TERRAOIL SWISS AG im Visier der Finanzaufsichtsbehörden! – Schlechte Erfahrungen, das können Sie jetzt tun!
Haben Sie auch Aktien der TERRAOIL SWISS AG gekauft und sind jetzt im Zweifel, ob dies eine richtige Entscheidung war? Vermeintlicher Börsengang der TERRAOIL SWISS AG angekündigt und immer wieder verschoben? Wie sieht das Geschäftsmodell der TERRAOIL SWISS AG wirklich aus? Gibt es Einnahmen aus der vermeintlichen Ölförderung in Albanien oder sind dies nur Luftgeschäfte für die es keine Belege gibt? Warum verbietet die Finanzaufsicht BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Aktien der TERRAOIL SWISS AG? Hier erfahren Sie mehr und können sich über die nächsten Schritte informieren.
TERRAOIL SWISS AG - Fragwürdige Versprechen auf der Website www.terraoil.swiss
Was können ahnungslose Anleger auf der Website der www.terraoil.swiss (in deutscher Übersetzung) lesen? „Terraoil ist ein einzigartig positionierter albanischer Onshore-Ölproduzent, der seit 2012 in dem Land tätig ist. In diesem Zeitraum hat das Unternehmen über eine Million Barrel Öl gefördert. 2016 wurde Terraoil von der albanischen Regierung zum besten ausländischen Investor des Landes gewählt. … Das sehr erfahrene Managementteam von Terraoil genießt in der Branche hohes Ansehen und kann auf eine nachweisliche Erfolgsbilanz sowohl im Schwerölbereich als auch in Albanien verweisen.“ Dies ist nur ein kleiner Auszug der fragwürdigen Versprechen, die Anleger auf der www.terraoil.swiss-Website finden. Leider sorgen die dubiosen Geschäftspraktiken eher für unglückliche Kunden und schlechte Erfahrungen! Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen? Viele Versprechen, aber wer steckt hinter TERRAOIL SWISS AG?

TERRAOIL SWISS AG – Was sagt der Domaineintrag? Webhosting in Russland?
Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.terraoil.swiss an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass die Website am 12.07.2018 registriert worden ist. Als Registrar fungierte die Schweizer Firma Hostpoint. Verwunderlicherweise wird allerdings der Server unter der IP 185.215.4.10 in Russland bei der Firma DDOS-GUARD gehostet.
TERRAOIL SWISS AG – Wer ist das?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern sehr schwer fallen, da die TERRAOIL SWISS AG-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Begibt man sich auf die Suche nach der Firma TERRAOIL SWISS AG, so findet man die Firma TERRAOIL SWISS AG unter der Firmennummer CHE-115.925.456 im schweizerischen Handelsregister des Kantons Zug. Dort wurde die Firma am 24.08.2010 unter dem Namen TRANSOILGROUP AG eingetragen. Der Firmensitz befand sich vormals im Schönbüelpark 10 in 9016 St. Gallen. Später wurde die TRANSOILGROUP AG in TERRAOIL SWISS AG umfirmiert und hat nunmehr ihren Firmensitz in der Industriestrasse 47 in 6300 Zug. Untersucht man den Gesellschaftszweck, so findet man ein buntes Sammelsurium:
„Zweck der Gesellschaft ist einerseits die Exploration und Gewinnung von jeglichen Mineralien, insbesondere von Mineralöl-Ressourcen, sowie deren Raffinierung, Weiterverarbeitung, Distribution und weltweiter Kauf und Verkauf, andererseits die Erzeugung, Nutzung, Übertragung, Verteilung, Verwertung, der Kauf, Verkauf und Tausch elektrischer und anderer Energie, insbesondere CO2-freier Elektrizität sowie jeglicher Art von Erdwärme (Geothermie), der Handel mit Emissionsrechten und -zertifikaten sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Energie und Umwelt. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, verwerten, verwalten und veräussern, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und andere Sicherheiten zugunsten von nahestehenden Gesellschaften stellen.“
Was ist nun tatsächlich das Kerngeschäft der TERRAOIL SWISS AG? Warum wird der Geschäftszweck nicht konkretisiert? Wie sollen Anleger so die Lage realistisch beurteilen?
TERRAOIL SWISS AG – Angeblicher Börsengang immer wieder verschoben!
Interessant ist auch ein Blick auf Aktienkapital und Aktienstücklung bei der TERRAOIL SWISS AG. Hier wird ein Aktienkapital von 1'428'865.08 CHF und eine Aktien-Stückelung von 142'886'508 Namenaktien zu CHF 0.01 ausgewiesen. Immer wieder wurde ein vermeintlicher Börsengang in London ins Gespräch gebracht. Allerdings wundert man sich auch über die Konditionen beim Verkauf von Aktien der TERRAOIL SWISS AG. Fragen der Werthaltigkeit der Aktien lassen sich nicht valide beurteilen, da Revisionsberichte verspätet veröffentlicht werden und viele Fragen offenlassen. Auch wenn man mit der WKN: A1C60H oder der ISIN: CH0116923142 zur TERRAOIL SWISS AG recherchiert, gibt es nur wenig belastbare Informationen. Welche Erträge erzielt denn die TERRAOIL SWISS AG nun wirklich und aus welchen Quellen stammen diese Erträge?
