MyCoin Banking – FCA, FMA und andere warnen vor Anlagebetrug

Der angebliche Online-Broker MyCoin Banking gibt sich als seriöser Player für das Online-Trading aus. Es gibt jedoch zahlreiche Belege, dass es bei MyCoin Banking gravierende Missstände gibt. Es häufen sich Berichte von Anlegern über MyCoin Banking, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Viele haben ihr bei MyCoin Banking eingesetztes Kapital verloren. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Anleger der MyCoin Banking die Befürchtung, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Die Webseite von MyCoin Banking lässt sich noch aufrufen. Alle Anleger der MyCoin Banking fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der MyCoin Banking tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Anleger der MyCoin Banking ihr Geld zurückbekommen? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen MyCoin Banking zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?

 

MyCoin Banking: Unglaubhafte Beteuerungen auf Mycoin-banking.com!
Was lesen ahnungslose Anleger auf der Website von MyCoin Banking? „MyCoinBanking ist eine Online Brokergesellschaft, die Liquidierung durchführt und Handelsleistungen inForex, Commodities, Index, CFDs und Cryptocur Währung durchführt. Unsere Traider führen schnellste Operationen durch, die unter höher Liquidität auf dem Markt von fremder Währung (FX) – auf dem globalen Weltmarkt stehen. MyCoinBanking wurde um Befriedigung der Handelsbeförderungen individueller Traider hingewiesen. Wir haben es durch die Anzeige von besten Handelsbedingungen erreicht und um Handelsinstrumente zu versorgen, incl. sicherer und durchsichtiger Handel als unser Kunde, können Sie mehrfache Aktiven und mit dem Manager persönliches Konto in Verbindung setzen.“ Dies ist nur eine kleine Passage der fragwürdigen Versprechen, die Anleger auf der Webseite von MyCoin Banking finden. Nicht eine dieser hehren Zusagen von MyCoin Banking wurde eingelöst. Leider sorgen die zweifelhaften Geschäftspraktiken eher für unglückliche Anleger und miserable Erfahrungen!

MyCoin Banking: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der MyCoin Banking-Macher ist, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Dies ist allerdings eine rechtliche Verpflichtung für Firmen, die sich direkt an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Mithin besteht für die Betreiber der Website die rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website im Impressum. Werden diese Mindestanforderungen des Telemediengesetzes durch die Betreiber einer Website verletzt, ist auch dies ein Grund zur Besorgnis. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.mycoin-banking.com an, so stellt man fest, dass die Website erst am 30.12.2019 registriert wurde und für die Firma MyCryptowallet LTD registriert und bereits wieder abgeschaltet wurde. Ebenso bezeichnend ist, dass eine weitere Website www.mycoinbanking.com bereits am 12.09.2019 für die Firma MyCryptoWallet LTD registriert und ebenfalls bereits wieder abgeschaltet wurde. Doch damit nicht genug, am 19.03.2020 wurde die Website www.mycoinbanking1.com über den Anonymisierungsdienst WhoisGuard, Inc. registriert. Kann das ein Zufall sein?

MyCoin Banking: Wer ist das?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Tradern und Anlegern sehr schwerfallen, da die MyCoin Banking-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. So gibt es hier allein schon die drei Websites www.mycoinbanking.com, www.mycoin-banking.com und www.mycoinbanking1.com! Und wer ist der Betreiber? Auf der Website www.mycoin-banking.com findet man dazu widersprüchliche Angaben. In der Fußzeile der Website findet man folgende Daten:
●    MyCryptoWallet LTD registration number 25560 Beachmont Business Centre, Suite 19, Kingstown, SVG
●    [email protected] mycoin-banking.com
●    +442038074450
In den Geschäftsbedingungen findet man die folgende Information: „Company (We): MyCryptoWallet LTD. - a company registered in Saint Vincent and the Grenadines with registration number 25560, having its official address at: Beachmont Business Centre, Suite 19, Kingstown, SVG.“ St. Vincent und die Grenadinen? Dabei handelt es sich um eine Inselgruppe in der Karibik, die wegen ihrer laxen Gesetzgebung bei Offshore-Unternehmen sehr beliebt ist und häufig von Kriminellen für Briefkastenfirmen benutzt wird. Bei der Suche nach der Firma MyCryptoWallet LTD im Unternehmensregister der Karibikinsel St. Vincent wird man nicht fündig. Das Beachmont Business Centre in Kingstown ist allerdings Finanzermittlern wohlbekannt, denn hier residieren noch diverse Briefkastenfirmen, die sich im Cybertrading tummeln. Bei der weltweiten Suche nach der Firma MyCryptoWallet LTD findet man einige Firmen dieses Namens. Hier landet man dann im neuseeländischen Firmenregister und stellt fest, dass eine Firma MyCryptoWallet LTD am 25.07.2017 unter der Firmennummer 6342706 eingetragen wurde. Allerdings wurde diese Firma später in My Holding Enterprises Ltd umfirmiert und am 18.10.2018 wieder aus dem Firmenregister gelöscht. Was denn nun? St. Vincent und die Grenadinen oder Neuseeland? Anleger müssen sich zu Recht die Frage stellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken von MyCoin Banking mit der MyCryptoWallet LTD einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?

