PremiumBorsa – FMA aus Österreichs warnt vor Anlagebetrug
Der vermeintliche Online-Broker PremiumBorsa gibt sich als ernsthafter Player für das Online-Trading aus. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass es bei PremiumBorsa gravierende Missstände gibt. Es sammeln sich Berichte von Tradern über PremiumBorsa, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Alle Trader verloren ihr bei PremiumBorsa eingesetztes Kapital. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Trader der PremiumBorsa Angst, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Die Webseite von PremiumBorsa ist inzwischen abgestellt. Alle Trader der PremiumBorsa fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Trader der PremiumBorsa tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Trader der PremiumBorsa ihr Geld zurück? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen PremiumBorsa zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?

PremiumBorsa: Vertrauensunwürdige Versprechen!
Was wird den perplexen Interessenten auf Premiumborsa.com da vorgesetzt? “PremiumBorsa ist eine internationale Maklerfirma. Wir bieten die Möglichkeit Geld mit dem Handel an den Finanzmärkten zu verdienen. Unsere Firma bietet den Kunden alle Bedingungen für einen komfortablen und erfolgreichen Handel.” Dies ist nur ein kleines Zitat der fragwürdigen Zusagen, die Anleger auf der Webseite von PremiumBorsa finden. Nicht eine dieser vollmundigen Zusagen von PremiumBorsa wurde eingelöst. Unerfreulicherweise sorgen die suspekten Geschäftspraktiken eher für unglückliche Trader und miserable Erfahrungen!
PremiumBorsa: Wer ist das?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Trader und Anlegern sehr schwer fallen, da die PremiumBorsa-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Schaut man sich die Website www.premiumborsa.com genauer an, findet man nichtssagende Informationen. So gibt es keinerlei Hinweise auf den Betreiber der Website. Ebenso enthalten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Hinweise auf den Vertragspartner der Trader. Bei den Kontaktdaten werden lediglich eine Telefonnummer mit einer englischen Vorwahl +442031908725 angegeben und eine E-Mail vom vermeintlichen Support von PremiumBorsa support@premiumborsa.com. Das ist auch alles, was den Tradern an Kontaktmöglichkeiten angeboten wird. Aber vielleicht geben die Domaindaten einen Hinweis auf den Betreiber der Handelsplattform www.premiumborsa.com.
PremiumBorsa: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der PremiumBorsa-Macher ist auch, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Dies ist allerdings eine rechtliche Verpflichtung für Firmen, die sich direkt an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Mithin besteht für die Betreiber der Website die rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website im Impressum. Werden diese Mindestanforderungen des Telemediengesetzes durch die Betreiber einer Website verletzt, ist auch dies ein Grund zur Besorgnis. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.premiumborsa.com an, so findet man auch dort keinen Hinweis auf PremiumBorsa und stellt fest, dass die Website erst am 22.07.2019 registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Webdienstleister Global Domain Privacy Services Inc verstecken. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Anleger müssen sich zu Recht die Frage stellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken der PremiumBorsa einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?
PremiumBorsa: Akquise und Aushorchen
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um neue Trader anzulocken werden die Empfehlungen von PremiumBorsa in allen zur Verfügung stehenden Medien und Kanälen präsentiert. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und anderen Onlinemedien geschaltet. Immer wieder handelt es sich bei diesen Empfehlungen um unrichtige Behauptungen. Um die Wirksamkeit zu verstärken laden sie Filme auf Youtube hoch, in denen interessierte Trader mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Parallel wird ein meist aggressives Affiliate-Programm gestartet, um andere anzuspornen, intensiv für PremiumBorsa zu werben.
PremiumBorsa: Unseriöse Geschäftspraktiken!
Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter sog. Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehört „Heinz Krabe“ auch dazu? Meist starten die Trader mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?
PremiumBorsa: Exit ohne Verluste unmöglich?
Häufig wird den Anlegern auch suggeriert, dass nur ein Teil des eingezahlten Kapitals wird zum Trading eingesetzt wird, während der Rest als Sicherheit auf dem Handelskonto verbleiben soll. Ebenso dubios sind die Angebote, gegen weitere hohe Geldzahlungen eine angebliche „Versicherung“ gegen mögliche Verluste abzuschließen zu können. Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Da stellt sich auch wieder die Frage, wie man bei www.premiumborsa.com das Konto löschen kann? Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös!
