Swiss Markets – ist das seriös? Erfahrungen und Bewertung
„Swiss Markets, ist das seriös oder unseriös?“ wird sich so manch ein Anleger fragen. Welche Erfahrungen haben Anleger mit der Tradingplattform Swiss Markets aus Zypern gemacht? Zu welchem Urteil werden Anleger kommen und wie werden die Geschäftspraktiken bewertet? Haben Sie Geld beim Trading investiert und sind mit den Ergebnissen unzufrieden? Was können Anleger dann tun und welche Hilfen gibt es?

Swiss Markets: Diskussionswürdige Aussagen auf der Website swissmarkets.com!
Was kann man auf der Website swissmarkets.com lesen? “Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität. Wir wollen Ihre Erwartungen übertreffen und gehen weit darüber hinaus, um Ihnen eine optimale Handelsumgebung zu bieten.“ Dies ist nur ein kleiner Auszug von Aussagen, die Anleger auf der Swiss Markets-Website finden. Konnten Sie von der Anlageberatung der Swiss Markets profitieren? Haben Sie erfolgreich mit einem Swiss Markets Handelskonto am Trading teilgenommen oder hatten Sie andere Erlebnisse? Haben Sie Geld verloren und Sie fragen sich warum? Und wer steckt hinter Swiss Markets?
Swiss Markets: Wer ist das?
Und wer ist der Betreiber der Website swissmarkets.com? In der Fußzeile der Website liest man in Minischrift: „Swiss Markets and BDSwiss are registered trademarks of BDSwiss Holding Ltd. BDSwiss Holding Ltd is authorized and regulated by the Cyprus Securities and Exchange Commission (the “CySEC”, license no. 199/13 and registration no. HE 300153). The address of BDSwiss Holding Ltd is Apostolou Andrea Street 11, Hyper Tower, 5th Floor, 4007 Mesa Yeitonia, Limassol, Cyprus. Please review the company policies regarding the regulation here. Registered address: Ioanni Stylianou 6, 2nd floor, Office 202, 2003 Nicosia, Cyprus.“ Die BDSwiss Holding Ltd ist also der Betreiber mit Lizenz in Zypern.
Swiss Markets: Lizenziertes Unternehmen in Zypern
Als Betreiberin der Swiss Markets tritt die BDSwiss Holding Ltd auf. Diese ist in Zypern unter der Anschrift Apostolou Andrea Street 11, Hyper Tower, 5th Floor, 4007 Mesa Yeitonia, Limassol, Cyprus beziehungsweise Ioanni Stylianou 6, 2nd floor, Office 202, 2003 Nicosia, Cyprus zu finden. Es gibt auch eine Lizenz für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen der zyprischen Bankenaufsicht Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC). Demnach kann die BDSwiss Holding Ltd. alle Finanzprodukte, wie CFD, Forex und das Trading mit Kryptowährungen anbieten.
Swiss Markets: Angebote in Deutschland nicht regelkonform?
Wenn sie diese Produkte aber in anderen Ländern der EU anbietet, dann muss sie sich an deren gesetzliche Vorgaben halten. So gilt zum Beispiel ein Verbot, dass Privatanlegern bestimmte Finanzangebote gemacht werden dürfen. Ferner müssen die Berater umfassend auf die Risiken der erlaubten Finanzanlagen aufklären. In den hier bekannten Fällen kann man feststellen, dass die Anleger nicht annähernd über die Risiken der gefährlichen Finanzprodukte aufgeklärt worden sind. Ihnen wurde nicht deutlich gemacht, dass sie mit dem Anbieter eine Wette eingehen, die sie wohl nicht einmal theoretisch gewinnen konnten. Juristisch gesehen liegt damit eine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung vor, die zu einem Schadensersatzanspruch führen kann. Für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs ist grundsätzlich die Zuständigkeit in Deutschland beziehungsweise Österreich oder der Schweiz gegeben.
Swiss Markets: CFD-Geschäfte mit Kleinanlegern?
Und was ist von den Finanzgeschäften der swissmarkets.com beziehungsweise der BDSwiss Holding Ltd mit deutschen Kleinanlegern zu halten? Über die Website swissmarkets.com werden unter anderem Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) und Forex angeboten. Hier muss man sich klarmachen, dass Geschäfte mit CFDs mit privaten deutschen Kleinanlegern für diese Firmen beschränkt sind. Erst Ende 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Handelsbeschränkungen verlängert und mitgeteilt: „Finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) dürfen in Deutschland auch künftig nur eingeschränkt an Kleinanleger vermarktet, vertrieben und verkauft werden. … Die BaFin greift damit erneut die erheblichen Anlegerschutzbedenken auf, die sie bereits bei ihrem ersten Verbot von CFD mit Nachschusspflicht im Mai 2017 geäußert hatte. Insbesondere bei diesen Differenzkontrakten sieht die BaFin ein unkalkulierbares Verlustrisiko für Kleinanleger. Verluste sind hier nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern können sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. … Kleinanleger dürfen nach Meinung der Aufsicht nicht mit Startguthaben, Rabatten, Boni oder anderen Anreizen in Risiken, die mit CFD verbunden sind, gelockt werden.“ Darüber müssen die Firmen, so auch die swissmarkets.com beziehungsweise der BDSwiss Holding Ltd ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern.
Swiss Markets: Fragwürdige Geschäftspraktiken!
Obwohl es sich bei der Swiss Markets um eine lizensierte Plattform handelt, berichten uns immer mehr Anleger von der unseriösen Vorgehensweise der Broker. Hier findet sich immer wieder das gleiche Schema, wie man es auch bei Anlagebetrug findet.: Die Menschen werden im Rahmen sogenannten Cold-Calls oder durch geschaltete Werbung in den sozialen Medien auf die Plattform gelockt. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?
Swiss Markets: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Ein Ausstieg ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Dazu werden den Anlegern Steuer- und Provisionsrechnungen geschickt, die häufig mit gefälschten Wappen geschmückt sind und natürlich dringend bezahlt werden müssen. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden.
Swiss Markets: Anleger wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Wenn Sie all das gewusst hätten, hätten Sie sich sicherlich nie auf dieses Geschäft eingelassen. Sie werden sich jetzt die Frage stellen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können? Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzen wir bei guten Erfolgsaussichten an.
Swiss Markets: Die Spur des Geldes verfolgen!
Seit über 30 Jahren verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte derartige Missstände auf dem grauen Kapitalmarkt. Insofern sind die Aktivitäten der Swiss Markets nichts wirklich Neues. Wir haben ein Instrumentarium aufgebaut, um die Spur des Geldes zu verfolgen. In der Zeit des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Wichtig ist dabei, dass wir möglichst schnell handeln.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von Swiss Markets geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
26.09.2022