ShareFounders – Anleger fordern ihr Geld zurück

Anleger der ShareFounders fragen sich volle Sorge, ob sie jemals ihr Geld wiederbekommen. Welche Hilfe gibt es? Macht es Sinn, zur Polizei zur gehen und eine Strafanzeige zu erstatten? Was kann der Anleger tun, um sein Geld zurückzuerhaten?

 

ShareFounders - Fragwürdige Versprechen auf der Website
Auch wenn die Website www.sharefounders.com nunmehr abgeschaltet ist, lohnt es sich einen Blick in die Vergangenheit zu werfen und das Geschäftsgebaren der Sharefounders-Macher näher zu untersuchen. Im Internetauftritt der ShareFounders wurde der Handel mit Kryptowährungen ab 250 Dollar angeboten. In diesem Zusammenhang wurde mit vollkommen unrealistischen Kapitalrenditen geworben, ohne diese Versprechen zu erfüllen. Leider sorgen die dubiosen Geschäftspraktiken eher für unglückliche Trader und schlechte Erfahrungen! Viele Trader stellen sich die Frage, wie sie nach dem Login ihren Account bzw. ihr Konto löschen können, um sich endlich abzumelden. Zu welchem Urteil werden die Trader kommen? Viele Versprechen, aber wer steckt hinter ShareFounders?

ShareFounders: Wer steckt hinter diesem Anlagebetrug?
Auf der nunmehr abgeschalteten Website www.sharefounders.com fand man kein Impressum, welches Auskunft über Inhaber und Betreiber der Website gegeben hätte. Untersucht man die Domaindaten der Website stellt man fest, dass diese Website erst am 22.04.2019 über die Firma Global Domain Privacy Services Inc. registriert wurde. Der tatsächliche Domaininhaber versteckt sich allerdings hinter seinem Internetprovider. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso schnell wieder abschalten. Dass dies auch beim Geschäftsmodell ShareFounders genauso läuft, ist für Fachleute der Szene unverkennbar. Dafür spricht das nach den Warnungen der internationalen Finanzaufsichtsbehörden am 16.06.2020 über den gleichen Anonymisierungsdienstleister die Internetdomain www.share-founders.com registriert wurde. Suchte man noch genauer, so konnte man kaum leserlich, doch einen Hinweis auf den Betreiber der Website finden. Bitrix Tech Limited, soll der Betreiber sein. Dabei handelt es sich um eine Firma aus Hongkong, die erst am 27.11.2019 unter der Firmennummer 2896674 ins Firmenregister Hongkongs eingetragen wurde. Wie sind die Geschäftspraktiken der ShareFounders-Macher einzuordnen? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?

ShareFounders: Wie erkennt man Anlagebetrüger?
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook geschaltet. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Eine große Rolle spielen auch Websites wie z.B. www.securelyriches.com, die mit dem Schlagwort Bitcoin Profit, Anleger anwerben und dann an dubiose Tradingswebsites, wie www.sharefounders.com weiterleiten. Auch diese Website wurde erst am 29.11.2019 registriert und ist scheinbar schon wieder abgeschaltet worden. Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter sog. Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehören „Adrian Klein“, „Candice Allen“ und „Elena Fischer“ auch dazu? Meist starten die Trader mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Gauner auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?

ShareFounders: Das Schema des Anlagebetruges
Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Da stellt sich auch wieder die Frage, wie man bei www.sharefounders.com das Konto löschen kann? Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Gaunern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös!

ShareFounders: Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. So warnte die  Finanzaufsicht Hongkongs (SFC - Securities and Futures Commission Hongkong) bereits am 19.03.2020 vor den Aktivitäten Share Founders und der Website www.sharefounders.com und teilte mit, dass es sich bei der angegebenen Anschrift, Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower, 183 Queen's Road, Central, Sheung Wan, Hong Kong, um einen Sekretariatsservice handelt. Doch damit nicht genug! Auch die britische Financial Conduct Authority FCA warnte am 15.05.2020 vor den Aktivitäten und veröffentlichte auch noch einmal die Basisdaten von ShareFounders zur Warnung:

•    Address: Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower, 183 Queen's Road Central, Sheung Wan, Hong Kong
•    Telephone: 02894548782, 07723854224
•    Email: [email protected]
•    Website: www.sharefounders.com

Ebenso setzte auch die Finanzaufsicht Italiens Consob die Firma ShareFounders auf ihre Warnliste. Und was bedeuten all diese Warnungen für die Kunden, die schlechte Erfahrungen mit dieser Firma ShareFounders und den Tradingplattformen www.sharefounders.com und www.share-founders.com gemacht haben?

