Longsdale Capital Ltd. - Verbot der BaFin

Mit Bescheid vom 14.02.2020 hat die BaFin  gegenüber der Longsdale Ltd., Marschallinseln, die sofortige Einstellung des betriebenen Eigenhandels angeordnet. Anleger sind jetzt gewarnt und müssen sehen, wie sie ihr Geld wiederbekommen.

Longsdale Capital Ltd: Fragwürdige Geschäfte
Die BaFin teilt mit, dass die Londsdale Capital Ltd. über ihre Plattform www.stockglobal.com mit Kunden in Deutschland Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) abschließt, die auf Währungen, Aktien, Indizes, Handelswaren und Termingeschäfte laufen.

Longsdale Capital Ltd: Keine Erlaubnis der BaFin
Damit betreibt die Longsdale Capital Ltd. gewerbsmäßig den Eigenhandel, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Diese Geschäfte sind verboten.

Auf der Webseite der der der Anlegerschutzkanzlei RESCH Rechtsanwälte wurde bereits ausführlich über die  Longsdale Capital Ltd. berichtet. Der Leser findet umfassende Informationen über die Hintergründe der Longsdale Capital Ltd.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Geschädigter der Longsdale Capital Ltd. sind und wissen wollen, wie Sie Geld zurückbekommen rufen Sie an unter +49 30 885 97 70 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten eine  kostenlose Einschätzung Ihres Falles.