Sparpiloten.ch – Anlagebetrug aus der Schweiz
Inzwischen haben alle Anleger gemerkt, dass es sich bei den Angeboten der Sparpiloten um Anlagebetrug handelt. Die Webseite der Sparpiloten.ch ist abgeschaltet. Aber wie bekommen die Anleger ihr Geld zurück? Was können die Anleger der Sparpiloten tun, wenn es sich um Anlagebetrug handelt? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
Sparpiloten.ch: Zweifelhafte Versprechen auf der Website
Was konnten ahnungslose Anleger auf der nunmehr abgeschalteten Website der www.sparpiloten.ch lesen? „Bis zu 2,00 Zinsen p.a. - 100 % Einlagensicherung - Deutscher Kundenservice“ Des Weiteren wurden Logos diverser Kreditinstitute aufgeführt, um mit den vermeintlichen Bankpartnern zu werben. Ob die Banken davon wussten und dies duldeten, muss stark bezweifelt werden. Dies ist nur ein kleiner Auszug der fragwürdigen Versprechen, die Anleger auf der www.sparpiloten.ch-Website finden konnten. Leider sorgen die dubiosen Geschäftspraktiken eher für unglückliche Anleger und schlechte Erfahrungen! Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen? Viele Versprechen, aber wer steckt hinter Sparpiloten.ch?

Sparpiloten.ch: Wer steckt hinter diesem Lügenkonstrukt?
Schaute man sich auf der nunmehr abgeschalteten Website www.sparpiloten.ch das Impressum an, so fand man widersprüchliche Informationen. So konnte man lesen: „Sparpiloten ist eine Marke der Elektronik Service AG“ Elektronik Service AG? Dies klingt nicht wirklich nach einem Unternehmen, das in der Finanzbranche tätig ist. Als Firmensitz wurde die Dammstr. 19 in 6300 Zug in der Schweiz aufgeführt. Als Geschäftsführer wurde Samuel Walch angegeben. Untersucht man die Elektronik Service AG genauer, so stellt man fest, dass die Firma am 09.07.1969 ins Schweizer Firmenregister eingetragen wurde. Als Geschäftszweck wird angegeben: „Kommunikationssystemberatung sowie Handel mit und Einführung, Bedienung und Unterhalt von elektronischen Geräten und Apparaten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen sowie Immobilien erwerben, belasten und veräussern.“ Also nichts mit Finanzgeschäften! Hier wurde wohl mal wieder ein sog. Firmenmantel für dubiose Geschäfte missbraucht. Auffällig ist dabei, dass der Geschäftsführer Samuel Walch wohl erst am 08.11.2019 als Mitglied des Verwaltungsrates im Firmenregister eingetragen wurde und bezeichnenderweise nach dem Scheitern der Sparpiloten ebenso schnell am 27.04.2020 wieder aus dem Verwaltungsrat der Firma verschwunden ist. Dies wird ihm allerdings nicht helfen, da er als Verwaltungsrat für die wirtschaftlichen Aktivitäten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wie sind die Geschäftspraktiken der Sparpiloten.ch-Macher einzuordnen? Der Verdacht auf Anlagebetrug liegt nahe.
Sparpiloten.ch: Unseriöse Geschäftspraktiken!
Hier findet sich immer wieder das gleiche Schema des Anlagebetruges. Anleger sind auf der Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten. Hinterlässt der Anleger auf einem der vielen Internetportale seine Kontaktdaten, läuft die Vertriebsmaschinerie richtig an und der Anleger wird mit diversen Anrufen, E-Mails und Postsendungen traktiert. Dabei werden ihm verschiedenste Anlagemöglichkeiten offeriert, auch wenn er sich zum Beispiel nur für eine Festgeldanlage interessiert hat. Hier wirken im Hintergrund auch unseriöse Datenhändler, die die Personalien und Adressdaten des Interessenten auch an dubiose Marktteilnehmer verkaufen. Schlussendlich lässt sich der Anleger nach einer Weile doch überzeugen und registriert sich auf der Website des Anbieters www.sparpiloten.ch. Sobald sich der Kunde auf der Website registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Anlagebetrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehören „Herr Bergmann“, „Andrea Stahl“, „Katharina Weinhandel“, „Herr Moser“, „Frau Neumann“ auch dazu? Doch damit nicht genug! Uns sind einige der obengenannten Personen auch aus anderen Tatkomplexen beim mutmaßlichen Betrug mit vermeintlichen Festgeldanlagen bekannt! Besonders absurd ist allerdings, wenn die Anlagebetrüger ihre Firmen nicht mehr auseinanderhalten können und falsche Festgeldangebote an die nichtsahnenden Anleger verschicken. Einen besseren Beweis für ihre unlauteren Absichten können die Anlagebetrüger nicht liefern! Die Sparpiloten gehören zu den Fällen des Anlagebetruges!
