigstellungen zu kursierenden Falschinformationen
 

Information, die BaFin habe die Angebote der Juicy Holdings B.V. zwischenzeitlich wieder freigegeben, ist falsch. Die BaFin hat diese falsche Behauptung am 10. Juni 2022 auf ihrer Website richtiggestellt.

Mit Blick auf derzeit kursierende ebenfalls falsche Informationen weist die BaFin zudem darauf hin, dass sie keine Internetseiten blockiert oder Konten von Anlegern eingefroren hat.

Mittlerweile hat die BaFin mit Bescheid vom 03.06.2022, übersandt im Schreiben vom 07.07.2022, gegenüber der Juicy Holdings B.V. Zwangsgelder in der Summe von 1.000.000 Euro festgesetzt.

Juicy Fields: COMPANY ANNOUNCEMENT oder Nebelkerzen für die Anleger?
Verwunderlich ist auch nicht, dass die Juicy Fields-Anleger durch die widersprüchlichen Informationen vollkommen verwirrt sein müssen. Immer wieder muss man sich die Frage stellen, wer denn berechtigt für die Juicy Fields spricht und handelt. Das war auch beim Schreiben vom 28.07.2022 nicht anders, denn hier wurde mit „The Juicy Fields Founding Members“ unterschrieben. Wer glaubt denn, dass durch Juicy Fields ein formelles Verfahren zur Rückerstattung von Kapitalinvestitionen in die Wege geleitet wird und noch im September eine neue Plattform gestartet werden soll? Offenkundig sollen die Juicy Fields-Anleger nur weiter hingehalten und von Maßnahmen der Schadensminderung abgehalten werden.

Juicy Fields: Ein Blick auf mögliche Haftungsadressaten!
Jetzt gilt es zu prüfen, welche zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen zielführend sein können. Hier gilt der erste Blick natürlich den Verantwortlichen der Unternehmen aus dem Juicy Fields-Firmennetzwerk. Allerdings haften auch Berater und Vermittler, wenn sie nicht eine anleger- und objektgerechte Beratung vorgenommen haben. Hier sind insbesondere auch die BaFin-Warnungen von besonderer Bedeutung. Und nicht zuletzt muss untersucht werden, ob die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister die Geldwäschevorschriften eingehalten haben. Ist dies nicht der Fall, können sich auch daraus Haftungsansprüche ergeben. Dabei gilt der Blick insbesondere den Finanztransaktionen auf die Konten in Zypern, aber auch den Krypto-Transaktionen, bei denen wir schon bei unseren Untersuchungen ein Scam-Cluster identifiziert haben und die Transaktionen in der Blockchain nachvollziehen.

 

Juicy Fields: Anleger wollen ihr Geld zurück. Geht das?
Wenn Sie all das gewusst hätten, hätten Sie sich sicherlich nie auf dieses Geschäft eingelassen. Sie werden sich jetzt die Frage stellen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können? Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzen wir bei guten Erfolgsaussichten an.

Juicy Fields: Die Spur des Geldes verfolgen!
Seit über 36 Jahren verfolgt die Anlegerschutz Kanzlei Resch Rechtsanwälte derartige Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt. Insofern sind die Aktivitäten der Juicy Fields nichts wirklich Neues. Wir haben ein Instrumentarium aufgebaut, um die Spur des Geldes zu verfolgen. In der Zeit des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Wir haben bereits erhebliche Summen geortet. Jetzt gilt es, diese Gelder zu sichern.
 

 

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Juicy Fields geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter030 885 9770 oder  füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

08.08.2022

siehe auch:

Juicyfields – Geld zurück – Spur des Geldes folgen

Razzia bei Juicyfields – Durchsuchungen Büros Wohnungen Berlin

JuicyFields – Schneeballsystem ohne Geschäftsbetrieb

Juicy Holdings B.V. – Erfahrungen: Juicy Fields ist riesiger Anlagebetrug

JuicyFields Sammelklage – gibt es in Deutschland nicht!

Warum Resch Rechtsanwälte