PremiumBorsa: Im Visier der österreichischen Finanzaufsichtsbehörde!
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. So warnte bereits am 25.06.2020 die Finanzaufsicht Österreichs FMA vor den Aktivitäten der PremiumBorsa mit der Handelsplattform www.premiumborsa.com und veröffentlichte folgende Investorenwarnung: „Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) bzw § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) bzw Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.06.2020 teilt die FMA daher mit, dass
● PremiumBorsa
● Web: premiumborsa.com
● Tel: +442031908725
● E-Mail: support@premiumborsa.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) sowie die gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) nicht gestattet.“ Die Finanzaufsichtsbehörden Italiens Consob und Belgiens FSMA schlossen sich dieser Warnung an. Und was bedeutet diese Warnung für die Kunden, die schlechte Erfahrungen mit PremiumBorsa und der Tradingplattform Premiumborsa.com gemacht haben?
PremiumBorsa: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die Firma PremiumBorsa als Betreiberin der Handelsplattform www.premiumborsa.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der PremiumBorsa mit deutschen Anlegern zu halten? Über die Website Premiumborsa.com werden auch Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts of Difference – CFD) und Kryptowährungen (Bitcoinhandel) angeboten. Hier muss man sich klarmachen, dass Geschäfte mit CFDs mit privaten deutschen Kleinanlegern für diese Firmen verboten sind. Erst Ende 2019 hat die BaFin dieses Handelsverbot verlängert. Darüber müssen die Firmen, so auch die PremiumBorsa ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Im Übrigen werden sich die Verantwortlichen von PremiumBorsa noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die auch die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird
PremiumBorsa: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Autorisierung des Handelsplattform PremiumBorsa gibt es nicht. PremiumBorsa fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Aufsichtsbehörde, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für Österreich zuständigen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma). Dafür gibt es eine Warnung der Financial Services and Markets Authority (FSMA). Das ist die belgische Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen. Der hat sich die italienische Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) angeschlossen. Es ist auch nur schwer zu übersehen, dass sich bei PremiumBorsa um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von PremiumBorsa geschädigten Tradern ist zu raten, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug hinzuzuziehen.
PremiumBorsa: Wo agieren die Betrüger?
Sicher haben die Anleger es bei PremiumBorsa mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der PremiumBorsa beschränkten sich leider nicht auf den deutschsprachigen Raum. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis sich auch die betrogenen Anleger anderer Länder melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um die Gefahr zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
PremiumBorsa: Schadensersatzansprüche gegenüber beteiligten Banken
Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingende Voraussetzung. Derartige Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Personen und Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Opfern zu Schadensersatz verpflichtet. Solche Anlagebetrugsfälle wären ohne derartige Banken schwerlich machbar gewesen.
PremiumBorsa: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Lage ist bei Weitem nicht so aussichtslos, als es scheint. Die geschädigten Trader können gegen den Anlagebetrug vorgehen und ihr investiertes Geld zurückverlangen. Stand heute ist es zwar eher nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von PremiumBorsa zeitnah ergriffen werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die um gute Reputation bemühte Finanzinstitute zur Verfügung stellten. Diese haben es nachweislich versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Trader und deren Weiterleitung auf Illegalität zu prüfen. Diese Säumnisse haben den Anlagebetrug erst ermöglicht.
PremiumBorsa: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Ausgestattet mit diesen Kenntnissen, hätten sich die Anleger nie auf Geschäfte mit PremiumBorsa eingelassen. Nun bleibt den Betrogenen nur noch die Option, sich um Schadensausgleich zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Zuerst müssen relevante Fragen geklärt sein. Wohin wurden die von PremiumBorsa verschobenen Gelder geschafft? Gibt es die Möglichkeit, dass die betrogenen Anleger ihr bei PremiumBorsa eingesetztes Geld zurück kriegen? Welche Schritte sind als nächstes gefordert? Die Antworten auf diese Fragen bekommen Sie bei einem auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.
PremiumBorsa: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von PremiumBorsa hoffen? Die Opfer von PremiumBorsa finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit PremiumBorsa sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie PremiumBorsa bekannt sind.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von PremiumBorsa geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.