Paymasteroption – Online Trader machen durchweg schlechte Erfahrungen

Der scheinbare Online-Broker Paymasteroption gibt sich als einwandfreier Provider für das Online-Trading aus. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass bei Paymasteroption keineswegs alles in geraden Bahnen läuft. Es sammeln sich Berichte von Tradern über Paymasteroption, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Die Anleger haben ihr gesamtes bei Paymasteroption eingesetztes Kapital verloren. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Anleger der Paymasteroption Angst, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Alle Anleger der Paymasteroption fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Anleger der Paymasteroption tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der Paymasteroption ihr Geld zurück? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Paymasteroption zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
 

 

Paymasteroption: Suspekte Zusagen auf der Website www.paymasteroption.com!
Das wird den überraschten Tradern auf www.paymasteroption.com da weisgemacht? "Bitcoin macht Menschen reich und Sie können der nächste Millionär werden." Das ist nur eine kleine Passage der suspekten Zusagen, die Interessenten auf der Webseite von Paymasteroption finden. Nicht eine dieser hehren Zusagen von Paymasteroption wurde eingehalten. Bedauerlicherweise sorgt das bedenkliche Geschäftsgebaren eher für unglückliche Anleger und miserable Erfahrungen!

Paymasteroption: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Paymasteroption-Macher ist, dass die Website kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von Paymasteroption an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Erst am 26.08.2020 wurde die Domain bei NameCheap, Inc. registriert.

Paymasteroption: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die Paymasteroption-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Website von Paymasteroption gibt es dazu nur spärliche Angaben. Es wird zwar die Geschäftsanschrift 77 Massachusetts Ave, Cambridge, Massachusetts, US angegeben, unter dieser ist Paymasteroption jedoch nicht auffindbar. Daneben gibt es noch die obligatorische Support-Mail-Adresse und die US-amerikanische Telefonnummer +1 (305) 850‑7992. Die weltweite Suche nach dem Paymasteroption in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis. Das verdeutlicht, dass es sich vorliegend um ein reines Phantasieprodukt handelt.

Paymasteroption: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um neue Anleger zu akquirieren werden die Angebote von Paymasteroption in allen möglichen Medien und Kanälen inseriert. Nicht selten handelt es sich bei diesen Angeboten um Falschinformationen. Daneben laden sie Imagefilme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Mit der gleichen Absicht wird häufig ein Affiliate-Programm gestartet, um andere zu motivieren, intensiv für Paymasteroption zu werben.

Paymasteroption: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?

Paymasteroption: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!

Paymasteroption: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Regulierung des Handelsplattform Paymasteroption ist nicht gegeben. Paymasteroption fehlt die Autorisierung durch eine anerkannte europäische Aufsichtsbehörde, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Es ist gut zu erkennen, dass sich bei Paymasteroption um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Paymasteroption geschädigten Investoren ist zu raten, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.

Paymasteroption: Wo agieren die Betrüger?
Anleger haben es bei Paymasteroption mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der Paymasteroption sind keineswegs auf den deutschsprachigen Raum beschränkt. Weil sich Paymasteroption ebenso an englischsprachige Anleger wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch die Betrogenen aus diesen Kreisen melden. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

Paymasteroption: Schadensersatzansprüche gegen beteiligte Banken
Ohne eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es in Deutschland untersagt, Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte zu erbringen. Das Tätigen, Unterstützen oder Ermöglichen solcher Geschäfte, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ist verboten. Personen und Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den geschädigten Tradern zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne derartige Banken gewiss nicht machbar gewesen.

Paymasteroption: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Umstände sind bei Weitem nicht so hoffnungslos, als es den Anschein hat. Die geschädigten Investoren können gegensteuern und ihr eingesetztes Geld zurückverlangen. Derzeit ist es zwar nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von Paymasteroption zeitnah gefasst werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die um gute Reputation bemühte Banken bereitgestellt haben. Die versäumten es nachweislich, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Illegalität zu prüfen. Derartige Säumnisse ermöglichten den Anlagbetrügern ihr kriminelles Schaffen erst.

Paymasteroption: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Ausgestattet mit diesen Kenntnissen, hätten sich die Interessenten nie auf eine Investition bei Paymasteroption eingelassen. Jetzt bleibt den Getäuschten nur noch der Weg, sich um Wiederbeschaffung des unterschlagenen Geldes zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Vermutlich alle fragen sich nun, ob sie Ihr Geld zurückbekommen können? Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Vorab müssen wesentliche Fragen beantwortet werden. An welchen Ort sind die von Paymasteroption verschobenen Gelder gelangt? Gibt es realistische Aussichten, dass die geschädigten Anleger ihr bei Paymasteroption eingesetztes Geld zurückerhalten? Welche Aktionen sind von jetzt an gefordert? Die Antworten auf diese Fragen bekommen Sie bei einem auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.

Paymasteroption: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Paymasteroption hoffen? Die Opfer von Paymasteroption finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Paymasteroption sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Paymasteroption bekannt sind.

Paymasteroption: Die Spur des Geldes verfolgen!
Missständen solcher Art auf dem unregulierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über 30 Jahren nach. Die Methoden der Paymasteroption sind so gesehen nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben über die Jahre ausgereifte Werkzeuge zum Aufspüren der entzogenen Investitionen und Verfolgen der Geldspuren entwickelt. Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen, ist in Zeiten des Internets äußerst schwierig geworden. Je zügiger die Anleger der Spur des Geldes folgen, umso besser stehen die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten. Nun kommt es darauf an, dass die von Paymasteroption Geschädigten unverzüglich aktiv werden.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Paymasteroption geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

28.04.2021