ProMarketsGroup – BaFin warnt vor illegalen Aktivitäten
ProMarketsGroup gibt sich als anständiger Marktteilnehmer für Anlageberatung aus. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise, dass es bei ProMarketsGroup nicht mit rechten Dingen zugeht. Es häufen sich Berichte von Tradern über ProMarketsGroup, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Alle haben ihr bei ProMarketsGroup investiertes Geld verloren. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Trader der ProMarketsGroup das Gefühl, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Die Webseite von ProMarketsGroup ist nicht mehr erreichbar. Alle Anleger der ProMarketsGroup fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Trader der ProMarketsGroup tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Trader der ProMarketsGroup ihr Geld zurückbekommen? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen ProMarketsGroup zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?

ProMarketsGroup: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der ProMarketsGroup-Macher ist, dass die mittlerweile abgeschaltete Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthielt. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.promarketsgroup.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass die Webseite erst am 25.08.2020 bei GoDaddy.com, LLC registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Anonymisierungsdienst Domains By Proxy, LLC verstecken.
ProMarketsGroup: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die ProMarketsGroup-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten, so wie es mit der Seite www.promarketsgroup.com bereits geschehen ist. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Und wer ist der Betreiber? Auf der Website gab es dazu nur spärliche Angaben. Als Anschrift wurde der First Floor im St. Vincent Bank Ltd Building in der James Street, Kingstown auf St. Vincent und den Grenadinen angegeben. St. Vincent und die Grenadinen? Dabei handelt es sich um eine Inselgruppe in der Karibik, die wegen ihrer laxen Gesetzgebung bei Offshore-Unternehmen sehr beliebt ist und häufig von Kriminellen für Briefkastenfirmen benutzt wird. Bei der Suche nach der ProMarketsGroup im Unternehmensregister der Karibikinsel St. Vincent wird man nicht fündig. Das St. Vincent Bank Ltd Building in Kingstown ist allerdings Finanzermittlern wohlbekannt, denn hier residieren noch diverse Briefkastenfirmen, die sich im Cybertrading tummeln. Auch die weltweite Suche nach der Firma ProMarketsGroup führt zu keinem Ergebnis und man kann vermuten, dass es sich bei der Firma um ein reines Phantasieprodukt handelt.
ProMarketsGroup: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Die Offerten von ProMarketsGroup werden in allen nur denkbaren Medien und Kanälen präsentiert. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook geschaltet. Oft genug handelt es sich bei diesen Angeboten um unrichtige Behauptungen. Um die Wirkung zu erhöhen laden sie Videos auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen interessierte Trader mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Zeitgleich wird ein meist aggressives Affiliate-Programm begonnen, um andere anzuspornen, intensiv für ProMarketsGroup zu werben.
ProMarketsGroup: Kriminelle Geschäftspraktiken!
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?
ProMarketsGroup: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Ein Ausstieg ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Dazu werden den Anlegern Steuer- und Provisionsrechnungen geschickt, die häufig mit gefälschten Wappen geschmückt sind und natürlich dringend bezahlt werden müssen. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig der „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!
ProMarketsGroup: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Autorisierung des Online-Brokers ProMarketsGroup gibt es nicht. ProMarketsGroup fehlt die Legitimierung einer anerkannten europäischen Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Es ist unschwer zu erkennen, dass es sich bei ProMarketsGroup um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen Opfern von ProMarketsGroup ist zu raten, so schnell wie möglich einen Anwalt für Anlagebetrug einzuschalten.
ProMarketsGroup: Wo sind die Anlagebetrüger aktiv?
Anleger haben es bei ProMarketsGroup mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die illegalen Aktivitäten der ProMarketsGroup sind leider nicht auf den deutschsprachigen Raum beschränkt. Weil sich ProMarketsGroup ebenso an englischsprachige Trader wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich die Betrogenen dieser Sprechergruppe melden. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um die Gefahr zu reduzieren, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
ProMarketsGroup: Schadensersatzansprüche gegenüber Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Tätigen, Unterstützen oder Ermöglichen solcher Geschäfte, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ist verboten. Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind geschädigten Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Derartige Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken wohl nicht durchführbar gewesen.
ProMarketsGroup: Anleger wollen ihr Geld zurück!
Die Konstellation ist bei Weitem nicht so hoffnungslos, als es den Anschein hat. Die geschädigten Anleger können gegensteuern und das investierte Kapital zurückfordern. Derzeit ist es zwar eher nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von ProMarketsGroup zeitnah ergriffen werden, dessen ungeachtet gibt es Anlass zu hoffen. Hoffen deshalb, weil die Gelder über Konten flossen, die um gute Reputation bemühte Banken bereitstellten. Die Verantwortlichen haben es nachweislich versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlungen der Trader und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Derartige Versäumnisse machten den Anlagebetrug erst möglich.
ProMarketsGroup: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Ausgestattet mit diesen Kenntnissen, hätten sich die Anleger nicht auf eine Investition bei ProMarketsGroup eingelassen. Jetzt bleibt den Opfern nur noch die Option, sich um Wiedergutmachung des Schadens zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzen wir bei guten Erfolgsaussichten an. Im Voraus müssen relevante Fragen geklärt werden. Zu welchem Ziel sind die von ProMarketsGroup veruntreuten Gelder gebracht worden? Gibt es eine Chance, dass die Opfer der Anlagebetrüger ihr bei ProMarketsGroup eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Schritte sind von nun an nötig? Die Antworten auf diese Fragen bekommen Sie bei einem auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.
ProMarketsGroup: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von ProMarketsGroup hoffen? Die Opfer von ProMarketsGroup finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit ProMarketsGroup sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie ProMarketsGroup bekannt sind.
ProMarketsGroup: Die Spur des Geldes verfolgen!
Solcherlei Missständen auf dem unregulierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als 30 Jahren nach. Die Vorgehensweise der ProMarketsGroup ist insofern nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahrzehnte eine leistungsfähige Palette von Instrumenten zum Aufspüren der hinterzogenen Geldbeträge und Verfolgen der Geldströme entwickelt. Gelder verschwinden zu lassen, wird in Zeiten des Internets immer schwieriger. Je eher die Betroffenen die Spur des Geldes verfolgen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiederbekommen. Wichtig ist jetzt, dass die von ProMarketsGroup geschädigten Trader unverzüglich reagieren.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von ProMarketsGroup geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
21.09.2021