TERRAOIL SWISS AG-Generalversammlungen im Zwielicht! – Schlechte Erfahrungen, das können Sie jetzt tun!
Sind Sie Aktionär der TERRAOIL SWISS AG und fühlen sich nicht gut informiert? Wurde Ihnen auch ein vermeintlicher Börsengang immer wieder angekündigt und dann verschoben? Haben Sie Zweifel am Geschäftsmodell der TERRAOIL SWISS AG und können die präsentierten Daten nicht nachvollziehen? Haben Sie Einladungen zur 10. und 11. Generalversammlung am 20.10.2022 in Zug erhalten? Oder sind Sie ein Anleger, der keine Einladung erhalten hat und damit seine Aktionärsrechte nicht ausüben konnte. Wieviel der 470 Aktionäre haben wohl an den Generalversammlungen teilgenommen? Hier erfahren Sie mehr und können sich über die nächsten Schritte informieren.

TERRAOIL SWISS AG – Immer wieder verschobene Generalversammlungen!
Anleger berichten immer wieder über die fragwürdige Informationspolitik der TERRAOIL SWISS AG und beklagen sich über fehlende Informationen. Dies geht schon so weit, dass mittlerweile sogar regelmäßig in Wirtschaftsmedien über das Geschäftsgebaren der TERRAOIL SWISS AG mit CEO Peter Krempin kritisch berichtet wird. So wurden die Generalversammlungen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 immer wieder verschoben und damit die Aktionäre von wichtigen Informationen abgeschnitten.
TERRAOIL SWISS AG – Vorab ein Blick auf die Aktionärsstruktur!
In diesem Zusammenhang ist es auch hilfreich einen Blick auf die Aktionärsstruktur der TERRAOIL SWISS AG zu werfen. Absolut dominierend sind der CEO Peter Krempin, der über einen Anteil von 34,1 % verfügt und auch Shefqet Dizdari, der über einen Anteil von 34,1 % verfügt und als Verwalter der Erdölgeschäfte fungiert und auch Mitglied des Verwaltungsrates ist. Dann gibt es noch Minderheitsaktionäre mit einem Gesamtanteil von 37,2 %. Dies sind ca. 470 Aktionäre, deren Einzelanteile die 5 %-Schwelle nicht überschreiten. Also ist wichtig für alle Aktionäre an den Generalversammlungen teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen.
TERRAOIL SWISS AG – Beschlüsse der 10. ordentlichen Generalversammlung
Terraoil Swiss AG
Sennweidstrasse 45, 6312 Steinhausen
Beschlüsse der 10. ordentlichen Generalversammlung
am 20. Oktober 2022, 14.00 Uhr, im
Theater Casino Zug, Artherstrasse 2-4, 6300 Zug
Traktanden und Beschlüsse
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020; Kenntnisnahme des Berichts
der Revisionsstelle
Beschluss: Genehmigung.
2. Verwendung des Bilanzergebnisses
Beschluss: Vortrag von CHF 41'652'998 auf neue Rechnung.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der
Geschäftsleitung
Beschluss: Entlastung erteilt.
4. Wahlen
4.1 Verwaltungsrat
Beschluss: Wiederwahl der Herren Silvio Campestrini, Shefqet Dizdari, Peter
Krempin, Hans-Peter Vogt und Dr. Frank G. Wettstein für eine
Amtsdauer von einem Jahr bis zur nächsten ordentlichen
Generalversammlung als Mitglieder des Verwaltungsrats.
Zug, 20. Oktober 2022 Der Verwaltungsrat
TERRAOIL SWISS AG – Beschlüsse der 11. ordentlichen Generalversammlung
Terraoil Swiss AG
Sennweidstrasse 45, 6312 Steinhausen
Beschlüsse der 11. ordentlichen Generalversammlung
am 22. Oktober 2022, 14.00 Uhr, im
Theater Casino Zug, Artherstrasse 2-4, 6300 Zug
Traktanden und Beschlüsse
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2021; Kenntnisnahme des Berichts
der Revisionsstelle
Beschluss: Genehmigung.
2. Verwendung des Bilanzergebnisses
Beschluss: Vortrag von CHF 45'792'927 auf neue Rechnung.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der
Geschäftsleitung
Beschluss: Entlastung erteilt.