Sparpiloten.ch: Im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Bereits am 21.04.2020 warnte die Zeitschrift „Finanztest“ vor dem Angebot der Sparpiloten.ch und setzte es auf die „Warnliste Geldanlagen“. Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen auch ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. So warnte für den Anlagebetrug in der Schweiz zuständige die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA am 03.06.2020 vor der Elektronik Service AG und der Website sparpiloten.ch. Und offenkundig war diese Warnung mehr als berechtigt, denn die Website ist nicht mehr erreichbar. Und was bedeutet dies für den Anlagebetrug in Deutschland und in Österreich und die Kunden, die schlechte Erfahrungen mit dieser Firma gemacht haben? Stehen die Sparpiloten auch auf den Warnlisten der österreichischen FMA und der BaFin?
Sparpiloten.ch: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Elektronik Service AG bzw. Sparpiloten.ch mit deutschen Kleinanlegern zu halten? Hier muss man sich klarmachen, dass über die Elektronik Service AG fremde Gelder als Einlagen angenommen werden. Damit betreibt die Elektronik Service AG das grenzüberschreitende Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wird von dem Unternehmen unrechtmäßig ein solches Bankgeschäft in Form eines grenzüberschreitenden Einlagengeschäftes durchgeführt, so stellt dies eine Verletzung des Kreditwesengesetzes (KWG) dar. Dies führt zu einem Schadensersatzanspruch nach dem § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs. 1 KWG gegen das Unternehmen und die Verantwortlichen. Aber wo finden sich die Spuren des Geldes?
Sparpiloten.ch: Spur des Geldes führt nach Portugal und in die Schweiz!
Was passiert, wenn man der Spur des Geldes folgt? Grundsätzlich gehen die meisten Anleger davon aus, dass sie das Geld normalerweise an ihren Vertragspartner, wie eine Bank oder eine Fondsgesellschaft überweisen. Aber hier lief es gänzlich anders, aber nicht untypisch für Akteure im angeblichen Festgeldgeschäft. Ob die Bankinter SA-Sucursal Em Portugal wohl weiß, welche Geschäfte der tatsächliche Kontoinhaber abwickelt? Hat sie alle Vorgaben des Geldwäschegesetzes erfüllt? Zu welchen Erkenntnissen wird man wohl kommen, wenn man die Kontodaten im Nachgang auswertet? Da werden sich die Verantwortlichen der Elektronik Service AG und auch der Bankinter SA-Sucursal Em Portugal noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die nicht nur die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird, sondern auch alle auf Anlagebetrug spezialisierten Anwälte.
Sparpiloten.ch: Was tun bei Anlagebetrug?
Wenn die Anleger der Sparpiloten all das gewusst hätten, hätten sie sich sicherlich nie auf dieses Geschäft eingelassen. Die Anleger werden sich jetzt die Frage stellen, wie sie ihr Geld zurückbekommen und ob es nicht längst woanders ist. Das sind berechtigte Sorgen und Fragen, die ein mit Kapitalanlagebetrug vertrauter Rechtsanwalt beantworten kann.
Sparpiloten.ch: Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
Seit über 30 Jahren verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte derartige Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt. Insofern sind die Aktivitäten der Sparpiloten.ch nichts wirklich Neues. Es wurde ein Instrumentarium aufgebaut, um die Spur des Geldes zu verfolgen. In der Zeit des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Wichtig ist dabei, dass die Anleger schnell handeln. Je schneller sie die Spur des Geldes verfolgen lassen, desto größer sind die Chancen, dass sie ihr Geld sichern lassen können!
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer der Sparpiloten geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.