ShareFounders: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die Firma ShareFounders von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der ShareFounders mit deutschen Anlegern zu halten? Über die Website www.sharefounders.com werden auch Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts of Difference – CFD´s) und Kryptowährungen (Bitcoinhandel) angeboten. Hier muss man sich klarmachen, dass Geschäfte mit CFD’s mit privaten deutschen Kleinanlegern für diese Firmen verboten sind. Erst Ende 2019 hat die BaFin dieses Handelsverbot verlängert. Darüber müssen die Firmen und ihre Verantwortlichen, so auch die ShareFounders ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Aber wo finden sich die Spuren des Geldes? Offenkundig zielen die Aktivitäten der ShareFounders zum Anlagebetrug aber auf Deutschland, die Schweiz und auch auf Österreich. Die ShareFounder gehören damit in die Fälle des Anlagebetruges in diesen Ländern.

ShareFounders: Spuren des Geldes nach Großbritannien und Slowenien!
Was passiert, wenn man der Spur des Geldes folgt? Grundsätzlich gehen die meisten Anleger davon aus, dass sie das Geld normalerweise an ihren Vertragspartner, wie eine Bank oder eine Fondsgesellschaft überweisen. Aber hier lief es gänzlich anders, aber nicht untypisch für Akteure im angeblichen Kryptowährungsgeschäft. Schaut man sich weiter nur einmal exemplarisch die verschiedenen Empfängerfirmen und die beteiligten Banken bzw. Zahlungsdienstleister an, so findet sich hier auch die Firma NBV International s.r.o., der Geld überwiesen werden sollte. NBV International s.r.o.? Dies ist eine Firma, die in 821 09 Bratislava - mestská časť Ružinov, Prievozská 4 D zu finden ist und den Zahlungsdienstleister Coinmama betreibt. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Kryptoexchanger, bei dem Fiat-Geld in Kryptowährungen getauscht werden kann. Die Einzahlungen der Kunden fließen dabei auf ein Konto der Clear Junction Limited in Großbritannien. Dort ist wiederrum auch die Firma Bitstamp Ltd beheimatet, die das gleiche Geschäftsmodell betreibt, hier allerdings ihr Konto bei der Gorenjska banka, Kranj in Slowenien zum Einsatz bringt. Extrem unseriös dabei sind die Transaktionen, bei denen die getauschten Bitcoins, ohne die Kenntnis des Anlegers, auf ein Wallet der Plattformanbieter umgebucht werden. Zu welchen Erkenntnissen wird man wohl kommen, wenn man die Blockchain im Nachgang auswertet? Da werden sich die NBV International s.r.o. und Bitstamp Ltd und auch die Banken noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die nicht nur die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird, sondern auch die auf Anlagebetrug spezialisierten Anwälte.


ShareFounders: Anleger wollen ihr Geld zurück!
Wenn die Anleger all das gewusst hätten, hätten sie sich sicherlich nie auf dieses Geschäft eingelassen. Die Anleger der ShareFounders werden sich jetzt die Frage stellen, wie sie ihr Geld zurückbekommen. Das sind berechtigte Sorgen und Fragen, die ein Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug beantworten kann.

ShareFounders: Die Spur des Geldes verfolgen!
Seit über 30 Jahren verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte derartige Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt. Insofern sind die Aktivitäten der ShareFounders nichts wirklich Neues. Es wurde ein Instrumentarium aufgebaut, um die Spur des Geldes zu verfolgen. In der Zeit des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Wichtig ist dabei, dass die Anleger SOFORT handeln. Je schneller die Anleger die Spur des Geldes verfolgen lassen, desto größer sind die Chancen, dass sie ihr Geld sichern lassen können!

RESCH Rechtsanwälte –Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Anleger der ShareFounders sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an unter 030 885 9770 oder füllen Sie den  Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.