Swiss24 – Nicht aus der Schweiz, sondern aus der Karibik

Der vermeintliche Online-Broker Swiss24 verkauft sich als vertrauenswürdige Plattform für das automatisierte Online-Trading mit Kryptowährungen. Es mehren sich jedoch die Belege, dass es bei Swiss24 nicht mit rechten Dingen zugeht. Es melden sich immer mehr Trader, die von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug bei Swiss24 sprechen. Die Anleger haben ihr gesamtes bei Swiss24 eingesetztes Geld verloren. Ernsthafte Zweifel sind angesagt. Inzwischen haben viele Anleger der Swiss24 Sorge, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Alle Anleger der Swiss24 fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Anleger der Swiss24 tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Anleger der Swiss24 ihr Geld zurückbekommen? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Swiss24 zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?

 

Swiss24: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der Swiss24-Macher ist, dass die Website kein Impressum enthält. Somit fehlen die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website. Wirft man einen Blick auf die Domaindaten der Webseite von Swiss24 an, sind dort keine Hinweise auf die Betreiber zu finden. Jedoch erfährt man, dass die Domain erst am 04.09.2020 bei NameCheap, Inc. registriert wurde.

Swiss24: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwerfallen, da die Swiss24-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nichts Ungewöhnliches. Die Täter betreiben zumeist mehrere dieser Webseiten mit dem gleichen betrügerischen Geschäftsmodell. Diese werden auf Vorrat erstellt, schnell ins Netz gebracht und genauso zügig abgeschaltet. Die Top-Level-Domain wird häufig verändert, um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Doch wer ist der Betreiber? Auf der Website von Swiss24 gibt es dazu nur spärliche Angaben. Es wird zwar die Firma Axis Solutions LTD mit der Geschäftsanschrift 8 Copthall, Roseau Valley, 00152, DOMINICA angegeben, unter dieser sind die Macher von Swiss24 jedoch nicht auffindbar. Daneben gibt es noch die obligatorische Support-E-Mail-Adresse und die Telefonnummer +447435215611. Die weltweite Suche nach dem Swiss24 in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis. Das verdeutlicht, dass es sich vorliegend um ein reines Phantasieprodukt handelt.

Swiss24: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um Kunden zu gewinnen werden die Angebote von Swiss24 in allen zur Verfügung stehenden Medien und Kanälen präsentiert. Häufig handelt es sich dabei um falsche Versprechen. Weiterhin laden sie Videos auf Youtube hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Mit demselben Ziel wird in der Regel ein Affiliate-Programm gestartet, um andere anzuspornen, die Werbetrommel für Swiss24 zu rühren.

Swiss24: Kriminelle Geschäftspraktiken
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie AnyDesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?

Swiss24: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Einmal dabei, ist ein Ausstieg ist meist unmöglich. Vielmehr Knüpfen die Administratoren der Anlagebetrüger eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen. Hier kommen Mitarbeiter zum Einsatz, die vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Seien diese beglichen, käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Den Anlegern schicken die Täter selbstgefertigte Steuer- und Provisionsabrechnungen, häufig mit gefälschten Wappen geschmückt, zu. Diese müssten dringend bezahlt werden. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen, ist nie möglich. Verweigert ein Anleger weitere Einzahlungen, werden vermeintliche Gewinne durch sinnlose Transaktionen in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken nicht zu Ende, sondern die Anleger werden permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert. Das deutet darauf hin, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig ein „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!

Swiss24: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Legitimierung des Online-Brokers Swiss24 ist nicht gegeben. Swiss24 fehlt die Regulierung einer anerkannten europäischen Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreichs. Dafür gibt es eine Warnung der BaFin vom 09.03.2021. Es ist auch nur schwer zu übersehen, dass es sich bei Swiss24 um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen Opfern von Swiss24 ist zu raten, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug hinzuzuziehen.

Swiss24: Wo agieren die Anlagebetrüger aktiv?
Anleger haben es bei Swiss24 mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die illegalen Aktivitäten der Swiss24 beschränkten sich leider nicht auf den DACH-Raum. Weil sich Swiss24 ebenso an spanischsprachige Trader wendet, ist es nur eine Frage der Zeit bis sich auch diese Betrogenen melden. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu verringern, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

Swiss24: Schadensersatzansprüche gegen Banken
In Deutschland ist für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Geschädigten zu Schadensersatz verpflichtet. Derartige Anlagebetrugsfälle wären ohne diese Banken gewiss nicht denkbar gewesen.

Swiss24: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Situation ist bei Weitem besser, als es den Anschein hat. Die geschädigten Investoren können sich wehren und das investierte Geld zurückverlangen. Stand heute ist es zwar nicht wahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von Swiss24 bald gefasst werden, dessen ungeachtet gibt es Anlass zu hoffen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Geldtransaktionen über Konten liefen, die angesehene Finanzinstitute bereitgestellt haben. Deren Verantwortliche haben es offenbar versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Legalität zu kontrollieren. Derartige Nachlässigkeiten machten den Anlagebetrug erst möglich.

Swiss24: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesem Wissen ausgestattet, hätten sich die Investoren nie auf eine Investition bei Swiss24 eingelassen. Jetzt bleibt den Opfern nur noch die Option, sich um Wiederbeschaffung des unterschlagenen Geldes zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Vermutlich alle fragen sich nun, ob sie Ihr Geld zurückbekommen können? Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Vorher sollten relevante Punkte geklärt sein. An welchen Ort wurden die von Swiss24 verschobenen Gelder geschafft? Gibt es realistische Aussichten, dass die betrogenen Anleger ihr bei Swiss24 eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Handlungen sind nun ratsam? Solche Fragen kann Ihnen am besten ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantworten.

Swiss24: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von Swiss24 hoffen? Die Opfer von Swiss24 finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit Swiss24 sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie Swiss24 bekannt sind.

Swiss24: Die Spur des Geldes verfolgen!
Derlei Missständen auf dem nicht reglementierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als drei Jahrzehnten nach. Die Verfahrensweise der Swiss24 ist mithin nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit eine effiziente Palette von Instrumenten zum Aufspüren des entzogenen Geldes und Verfolgen der Geldflüsse entwickelt. In Zeiten des Internets wird es immer schwerer, Gelder verschwinden zu lassen. Je schneller die Betroffenen die Spur des Geldes verfolgen, desto größer sind die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiedersehen. Nun kommt es darauf an, dass die von Swiss24 Geschädigten ohne Verzug handeln.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von  Swiss24 geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

09.03.2022