Slush Pool – Anlagebetrug mit Beteiligungen am Bitcoin Mining
Der scheinbare Bitcoin-Miner Slush Pool gibt sich als seriöser Anbieter für Bitcoin Cloud Mining aus. Es gibt jedoch zahlreiche Indizien, dass es bei Slush Pool nicht mit rechten Dingen zugeht. Es melden sich immer mehr Anleger, die von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug bei Slush Pool sprechen. Alle haben ihr bei Slush Pool eingesetztes Kapital verloren. Alle Anleger der Slush Pool fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Anleger der Slush Pool tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der Slush Pool ihr Geld zurück? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Slush Pool zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?

Slush Pool: Kryptowährung-Mining – Die Basics!
Kryptowährung, auch Kryptogeld, nennt man digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie Blockchains und digitalen Signaturen basieren. Da Kryptowährungen das zunehmende Interesse der Öffentlichkeit finden, steigt die Anzahl der Marktteilnehmer, die sich an Neuemissionen beteiligen wollen. Damit erhöht sich auch der Tauschwert der jeweiligen Kryptowährung. Neuemissionen für neue Blöcke werden dadurch immer wertvoller, aber es wird immer unwahrscheinlicher, dass einzelne Teilnehmer bei der Zuteilung zu Zug kommen. Daraus entsteht ein Konkurrenzverhältnis bei der Rechenleistung einzelner Teilnehmer mit der Rechenleistung aller anderen Teilnehmer. Was ist der Ausweg? Mining-Pools? Bitcoin Cloud Mining?
Slush Pool: Mining-Pools – Die Basics!
Worum geht es bei dem vermeintlichen Geschäftsmodell mit dem Bitcoin Cloud Mining? Bei Mining-Pools verzichten die Miner im Gegensatz zum klassischen Mining auf den Kauf eigener Hardware und schließen stattdessen einen Vertrag mit einem Cloud-Mining-Anbieter ab. Über den Cloud-Mining-Anbieter werden die notwendigen Hardware-Ressourcen zur Verfügung gestellt und das Mining automatisiert durchgeführt. Die Rechenleistung wird zusammengefasst, um später den Gewinn zu teilen. Einer dieser Cloud-Mining-Anbieter ist Slush Pool.
Slush Pool: Wer ist das?
Slush Pool war der erste Bitcoin Mining Pool und wurde im Jahre 2010 unter dem Namen „Bitcoin Pooled Mining Server“ auf den Markt gebracht. In den Geschäftsbedingungen auf der Website www.slushpool.com kann man sich näher informieren und findet folgende Informationen zum Betreiber: „Operator" stands for the commercial company Braiins Systems s.r.o., with its registered office at Kundratka 2359/17a, Libeň, 180 00, Prague 8, IČO 241 47 931, registered in commercial register kept by the Municipal Court in Prague, section C, insert 183056, which secures the operation and further development of the Slush Pool.“ Bei der Firma Braiins Systems s.r.o. handelt es sich um eine tschechische Firma, die am 01.09.2011 gegründet wurde und als Geschäftsführer Pavel Moravec und Jan Čapek bestellt hat. Anleger müssen sich die Frage stellen, wie die Geschäftspraktiken von Slush Pool einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?
Slush Pool: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um neue Anleger anzulocken werden die Offerten von Slush Pool in allen möglichen Medien und Kanälen promotet. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und anderen Onlinemedien geschaltet. Nicht selten handelt es sich bei diesen Empfehlungen um falsche Versprechen. Um die Wirkung zu erhöhen laden sie Filme auf YouTube oder Vimeo hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Zur selben Zeit wird häufig ein Affiliate-Programm gestartet, um andere anzustacheln, intensiv für Slush Pool zu werben.
Slush Pool: Kriminelle Geschäftspraktiken
Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter sogenannte Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehören „Charlotte William“, „Alex McGregor“ und „Martin Jurco“ auch dazu? Gleichwohl besteht auch der Verdacht, dass sich Anlagebetrüger als Mitarbeiter der Firma Slush Pool ausgeben, aber auf eigene Rechnung handeln. Insoweit könnten auch vermeintliche Unterlagen der Firma Slush Pool gefälscht sein. Wie gehen die Anlagebetrüger dann vor? Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn vermeintliche Gewinne ausgewiesen werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?
Slush Pool: Exit ohne Verluste unmöglich?
Häufig wird den Anlegern auch suggeriert, dass nur ein Teil des eingezahlten Kapitals eingesetzt wird, während der Rest als Sicherheit verbleiben soll. Ebenso dubios sind die Angebote, gegen weitere hohe Geldzahlungen eine angebliche „Versicherung“ gegen mögliche Verluste abzuschließen zu können. Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös! Fraglich ist, ob Slush Pool mit solchen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht werden will und selbst genug Vorkehrungen getroffen hat, um den Missbrauch des Firmennamens Slush Pool durch kriminelle Trittbrettfahrer zu verhindern?
Slush Pool: Mining-Pools als genehmigungspflichtige Vermögensanlage?
