ST Deal – Miese Erfahrungen mit betrügerischem Broker

Der vermeintliche Online-Broker ST Deal gibt sich als glaubwürdige Plattform für das Online-Trading aus. Es mehren sich jedoch die Belege, dass es bei ST Deal auffällig viele Ungereimtheiten gibt. Es häufen sich Berichte von Tradern über ST Deal, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Alle Anleger verloren ihr bei ST Deal eingesetztes Geld. Ernsthafte Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Anleger der ST Deal das Gefühl, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Die Webseite von ST Deal ist noch erreichbar. Alle Anleger der ST Deal fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der ST Deal tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Wie bekommen die Anleger der ST Deal ihr Geld zurück? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen ST Deal zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?

ST Deal: Haltlose Beteuerungen auf der Website www.st-deal.com!
Was lesen die verblüfften Besucher auf st-deal.com? "Bieten Sie Millionen von Benutzern in mehr als 130 Ländern auf der ganzen Welt sichere, zuverlässige Handels- und Vermögensverwaltungsdienste für digitale Vermögenswerte. Umfassendes Finanzrisikokontrollsystem und Diebstahlschutzsystem, Hot- und Cold-Wallet, Multi-Signatur-System zur Gewährleistung der Sicherheit von Geldern" Das ist nur ein kleines Beispiel der fragwürdigen Beteuerungen, die Anleger auf der Webseite von ST Deal finden. Keine einzige dieser gegebenen Zusagen von ST Deal wurde eingelöst. Betrüblicherweise sorgen die zweifelhaften Geschäftspraktiken eher für unglückliche Anleger und schlechte Erfahrungen!
 

 

ST Deal: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der ST Deal-Macher ist, dass die Website kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von ST Deal an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Jedoch erfährt man, dass die Domain erst am 04.07.2021 bei GoDaddy.com, LLC registriert wurde.

ST Deal: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die ST Deal-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Website von ST Deal gibt es dazu nahezu keinerlei Angaben. Die weltweite Suche nach dem ST Deal in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis. Das verdeutlicht, dass es sich vorliegend um ein reines Phantasieprodukt handelt.

ST Deal: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um Kunden zu gewinnen werden die Empfehlungen von ST Deal in allen zur Verfügung stehenden Medien und Kanälen präsentiert. Oft handelt es sich bei diesen Empfehlungen um Falschinformationen. Weiterhin laden sie Imagefilme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Parallel wird häufig ein Affiliate-Programm begonnen, um andere zu motivieren, die Werbetrommel für ST Deal zu rühren.

ST Deal: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?

ST Deal: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!

ST Deal: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Legitimierung des Handelsplattform ST Deal gibt es nicht. ST Deal fehlt die Legitimierung einer anerkannten europäischen Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Es ist mühelos zu erkennen, dass es sich bei ST Deal um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von ST Deal geschädigten Anlegern ist zu raten, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug hinzuzuziehen.

ST Deal: Wo sind die Anlagebetrüger aktiv?
Sicher haben die Anleger es bei ST Deal mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die illegalen Aktivitäten der ST Deal beschränkten sich leider nicht auf den DACH-Raum. Weil sich ST Deal ebenso an chinesischsprachige Trader wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich die Betrogenen dieser Sprechergruppe melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

ST Deal: Schadensersatzansprüche gegen involvierte Banken
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte erbringen möchte, muss zuvor zwingend eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einholen. Das Tätigen, Unterstützen oder Ermöglichen solcher Geschäfte, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, ist verboten. Unternehmen und Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Betroffenen zu Schadensersatz verpflichtet. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken schwerlich machbar gewesen.

ST Deal: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Lage ist zum Glück nicht so aussichtslos, als es den Anschein hat. Die geschädigten Anleger können gegensteuern und ihr eingesetztes Kapital zurückverlangen. Stand heute ist es zwar eher nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von ST Deal bald gefasst werden, dessen ungeachtet gibt es Grund zur Hoffnung. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Geldtransaktionen über Konten liefen, die um gute Reputation bemühte Banken bereitgestellt haben. Deren Verantwortliche haben es leider versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Legalität zu kontrollieren. Nachlässigkeiten dieser Art machten den Anlagebetrug erst möglich.

ST Deal: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Ausgestattet mit diesen Kenntnissen, hätten sich die Investoren nicht auf Geschäfte mit ST Deal eingelassen. Nun bleibt den Opfern nur noch die Alternative, sich um Schadensausgleich zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Vermutlich alle fragen sich nun, ob sie Ihr Geld zurückbekommen können? Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Diesbezüglich müssen relevante Fragen beantwortet werden. Wohin sind die von ST Deal unterschlagenen Gelder verschwunden? Gibt es realistische Aussichten, dass die betrogenen Anleger ihr bei ST Deal eingesetztes Geld zurückkriegen? Welche Handlungen sind von nun an fällig? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantwortet Ihnen solche Fragen am besten.

ST Deal: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von ST Deal hoffen? Die Opfer von ST Deal finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit ST Deal sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie ST Deal bekannt sind.

ST Deal: Die Spur des Geldes verfolgen!
Missständen dieser Art auf dem unregulierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über drei Jahrzehnten nach. Die Verfahrensweise der ST Deal ist von daher nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit ein kraftvolles Instrumentarium zum Aufspüren der entwendeten Geldbeträge und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen, ist in Zeiten des Internets wirklich schwer geworden. Je zügiger die Anleger die Spur des Geldes verfolgen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiedersehen. Nun kommt es darauf an, dass die von ST Deal geschädigten Anleger ohne Verzug aktiv werden.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von ST Deal geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

21.03.2022