4. Wahlen
4.1 Verwaltungsrat
Beschluss: Wiederwahl der Herren Silvio Campestrini, Shefqet Dizdari, Peter
Krempin, Hans-Peter Vogt und Dr. Frank G. Wettstein für eine
Amtsdauer von einem Jahr bis zur nächsten ordentlichen
Generalversammlung als Mitglieder des Verwaltungsrats.
4.2. Revisionsstelle
Beschluss: Wiederwahl der a&o kreston audit ag, Zürich.
Zug, 20. Oktober 2022 Der Verwaltungsrat
Haben Sie Einladungen zu den Generalversammlungen 2020 und 2021 am 20.10.2022 erhalten? Fühlen Sie sich durch diese Kurzprotokolle jetzt gut informiert über die Lage der TERRAOIL SWISS AG oder bleiben weiter grundsätzliche Fragen offen?
TERRAOIL SWISS AG – Das sagt der CEO Peter Krempin:
„Es war schön zu sehen, dass so viele Aktionäre an den Hauptversammlungen teilnehmen konnten. Wir alle teilen die Frustration über die Verzögerungen in unserer Geschäftsentwicklung und unser Ziel, unsere Aktien an einer Börse zu notieren. Unser kurzfristiges Ziel ist es, die Umstrukturierung des Unternehmens abzuschließen, um den Weg für eine Transaktion zu ebnen, die zur Börsennotierung unserer Aktien führt, vorausgesetzt natürlich, dass bis dahin alle erforderlichen Markt- und Regulierungsbedingungen erfüllt sind.“ Hier stellt sich allerdings immer wieder die Frage, wer die Verzögerungen zu verantworten hatte.
TERRAOIL SWISS AG – Was bedeutet die Topco-Umstrukturierung für die Aktionäre?
Die Lobeshymne von CEO Peter Krempin ging noch weiter: „Im Rahmen der geplanten Umstrukturierung ist vorgesehen, dass alle Terraoil-Aktionäre den gleichen prozentualen Anteil an der neuen liechtensteinischen Topco erhalten, wie sie ihn an Terraoil halten. Die Unterstützung der Aktionäre bei unseren Kämpfen gegen die Medien war überwältigend.“ Was ist hier geplant? Nach Angaben der TERRAOIL SWISS AG soll eine neue Holdingstruktur aufgebaut werden. Dazu soll eine neue Holdinggesellschaft (Topco) in Liechtenstein gegründet werden. Im Nachgang soll allen Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, ihre Aktien der Terraoil Swiss AG gegen Aktien der Topco umzutauschen. Nach dem Aktientausch werden die Aktionäre der Terraoil Swiss AG, Aktionäre der Topco. Die Topco soll dann nach Abschluss der Transaktion 100 % der Aktien der Terraoil Swiss AG besitzen. Vermögenswerte der Terraoil Swiss AG sollen im Rahmen der Transaktion nicht übertragen werden. Und damit will man dem angeblichen Börsengang näherkommen? Das wirkt auf den Beobachter wieder wie ein weiterer Winkelzug von CEO Peter Krempin.
TERRAOIL SWISS AG – Im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Somit ist es wenig verwunderlich, wenn Firmen wie die TERRAOIL SWISS AG durch ihre dubiosen Geschäftspraktiken in das Visier der Aufsichtsbehörden geraten sind. Am 13.07.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin folgende Warnung:
„TERRAOIL SWISS AG: BaFin verbietet Vermarktung, Vertrieb und Verkauf der Aktien an Anleger in Deutschland
Die BaFin hat der TERRAOIL SWISS AG die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Aktien mit der ISIN CH0116923142 an Anlegerinnen und Anleger in Deutschland mit Bescheid vom 9. Juli 2021 verboten. Das Verbot gilt ab dem 13. Juli 2021, 12:00 Uhr (MEZ).
