MaxiMarkets – Auf der Spur des Geldes
Anleger der MaxiMarkets rufen um Hilfe. Ist es ein Fall des Anlagebetruges? Alle Erfahrungen sprechen dafür, dass die Anlagebetrüger dem Schema des Anlagebetruges folgen. Was können die Anleger bei einem Anlagebetrug tun, um ihr Geld zurückzuerhalten?

MaxiMarkets: Die Spuren führen in die Karibik
Schaut man sich die Website www.maximarkets.org genauer an, findet man widersprüchliche Informationen. So liest man in Minischrift: „Maxi Services Ltd, Suite 305 Griffith Cooperate Center, PO Box 1510 Beachmont, Kingstown St. Vincent and Grenadines, incorperated under registered number 1630 CTD 2017 by the Registrar of International BusinessCompanies.“ St. Vincent und die Grenadinen? Dabei handelt es sich um eine Inselgruppe in der Karibik, die wegen ihrer laxen Gesetzgebung bei Offshore-Unternehmen sehr beliebt ist und häufig von Kriminellen für Briefkastenfirmen benutzt wird. Schaut man sich die Domaindaten der Website www.maximarkets.org an, so stellt man fest, dass die Website über die Firma Privacy Protection Service registriert wurde. Hierbei handelt es sich um einen Anonymisierungsdienst, hinter dem sich die eigentlichen Domain-Inhaber gern bei ihren dubiosen Geschäften verstecken. Bei der Suche nach der Firma Maxi Services Ltd im Unternehmensregister der Karibikinsel St. Vincent wird man nicht fündig, weder bei Suche nach dem Firmennamen, noch nach der Registriernummer 1630 CTD 2017. Das Beachmont Business Center in Kingstown ist allerdings Finanzermittlern wohlbekannt, denn hier residieren noch diverse Briefkastenfirmen, die sich im Cybertrading tummeln. Auch die weltweite Suche nach der Maxi Services Ltd führt zu keinem Ergebnis und man kann vermuten, dass es sich bei der Firma um ein reines Phantasieprodukt handelt. Gleichwohl taucht Maxi Services Ltd auch bei anderen Handelsplattformen als Betreiberin auf, so auch bei den Websites www.umarkets.com und www.maxitrade.com. Anleger müssen sich zu Recht die Frage stellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken der MaxiMarkets einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen? Natürlich riecht es nach Anlagebetrug.
MaxiMarkets: Wie entlarvt man Anlagebetrüger?
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook geschaltet. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading. Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter sog. Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und dieBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehört „Alina Williams“ auch dazu? Meist starten die Trader mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Gauner auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Ebenso wird auf vermeintliche Börsenabstürze (z.B. durch die Corona-Pandemie) verwiesen, die nur durch weitere Gegengeschäfte kompensiert werden könnten und weitere Einzahlungen erfordern würden. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös! Es entspricht dem Schema des Kapitalanlagebetruges!
MaxiMarkets: Im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. So warnte die Finanzaufsicht Spaniens CNMV bereits am 29.04.2019 vor den Aktivitäten der Firma Maxi Services Ltd, samt der Website www.maximarkets.org und teilte mit, dass diese nicht befugt seien, Wertpapierdienstleistungen, einschließlich Anlageberatung zu Finanzinstrumenten, einschließlich Fremdwährungstransaktionen zu erbringen. Aber damit nicht genug, auch die Finanzaufsichtsbehörden diverser anderer Länder sahen sich gezwungen, vor den Aktivitäten der Firma Maxi Services Ltd zu warnen, wie z. B. Belgien, Italien und Polen. Die spanische Finanzaufsicht CNMV warnte auch am 22.07.2019 vor weiteren Aktivitäten der Maxi Services Ltd und zwar auf der Tradingplattform www.maxitrade.com. In diese Warnung wurde auch die Firma Strategy One Ltd und die Firma Market Solutions Ltd einbezogen. Und bereits am 24.10.2016 wurde von der CNMV vor der Tradingplattform www.umarkets.com von der Maxi Services Ltd gewarnt. Und was bedeuten all diese Warnungen für die deutschen Kunden, die schlechte Erfahrungen mit dieser Firma Maxi Services Ltd, der Betreiberin und Inhaberin der Tradingplattformen www.maximarkets.org, www.maxitrade.com und www.umarkets.com gemacht haben? Auch wenn die MaxiMarkets noch nicht als Anlagebetrüger auf den Warnlisten der Bafin, der österreichischen FMA oder schweizerischen FINMA zu finden ist, so finden sich doch auch Opfer des Anlagebetruges in Deutschland, in Österreich oder der Schweiz.
MaxiMarkets: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die Firma Maxi Services Ltd, die Betreiberin der Tradingplattformen www.maximarkets.org, www.maxitrade.com und www.umarkets.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Hierfür gibt es keinerlei Anzeichen und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Vielmehr existiert eine Vielzahl von Warnungen der internationalen Finanzaufsichtsbehörden. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Maxi Services Ltd mit deutschen Anlegern zu halten? Über die Websites www.maximarkets.org, www.maxitrade.com und www.umarkets.com werden auch Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts of Difference – CFD´s) und Kryptowährungen angeboten. Hier muss man sich klarmachen, dass Geschäfte mit CFD’s mit privaten deutschen Kleinanlegern für diese Firmen verboten sind. Erst Ende 2019 hat die BaFin dieses Handelsverbot verlängert. Darüber müssen die Firmen und ihre Verantwortlichen, so auch die Maxi Services Ltd, die Betreiberin der Tradingplattformen www.maximarkets.org, www.maxitrade.com und www.umarkets.com ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Da werden sich die Firmeninhaber noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die nicht die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird, sondern auch jeden auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt.
MaxiMarkets: Hilfe bei Anlagebetrug
Wenn die Anleger all das gewusst hätten, hätten sie sich sicherlich nie auf dieses Geschäft eingelassen. werden sich jetzt die Frage stellen, wie sie ihr Geld zurückbekommen. Das sind berechtigte Sorgen und Fragen, die ein mit Trading vertrauter Rechtsanwalt beantworten kann. Was also tun bei Anlagebetrug?
MaxiMarkets: Die Spur des Geldes verfolgen!
Seit über 30 Jahren verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte derartige Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt. Insofern sind die Aktivitäten der MaxiMarkets nichts wirklich Neues. Als Rechtsanwälte für Kapitalanlagebetrug haben sie ein eigenes Instrumentarium aufgebaut, um die Spur des Geldes zu verfolgen. In der Zeit des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Wichtig ist dabei, dass schnell gehandelt wird. Je schneller die Anleger die Spur des Geldes verfolgen, desto größer sind die Chancen, dass die Anleger ihr Geld sichern lassen können!
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
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