Kaiser Investments AG – Anlagebetrug durch niederländische Investmentberatung
Der angebliche Investment-Manager Kaiser Investments AG gibt sich als ernsthafter Player für Investmentberatung aus. Es mehren sich jedoch die Informationen, dass bei Kaiser Investments AG inakzeptable Zustände herrschen. Immer mehr Anleger berichten im Zusammenhang mit Kaiser Investments AG von aufdringlichen Angeboten, Abzocke und Anlagebetrug. Alle haben ihr bei Kaiser Investments AG investiertes Kapital verloren. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Anleger der Kaiser Investments AG das Gefühl, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Die Webseite von Kaiser Investments AG lässt sich noch aufrufen. Alle Anleger der Kaiser Investments AG fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Anleger der Kaiser Investments AG tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der Kaiser Investments AG ihr Geld zurück? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Kaiser Investments AG zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?

Kaiser Investments AG: Haltlose Zusagen auf der Webseite
Was müssen die erstaunten Anleger auf Kaiser Investments AG.com lesen? “Die Kaiser Investment AG ist einer der exklusivsten und erfahrensten Investmentmanager der Welt. Erfahren Sie mehr über unsere Geschichte, Philosophie und unseren einzigartigen Investmentansatz. Die Kaiser Investment AG ist die richtige und umfassende Antwort auf all Ihre Fragen im Investmentbereich. Eine kompetente und in erster Linie unabhängige Wirtschaftsberatung ist in unserem Hause eine Selbstverständlichkeit. Unsere hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter werden Ihnen gerne, in einem unverbindlichen Vorabgespräch, die Vorteile unserer Dienstleistung erläutern und Ihre persönliche Grundsituation auf Ihren speziellen Bedarf hin analysieren.” Dies ist nur ein kleines Zitat der übertriebenen Zusagen, die Interessierte auf der Webseite von Kaiser Investments AG finden. Keine einzige dieser gegebenen Zusagen von Kaiser Investments AG wurde gehalten. Leider sorgen die dubiosen Geschäftspraktiken eher für unglückliche Anleger und miserable Erfahrungen!
Kaiser Investment AG: Wer ist das?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern sehr schwer fallen, da die Kaiser Investment AG-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Bezeichnung des Betreibers häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Und wer ist der Betreiber? Untersucht man die Website www.kaiser-investment-ag.com genauer, so findet man im vermeintlichen Impressum widersprüchliche Angaben:
Hauptsitz
● Kaiser Investment AG
● Rigtersbleek-Aalten 4
● 7521 RB
● Enschede
● E-Mail: [email protected]
● KVK Nummer: 61589098
Zweigstellen
● Kaiser Investment AG
● Königsallee 61
● 40215 Düsseldorf
● Deutschland
● E-Mail: [email protected]
Kaiser Investment AG
● Haaksbergweg 34
● 1101 BX
● Amsterdam
● E-Mail: [email protected]
Kontakt
● E-Mail: [email protected]
● Tel.: +49 211 3878 9358
So kann man lesen: „Kaiser Investment AG“. Kaiser Investment AG? Hierzu wird die Firmenregisternummer 61589098 des niederländischen Firmenregisters angegeben. Diese Registernummer führt allerdings zu der Firma Ultra World Enterprise. Und als Firmenadresse wird Hengelosestraat 100 9, 7514 AK, Enschede angegeben. Also schon mal eine unzutreffende Angabe im Impressum zum angeblichen Hauptsitz der Firma. Und die angeblichen Niederlassungen? Prüft man das deutsche Handelsregister, so findet man keine Firma Kaiser Investment AG und bei der angeblichen Adresse in der Königsallee 61 in 40215 Düsseldorf bietet die Firma Regus auch sogenannte virtuelle Büros an, die auch immer wieder gern von Gaunern bei ihren Betrugsmanövern eingesetzt werden. Es wird sicher interessant zu hören, was die Firma Regus zum Sachverhalt zu sagen hat. Und so wäre es auch nicht verwunderlich, wenn man auch in Amsterdam keine Firma Kaiser Investment AG finden würde. Im Haaksbergweg 34 jedenfalls nicht. Auch bei einer weltweiten Suche bleibt der Anleger erfolglos. So ist davon auszugehen, dass es sich wieder einmal um ein Phantasieprodukt der Kaiser Investment AG-Macher handelt. Anleger müssen sich zu Recht die Frage stellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken der Kaiser Investment AG einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?