TERRAOIL SWISS AG – Strafuntersuchung mit überraschendem Ergebnis!
Antwort auf die Frage nach der Herkunft der Erträge der TERRAOIL SWISS AG erhält man möglicherweise, wenn man eine Strafuntersuchung der Schweizer Staatsanwaltschaft Zug genauer analysiert. Was sind die Hintergründe? Die TERRAOIL SWISS AG hat einen COVID-19-Kredit von einer halben Million Franken erhalten. Die TERRAOIL SWISS AG deklarierte bei der Kreditbeantragung für das Jahr 2019 einen Umsatzerlös von über 21 Millionen Franken. 21 Millionen Franken Umsatzerlös im Jahre 2019? Sind dies etwa Erträge aus dem Ölgeschäft? Liest man allerdings auszugweise die Medienmitteilung des Kanton Zug zu dieser Strafuntersuchung kommt man zu überraschenden Erkenntnissen: „Im Zentrum der Strafuntersuchung gegen die verantwortlichen Personen der TERRAOIL SWISS AG stand die Frage, ob die Firma die Bank über die Höhe des Umsatzerlöses getäuscht und den Kredit durch falsche Angaben zu Unrecht erhalten hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass die für die Kreditvergabe verantwortliche Bank gleichzeitig mit der Einreichung des Kreditantrags darüber orientiert war, dass der geltend gemachte Umsatzerlös von 21 Millionen Franken zum allergrössten Teil aus dem Verkauf von Aktien stammte.“ Also keine Umsatzerlöse aus dem Ölgeschäft, sondern aus dem Verkauf von Aktien! Um welche Aktien es sich handelt, ist dann kein großes Geheimnis mehr. Jetzt kann man sich die Frage stellen, ob es überhaupt Umsatzerlöse aus dem Ölgeschäft gibt. Folgt man beispielsweise den Meldungen der Fernsehsendung „Kassensturz“ des SRF mit der berechtigten Frage „Terraoil - Wieviel ist eine Firma wirklich wert?“ oder der Berichterstattung der „Luzerner Zeitung“ kann man daran große Zweifel haben. Hier wird man auch noch die Rolle der Banken näher untersuchen müssen, ob sie ihren gesetzlichen Compliance-Pflichten nachgekommen sind. Es wird Anleger der TERRAOIL SWISS AG nicht trösten, wenn sie erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Zug hat das Verfahren zu den Umständen des COVID-19-Kredits am 24. August 2021 eingestellt hat. Sicher war der CEO Peter Krempin der TERRAOIL SWISS AG erleichtert, als er dies erfahren hat. Wann kommt der nächste Paukenschlag?
TERRAOIL SWISS AG – CEO Peter Krempin
Schaut man sich das Führungsteam der TERRAOIL SWISS AG ist ein Blick auf den CEO Peter Krempin besonders interessant. Auf der Website www.terraoil.swiss findet man folgende Aussage, die hier in deutscher Übersetzung wiedergeben wird: „Peter Krempin gründete die Gruppe im Jahr 2009 und ist Chief Executive Officer von Terraoil. Vor der Gründung der Gruppe war er von 1997 bis 2009 Chief Executive Officer der Krempin Asset Management Swiss AG, einem Unternehmen, das sich auf die internationale Beratung von Unternehmensanleihen in der Rohstoffindustrie spezialisiert hat, und arbeitete von 1993 bis 1997 für die Krempin GmbH & Co, eine Finanzberatungs- und Fondsmanagementfirma. Herr Krempin erwarb einen Master in Finance an der bbw Akademie Berlin.“ Untersucht man die erwähnten Firmen, so stellt man fest, dass beispielsweise die Krempin Asset Management Swiss AG nur von 2007 bis 2014 aktiv war und nunmehr liquidiert ist. Die Krempin GmbH & Co. KG wurde 2009 wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Dies gilt auch für die Krempin Asset Management GmbH. Warum werden eigentlich nicht die Firmen erwähnt, die Peter Krempin in Großbritannien betrieben hat und die im Nachgang liquidiert wurden. So die Romford House Ltd, die von 2009 bis 2012 in englischen Firmenregister eingetragen war. Oder die Transoilgroup Ltd von 2011 bis 2016? Früher hieß die TERRAOIL SWISS AG übrigens TRANSOILGROUP AG! Das ist bestimmt kein Zufall! Besonders interessant ist die Firma Cohaninsideconsulting Ltd, die vom 04.02.2019 bis zum 05.01.2021 im Firmenregister eingetragen war. Diese Firma Cohaninsideconsulting Ltd lässt sich mit der Firma IEC Europetrol PLC in Verbindung bringen, an die sich Anleger mit Schrecken erinnern. Aber dies ist eine andere Geschichte, dokumentiert aber gut, wie Peter Krempin agiert und zeigt die obskuren Geschäftspraktiken.