Das Verbot beruht auf § 15 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit Artikel 42 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR). Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR kann die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von bestimmten Finanzinstrumenten verbieten, wenn sie sich begründetermaßen vergewissert hat, dass das Finanzinstrument erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft. Die BaFin kann intervenieren, wenn bestehende regulatorische Anforderungen nach Unionsrecht, die auf das Finanzinstrument anwendbar sind, den in Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR genannten Risiken nicht hinreichend begegnen und das Problem nicht besser durch eine stärkere Aufsicht oder Durchsetzung der vorhandenen Anforderungen gelöst würde, sowie dass die Maßnahme unter Berücksichtigung der Wesensart der ermittelten Risiken, des Kenntnisniveaus der betreffenden Anleger oder Marktteilnehmer und der wahrscheinlichen Auswirkungen der Maßnahme auf Anleger oder Marktteilnehmer verhältnismäßig ist.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Die Nachweise, aus denen sich die Erfüllung dieser Voraussetzungen ergibt, bestehen insbesondere in dem von der Emittentin bei der BaFin zur Gestattung eingereichten Entwurf eines Wertpapier-Informationsblattes, Jahresabschlüssen der Terraoil-Gruppe, verschiedenen öffentlich verfügbaren Medienberichten sowie auf von der Emittentin im Rahmen der Anhörung vor Erlass der Produktinterventionsmaßnahme vorgelegten Gutachten zu der von ihr beabsichtigten Ölförderung. Im Übrigen hat die BaFin sämtliche andere, ihr zustehenden vorrangingen regulatorischen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft. Diese können den hier vorliegenden Bedenken nicht hinreichend begegnen.
Nach Artikel 42 Absatz 2 Satz 2 MiFIR kann die BaFin ein Verbot oder eine Beschränkung nach Artikel 42 Absatz 1 MiFIR auch vorsorglich aussprechen, bevor ein Finanzinstrument vermarktet, vertrieben oder an Kunden verkauft wird. Ab Eintritt des Geltungszeitpunkts der Produktinterventionsmaßnahme verbietet sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Aktien der Terraoil Swiss AG an Anleger in Deutschland. Ein Verstoß gegen diese Maßnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von der BaFin verfolgt.“
Interessant ist insbesondere folgende Passage der BaFin-Warnung: „Im Übrigen hat die BaFin sämtliche andere, ihr zustehenden vorrangingen regulatorischen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft. Diese können den hier vorliegenden Bedenken nicht hinreichend begegnen.“
TERRAOIL SWISS AG – Gab es weitere Aktienverkäufe trotz BaFin-Verbot?
In der Vergangenheit hat die TERRAOIL SWISS AG erhebliche Erträge über den Verkauf von Aktien erwirtschaftet. Gleichwohl hat die Finanzaufsicht BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Aktien der TERRAOIL SWISS AG verboten. Gab es trotz des BaFin-Verbotes weitere Verkaufsaktivitäten und wer hat dabei möglicherweise geholfen? Sind hier Provisionen ins Ausland geflossen? Oder hat sich die TERRAOIL SWISS AG an das Verkaufsverbot gehalten? Wie ist dann der Bilanzposten „Proceeds from sales of borrowed shares“ aus dem „Report on the Audit of the Consolidated Financial Statements“ für das Geschäftsjahr 2021 zu bewerten, bei dem immerhin 4.472.000 USD für das Jahr 2021 ausgewiesen werden, währenddessen im Jahr 2020 nur 2.102.000 USD zu Buche schlagen? Anleger stellen sich immer wieder die gleiche Frage: Welche Erträge erzielt denn die TERRAOIL SWISS AG nun wirklich und aus welchen Quellen stammen diese Erträge? Hier sind noch viele Fragen ungeklärt …
TERRAOIL SWISS AG - Keine Geschäfte ohne Wertpapierprospekt!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die TERRAOIL SWISS AG mit der Website www.terraoil.swiss von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Schweizer Finanzaufsicht (Finma). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Firma TERRAOIL SWISS AG mit deutschen Anlegern zu halten? Grundsätzlich besteht in Deutschland bei Finanzgeschäften dieser Art die Prospektpflicht. Dazu erklärt die deutsche Finanzaufsicht BaFin: „In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben.“ Verletzt eine Firma diese Vorgaben beim öffentlichen Angebot von Aktien, so wird dieses Angebot wegen des Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Die Untersagung erfolgt, weil die Firma keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält. Darüber müssen die Firmen, so auch die TERRAOIL SWISS AG mit der Website www.terraoil.swiss ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern.
Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie sich durch die TERRAOIL SWISS AG geschädigt fühlen und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
28.11.2022