Kaiser Investment AG: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Kaiser Investment AG-Macher ist, dass die Website kein Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Dies ist allerdings eine rechtliche Verpflichtung für Firmen, die sich direkt an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Mithin besteht für die Betreiber der Website die rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website im Impressum. Werden diese Mindestanforderungen des Telemediengesetzes durch die Betreiber einer Website verletzt, ist auch dies ein Grund zur Besorgnis. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.kaiser-investment-ag.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass die Website erst am 21.07.2020 registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Internetdienstleister ENOM, INC. eNom, LLC verstecken. Kann das ein Zufall sein?
Kaiser Investment AG: Unseriöse Geschäftspraktiken!
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise. Anleger sind auf der Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten. Hinterlässt der Anleger auf einem der vielen Internetportale seine Kontaktdaten, läuft die Vertriebsmaschinerie richtig an und der Anleger wird mit diversen Anrufen, E-Mails und Postsendungen traktiert. Dabei werden ihm verschiedenste Anlagemöglichkeiten offeriert, auch wenn er sich zum Beispiel nur für eine Festgeldanlage interessiert hat. Hier wirken im Hintergrund auch unseriöse Datenhändler, die die Personalien und Adressdaten des Interessenten auch an dubiose Marktteilnehmer verkaufen. Schlussendlich lässt sich der Anleger nach einer Weile doch überzeugen und registriert sich auf der Website des Anbieters www.kaiser-investment-ag.com. Sobald sich der Kunde auf der Website registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Investmentberatern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Anlgebetrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Doch damit nicht genug! Kennern der Szene ist die Gestaltung der Vertragsunterlagen auch aus anderen Tatkomplexen beim mutmaßlichen Betrug mit vermeintlichen Festgeldanlagen bekannt! Besonders absurd ist allerdings, wenn die Anlagebetrüger ihre Firmen nicht mehr auseinanderhalten können und falsche Festgeldangebote an die nichtsahnenden Anleger verschicken. Einen besseren Beweis für ihre unlauteren Absichten können die Anlagebetrüger nicht liefern! Auch dies ist extrem unseriös!
Kaiser Investment AG: Kaiser Investment AG im Visier der Verbraucherschützer!
Bereits am 19.08.2020 warnte die Zeitschrift „Finanztest“ vor dem Angebot der Kaiser Investment AG und machte auf gleichartige Festgeldangebote in der „Warnliste Geldanlagen“ aufmerksam. Und auch die Börsenseite der ARD beschäftigte sich in einem Artikel vom 02.09.2020 mit den unseriösen Praktiken der Firma Kaiser Investment AG und verwies auf vergleichbare Praktiken der Firma Adler Group B.V. und eine entsprechende Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 09.07.2020 zu unerlaubten Geschäften der Adler Group B.V.: Adler Group B.V. ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Adler Group B.V. mit angeblichen Niederlassungen in Kerkrade und Amsterdam, Niederlande, Miami, USA, London, Großbritannien, und Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen erweckt auf seiner deutschsprachigen Website adler-group.nl mithilfe des Adlers, dem Wappen der Bundesrepublik Deutschland, nebst einem Kreis aus goldenen Sternen als Symbol der EU den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu.“ Am 05.08.2020 folgte noch eine Aktualisierung der BaFin: „Die BaFin hat der Adler Group B.V. mit Bescheid vom 05.08.2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“ So wird es vermutlich auch nicht mehr lange dauern, bis die Firma Kaiser Investment AG auf der Warnliste der BaFin landet. Und was bedeutet dies für die deutschen Kunden, die schlechte Erfahrungen mit der Firma Kaiser Investment AG gemacht haben?
Kaiser Investment AG: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Kaiser Investment AG mit deutschen Anlegern zu halten? Hier muss man sich klarmachen, dass über die Kaiser Investment AG fremde Gelder als Einlagen angenommen werden. Damit betreibt die Kaiser Investment AG das grenzüberschreitende Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wird von dem Unternehmen unrechtmäßig ein solches Bankgeschäft in Form eines grenzüberschreitenden Einlagengeschäftes durchgeführt, so stellt dies eine Verletzung des Kreditwesengesetzes (KWG) dar. Dies führt zu einem Schadensersatzanspruch nach dem § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs. 1 KWG gegen das Unternehmen und die Verantwortlichen. Aber wo finden sich die Spuren des Geldes?