TERRAOIL SWISS AG – Im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Somit ist es wenig verwunderlich, wenn Firmen wie die TERRAOIL SWISS AG durch ihre dubiosen Geschäftspraktiken in das Visier der Aufsichtsbehörden geraten. Am 13.07.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin folgende Warnung:
„TERRAOIL SWISS AG: BaFin verbietet Vermarktung, Vertrieb und Verkauf der Aktien an Anleger in Deutschland
Die BaFin hat der TERRAOIL SWISS AG die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Aktien mit der ISIN CH0116923142 an Anlegerinnen und Anleger in Deutschland mit Bescheid vom 9. Juli 2021 verboten. Das Verbot gilt ab dem 13. Juli 2021, 12:00 Uhr (MEZ).
Das Verbot beruht auf § 15 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Verbindung mit Artikel 42 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR). Gemäß Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR kann die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von bestimmten Finanzinstrumenten verbieten, wenn sie sich begründetermaßen vergewissert hat, dass das Finanzinstrument erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft. Die BaFin kann intervenieren, wenn bestehende regulatorische Anforderungen nach Unionsrecht, die auf das Finanzinstrument anwendbar sind, den in Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 MiFIR genannten Risiken nicht hinreichend begegnen und das Problem nicht besser durch eine stärkere Aufsicht oder Durchsetzung der vorhandenen Anforderungen gelöst würde, sowie dass die Maßnahme unter Berücksichtigung der Wesensart der ermittelten Risiken, des Kenntnisniveaus der betreffenden Anleger oder Marktteilnehmer und der wahrscheinlichen Auswirkungen der Maßnahme auf Anleger oder Marktteilnehmer verhältnismäßig ist.
Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Die Nachweise, aus denen sich die Erfüllung dieser Voraussetzungen ergibt, bestehen insbesondere in dem von der Emittentin bei der BaFin zur Gestattung eingereichten Entwurf eines Wertpapier-Informationsblattes, Jahresabschlüssen der Terraoil-Gruppe, verschiedenen öffentlich verfügbaren Medienberichten sowie auf von der Emittentin im Rahmen der Anhörung vor Erlass der Produktinterventionsmaßnahme vorgelegten Gutachten zu der von ihr beabsichtigten Ölförderung. Im Übrigen hat die BaFin sämtliche andere, ihr zustehenden vorrangingen regulatorischen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft. Diese können den hier vorliegenden Bedenken nicht hinreichend begegnen.
Nach Artikel 42 Absatz 2 Satz 2 MiFIR kann die BaFin ein Verbot oder eine Beschränkung nach Artikel 42 Absatz 1 MiFIR auch vorsorglich aussprechen, bevor ein Finanzinstrument vermarktet, vertrieben oder an Kunden verkauft wird. Ab Eintritt des Geltungszeitpunkts der Produktinterventionsmaßnahme verbietet sie die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf der Aktien der Terraoil Swiss AG an Anleger in Deutschland. Ein Verstoß gegen diese Maßnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von der BaFin verfolgt.“
Interessant ist insbesondere folgende Passage der BaFin-Warnung: „Im Übrigen hat die BaFin sämtliche andere, ihr zustehenden vorrangingen regulatorischen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft. Diese können den hier vorliegenden Bedenken nicht hinreichend begegnen.“
TERRAOIL SWISS AG - Keine Geschäfte ohne Wertpapierprospekt!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die TERRAOIL SWISS AG mit der Website www.terraoil.swiss von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Schweizer Finanzaufsicht (Finma). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der Firma TERRAOIL SWISS AG mit deutschen Anlegern zu halten? Grundsätzlich besteht in Deutschland bei Finanzgeschäften dieser Art die Prospektpflicht. Dazu erklärt die deutsche Finanzaufsicht BaFin: „In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben.“ Verletzt eine Firma diese Vorgaben beim öffentlichen Angebot von Aktien, so wird dieses Angebot wegen des Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Die Untersagung erfolgt, weil die Firma keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für dieses Wertpapier veröffentlicht hat, der die nach Artikel 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angaben enthält. Darüber müssen die Firmen, so auch die TERRAOIL SWISS AG mit der Website www.terraoil.swiss ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie sich durch die TERRAOIL SWISS AG geschädigt fühlen und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.
20.04.2022