MyCoin Banking: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um Neukunden anzulocken werden die Offerten von MyCoin Banking in allen möglichen Medien und Kanälen inseriert. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und anderen Onlinemedien geschaltet. Oft handelt es sich dabei um unrichtige Behauptungen. Um die Täuschung zu verstärken, laden sie Imagefilme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Zur selben Zeit wird in der Regel ein Affiliate-Programm begonnen, um andere anzustacheln, intensiv für MyCoin Banking zu werben.

MyCoin Banking: Kriminelle Geschäftspraktiken
Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter sog. Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehören „Hans Nolan“ mit seinem angeblichen Büro in der Herrengasse 1-3 in 1010 Wien, „Fabian Wiedmann“ und „Dr. Martin Hauser“ auch dazu? Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?

MyCoin Banking: Exit ohne Verluste unmöglich?
Häufig wird den Anlegern auch suggeriert, dass nur ein Teil des eingezahlten Kapitals wird zum Trading eingesetzt wird, während der Rest als Sicherheit auf dem Handelskonto verbleiben soll. Ebenso dubios sind die Angebote, gegen weitere hohe Geldzahlungen eine angebliche „Versicherung“ gegen mögliche Verluste abzuschließen zu können. Ein ebenso beliebtes Szenario der Anlagebetrüger ist die Behauptung, das Kundenportfolio hätte durch unsachgemäße Transaktionen erhebliche Verluste erlitten, die nur durch entsprechende Gegengeschäfte ausgeglichen werden könnten. Dies würde allerdings weitere Einzahlungen erfordern, um die Einlagen zu retten. Ein Exit ist allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. In diesem Zusammenhang ist Anlegern aus dem Tatkomplex MyCoin Banking auch die Firma 55CMT mit der Website www.55cmt.com aufgefallen, die vermeintliche Provisionszahlungen geltend machen wollte, um im Nachgang das Konto löschen zu können. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Da stellt sich auch wieder die Frage, wie man bei Online-Brokern, wie www.mycoinbanking.com, www.mycoin-banking.com und www.mycoinbanking1.com das Konto löschen kann? Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös!

MyCoin Banking: MyCryptoWallet LTD und 55CMT im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. Die Finanzaufsicht Österreichs FMA veröffentlichte am 27.06.2020 folgende Investorenwarnung: „Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
●    MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD
●    Suite 19, Beachmont Business Center, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
●    Website:
○    www.mycoinbanking.com
○    www.mycoin-banking.com
○    www.mycoinbanking1.com
●    Tel.: +442038074450
●    E-Mail:
○    [email protected]
○    [email protected]
○    [email protected]
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018) nicht gestattet.“ Auch die spanische Finanzaufsicht warnte am 15.07.2020 vor den Aktivitäten von MyCoin Banking / MyCryptoWallet LTD mit den Tradingplattformen www.mycoinbanking.com, www.mycoin-banking.com und www.mycoinbanking1.com Am 20.07.2020 folgte auch noch die Finanzaufsicht Italiens mit einer Warnung. Aber damit nicht genug, auch die an diesem Tatkomplex beteiligte Firma 55CMT veranlasste die Finanzaufsicht Neuseelands am 25.09.2019 folgende Warnung zu veröffentlichen:
●    ENTITY NAME: 55CMT
●    DATE: 25 September 2019
●    TRADING NAME: 55CMT
●    ADDRESS: Griffith Corporate Centre, Kingstown, St. Vincent & the Grenadines & 5 Moorgate, London EC2R 6AB, UK
●    WEBSITE: www.55cmt.com
●    PHONE: UK +442080895322 & +442080895453, Austria +43720022563
REASON FOR WARNING: 55CMT could be involved in a scam. We received a complaint from a New Zealand resident who invested with 55CMT, who are withholding the release of any funds. 55CMT is not registered on the New Zealand Financial Service Providers Register. Therefore, 55CMT is not permitted to provide financial services to New Zealand residents.
●    BANK ACCOUNT:
●    Bank: Santander Bank Polska SA
●    Account name: Santander Bank Polska
●    Account number: PL73109010560000000142939774
Und was bedeuten all diese Warnungen für die Kunden, die schlechte Erfahrungen mit MyCoin Banking und den Tradingplattformen www.mycoinbanking.com, www.mycoin-banking.com und www.mycoinbanking1.com und auch 55CMT mit www. 55cmt.com gemacht haben?