Kaiser Investments AG: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Autorisierung des Online-Investmentberaters Kaiser Investments AG ist nicht gegeben. Kaiser Investments AG fehlt die Regulierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für Österreich zuständigen Finanzmarktaufsicht (FMA), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) aus der Schweiz oder, naheliegend, der Autoriteit Financiële Markten (AFM) aus den Niederlanden. Dafür gibt es eine deutliche Ansage der BaFin, das Anlagegeschäft abzuwickeln. Es ist auch offensichtlich, dass sich bei Kaiser Investments AG um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Kaiser Investments AG geschädigten Anlegern ist zu raten, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug einzuschalten.
Kaiser Investments AG: Wo sind die Anlagebetrüger aktiv?
Zweifellos haben die Anleger es bei Kaiser Investments AG mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden, die für das jeweilige Land zuständig sind, ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um die Gefahr zu reduzieren, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
Kaiser Investments AG: Schadensersatzansprüche gegenüber Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Tätigen, Unterstützen oder Ermöglichen solcher Geschäfte, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ist verboten. Unternehmen und Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind geschädigten Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Die Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken schwerlich machbar gewesen.
Kaiser Investment AG: Spuren des Geldes führen in die Niederlande!
Was passiert, wenn man der Spur des Geldes folgt? Grundsätzlich gehen die meisten Anleger davon aus, dass sie das Geld normalerweise an ihren Vertragspartner, wie eine Bank oder eine Fondsgesellschaft überweisen. Aber hier lief es gänzlich anders, aber nicht untypisch für Akteure im angeblichen Festgeldgeschäft. Hier fungierte als Geldempfänger „Keizer Nederland“. Ob die Fintech-Bank bunq wohl weiß, welche Geschäfte der tatsächliche Kontoinhaber abwickelt? Hat sie alle Vorgaben des Geldwäschegesetzes erfüllt? Zu welchen Erkenntnissen wird man wohl kommen, wenn man die Kontodaten im Nachgang auswertet? Da werden sich die Verantwortlichen der Kaiser Investment AG und auch der Fintech-Bank bunq in den Niederlanden noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die auch die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird.
Kaiser Investments AG: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Situation ist bei Weitem besser, als es den Anschein hat. Die geschädigten Investoren können sich wehren und das investiertes Geld zurückverlangen. Stand heute ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Kaiser Investments AG zeitnah gefasst werden, dessen ungeachtet gibt es Grund zur Hoffnung. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Geldtransaktionen über Konten liefen, die eigentlich seriöse Finanzinstitute zur Verfügung gestellt haben. Die Verantwortlichen versäumten es zweifellos, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Solche Unterlassungen machten den Anlagebetrug erst möglich.
Kaiser Investments AG: Was tun bei Anlagebetrug?
Mit diesen Kenntnissen hätten sich die Anleger nie auf eine Geschäftsbeziehung mit Kaiser Investments AG eingelassen. Jetzt bleibt den Getäuschten nur noch die Alternative, sich um den Ausgleich des Schadens zu bemühen. Vorab sollten relevante Fragen geklärt sein. Zu welcher Destination wurden die von Kaiser Investments AG veruntreuten Gelder geschafft? Gibt es die Möglichkeit, dass die geschädigten Anleger ihr bei Kaiser Investments AG eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Schritte sind nun geboten? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt kann diese Fragen umfassend beantworten.
Kaiser Investments AG: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Kaiser Investments AG hoffen? Die Opfer von Kaiser Investments AG finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Kaiser Investments AG sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Investmentberater, wie Kaiser Investments AG bekannt sind.
Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
Missstände solcher Art auf dem grauen Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über drei Jahrzehnten. Die Arbeitsweise der Kaiser Investments AG ist so betrachtet nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit ein machtvollstarke Werkzeuge zum Aufspürendes fortgeschafften Kapitals und Verfolgen der Geldströme entwickelt. Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen, ist in Zeiten des Internets sehr schwierig geworden. Je eher die Anleger der Spur des Geldes folgen, desto größer sind die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückbekommen. Nun kommt es darauf an, dass die von Kaiser Investments AG geschädigten Anleger ohne Verzug aktiv werden.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer der Kaiser Investments AG geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.