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die Braiins Systems s.r.o. als Betreiber des Mining-Pools www.slushpool.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Hierfür gibt es keine Anzeichen und dies führt zu der Frage, was von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Braiins Systems s.r.o. mit deutschen Anlegern zu halten ist? Dabei muss auch die Anwendbarkeit kapitalmarktaufsichtsrechtlicher Vorschriften, wie das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) beachtet werden. Das Vermögensanlagengesetz richtet sich unter anderem an Anbieter von Direktinvestments in Sachgüter, die durch § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG erfasst werden. Insoweit könnte es sich bei dem Angebot an Anleger, sich an einem Mining-Pool zu beteiligen, möglicherweise um eine Vermögensanlage nach dem Vermögensanlagengesetz handeln. Die Anleger beteiligen sich dabei beispielsweise mit einer Direktinvestition in das wirtschaftlich genutzte Eigentum des Unternehmens. Dies können beispielsweise natürlich auch Hardware-Ressourcen sein, wie Mining-Rigs sein. Insoweit kann es sich um sog. Einlagenschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln. Ein Einlagengeschäft kann immer dann vorliegen, wenn den Anlegern ein unbedingter Rückzahlungsanspruch eingeräumt wird und die Rückzahlung nicht an besondere Bedingungen geknüpft wird. Zwar stellt das Mining von Kryptowährungen an sich kein erlaubnispflichtiges Geschäft dar, bieten jedoch Mining-Pools gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten Kryptowährungen z. B. gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer an, sind sie i. d. R. erlaubnispflichtig tätig. Darüber müssen die Firmen, so auch Braiins Systems s.r.o. ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Im Übrigen werden sich die Verantwortlichen der Braiins Systems s.r.o.noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt von „Charlotte William“ und Konsorten gespielt haben. Eine Frage, die auch die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird
Slush Pool: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Legitimierung des Bitcoin-Miners für Einlagegeschäfte Slush Pool ist nicht gegeben. Slush Pool fehlt die Regulierung einer anerkannten europäischen Finanzaufsicht, wie die britische Financial Conduct Authority (FCA). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Es ist leicht zu erkennen, dass sich bei Slush Pool um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von Slush Pool geschädigten Anlegern ist nahezulegen, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.
Slush Pool: Wo sind die Betrüger aktiv?
Sicher haben die Anleger es bei Slush Pool mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der Slush Pool beschränkten sich keineswegs auf den deutschsprachigen Raum. Weil sich Slush Pool ebenso an englischsprachige Anleger wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch die ersten Betrogenen aus deren Reihen melden. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden empfiehlt sich vor jedem finanziellen Engagement, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.
Slush Pool: Schadensersatzansprüche gegen beteiligte Banken
Ohne eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es in Deutschland untersagt, Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte zu erbringen. Geschäfte dieser Art zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Geschädigten zu Schadensersatz verpflichtet. Solche Anlagebetrugsfälle wären ohne derartige Banken wohl nicht denkbar gewesen.
Slush Pool: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Konstellation ist weit aussichtsreicher, als es den Anschein hat. Die geschädigten Anleger können gegen den Anlagebetrug vorgehen und ihr eingesetztes Geld zurückverlangen. Im Moment ist es zwar nicht wahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Slush Pool bald gefasst werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Hoffen deshalb, weil die Gelder über Konten flossen, die angesehene Geldhäuser zur Verfügung stellten. Deren Verantwortliche versäumten es offenbar, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Illegalität zu prüfen. Solche Versäumnisse machten den Anlagebetrug erst möglich.
Slush Pool: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesen Kenntnissen ausgestattet, hätte sich keiner auf eine Investition bei Slush Pool eingelassen. Nun bleibt diesen nur noch der Weg, sich um Wiederbeschaffung des investierten Kapitals zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Zuerst sollten relevante Punkte geklärt werden. Zu welcher Destination sind die von Slush Pool unterschlagenen Gelder gebracht worden? Gibt es realistische Aussichten, dass die betrogenen Anleger ihr bei Slush Pool eingesetztes Geld zurückerhalten? Welche Aktionen sind jetzt ratsam? Gerne wird Ihnen ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt derartige Fragen gründlich beantworten.
Slush Pool: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Slush Pool hoffen? Die Opfer von Slush Pool finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Slush Pool sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Slush Pool bekannt sind.
Slush Pool: Die Spur des Geldes verfolgen!
Missstände dieser Art auf dem nicht reglementierten Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als drei Jahrzehnten. Die Handlungsweise der Slush Pool ist demgemäß nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben über die Jahrzehnte leistungsfähige Werkzeuge zum Aufspüren des hinterzogenen Geldes und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. In Zeiten des Internets ist es äußerst schwierig geworden, Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen. Je zügiger die Anleger der Spur des Geldes folgen, desto aussichtsreicher ist es, dass sie ihr Geld sichern lassen können. Wichtig ist jetzt, dass die von Slush Pool Geschädigten umgehend tätig werden.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Slush Pool geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.