MyCoin Banking: Keine Lizenz für Geschäfte mit privaten Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die MyCryptoWallet LTD als Betreiberin der Handelsplattformen www.mycoinbanking.com, www.mycoin-banking.com und www.mycoinbanking1.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Eidgenössischen Finanzaufsicht (Finma). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Darüber müssen die Firmen, so auch MyCryptoWallet LTD ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Im Übrigen werden sich die Verantwortlichen der MyCryptoWallet LTD, 55CMT, Bitstamp Limited, Quoine Pte. Ltd, der Zahlungsdienstleister und Banken noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die auch die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird.

MyCoin Banking: Ist es Anlagebetrug?
Eine Regulierung des Online-Brokers MyCoin Banking ist nicht gegeben. MyCoin Banking fehlt die Regulierung einer anerkannten europäischen Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV). Das ist die spanische Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen. Ebenso gibt es Warnungen aus Neuseeland von der Securities Commission of New Zealand, der britischen FCA, Österreichs FMA und der italienischen Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB). Es ist auch offenkundig, dass sich bei MyCoin Banking um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen Opfern von MyCoin Banking ist zu raten, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug einzuschalten.

MyCoin Banking: Wo sind die Betrüger aktiv?
Sicher haben die Anleger es bei MyCoin Banking mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die illegalen Aktivitäten der MyCoin Banking sind leider nicht auf den DACH-Raum beschränkt. Weil sich MyCoin Banking ebenso an anderssprachige Anleger wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch Betrogene von anderswo melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu reduzieren, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

MyCoin Banking: Schadensersatzansprüche gegenüber involvierten Banken
Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland zwingende Voraussetzung. Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Opfern zu Schadensersatz verpflichtet. Die Anlagebetrugsfälle wären ohne derartige Banken schwerlich denkbar gewesen.

MyCoin Banking: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Lage ist bei Weitem besser, als es scheint. Die geschädigten Anleger können gegensteuern und ihr eingesetztes Kapital zurückverlangen. Im Moment ist es zwar nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von MyCoin Banking bald ergriffen werden, dessen ungeachtet gibt es Anlass zu hoffen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Geldtransaktionen über Konten liefen, die eigentlich seriöse Banken zur Verfügung gestellt haben. Die Verantwortlichen versäumten es offensichtlich, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Unrechtmäßigkeit zu prüfen. Diese Versäumnisse ermöglichten den Anlagebetrügern ihr kriminelles Tun erst.

MyCoin Banking: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesem Wissen ausgestattet, hätten sich die Anleger nie auf eine Investition bei MyCoin Banking eingelassen. Nun bleibt den Getäuschten nur noch die Option, sich um Schadensausgleich zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an.    Zuerst müssen relevante Punkte geklärt werden. Wohin sind die von MyCoin Banking veruntreuten Gelder geflossen? Gibt es die Möglichkeit, dass die geprellten Anleger ihr bei MyCoin Banking eingesetztes Geld zurückerhalten? Welche Schritte sind von jetzt an gefordert? Die Antworten auf diese Fragen bekommen Sie bei einem auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.

MyCoin Banking: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von MyCoin Banking hoffen? Die Opfer von MyCoin Banking finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit MyCoin Banking sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie MyCoin Banking bekannt sind.

MyCoin Banking: Die Spur des Geldes verfolgen!
Solcherart Missständen auf dem nicht reglementierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über drei Jahrzehnten nach. Die Arbeitsweise der MyCoin Banking ist mithin nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahrzehnte ein effizientes Instrumentarium zum Aufspüren der defraudierten Gelder und Verfolgen der Geldströme entwickelt. In Zeiten des Internets wird es immer schwieriger, Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen. Je zügiger die Betroffenen der Spur des Geldes folgen, umso aussichtsreicher ist es, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückbekommen. Wichtig ist vor allem, dass die von MyCoin Banking geschädigten Anleger sofort aktiv werden.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von MyCoin Banking geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.