Karatbit Foundation: BaFin verbietet Geschäft

Die BaFin ordnet die Einstellung und Abwicklung des unerlaubtenE-Geld-Geschäfts der Karatbit Foundation an. Der Karabit Foundation, Belize, wurde mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln.

Der Bescheid der BaFin gegen die Karatbit Foundation ist grundsätzlich aufgrund der Gesetzeslage  sofort vollziehbar. Die BaFin hat die Vollziehung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

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