TheBroker AI: Anleger-Bewertung durchweg äußerst negativ

Thebroker.ai nicht seriös! Erfahrungen der Anleger bestätigen BaFin-Warnung.

In der aufregenden Welt der Kryptowährungen, die von Träumen und Hype geprägt ist, gibt es auch Schattenseiten, die unerfahrene Anleger ausnutzen. Ein trauriges Beispiel ist TheBroker AI, auch bekannt als thebroker.ai. Die Plattform verspricht dank intelligenter Algorithmen glänzende Gewinne im Krypto-Handel. Doch die Realität sieht anders aus, wie wir in diesem Artikel aufdecken werden. Erfahren Sie, warum TheBroker AI keineswegs seriös ist und Anleger mit fragwürdigen Praktiken konfrontiert.
 


TheBroker AI: Hintergrund

Am 9. Dezember 2022 wurde die Domain thebroker.ai bei InterNetX registriert. Doch schon bei der Anmeldung gibt es Ungereimtheiten. Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat vor TheBroker AI (thebroker.ai) gewarnt, und diese Warnung wurde am 15. September 2023 veröffentlicht. Der Grund: TheBroker AI verfügt über keine erforderliche Erlaubnis zur Durchführung von Finanzgeschäften.


Das Versprechen von TheBroker AI

TheBroker AI beschreibt sich selbst als "Intuitive AI-basierte Krypto-Handelsplattform". Sie betont fortschrittliche KI-Algorithmen und eine benutzerfreundliche Oberfläche, die sowohl Anfängern als auch Experten helfen soll, fundierte Entscheidungen im Krypto-Markt zu treffen.


TheBroker AI: Die Fakten

Hinter TheBroker AI soll die Betreiberfirma TheBrokerAI Ltd. stehen, doch eine offizielle Registrierung dieser Firma ist nicht auffindbar. Die angegebene Adresse in London, WC1V 6BH, erweist sich als Scheinadresse. Der Betreiber von TheBroker AI existiert lediglich auf dem Papier, und telefonisch ist er nicht erreichbar. Das Impressum auf thebroker.ai entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen und die Seite enthält auch sonst keine nützlichen rechtlichen Hinweise.


BaFin warnt vor The Broker AI (thebroker.ai)

Am 15.09.2023 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung vor dem Online-Portal The Broker AI. Sie teilte darin mit, gegen das angeblich in London sitzende Unternehmen vorzugehen, weil es Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website thebroker.ai anbietet.


TheBroker AI: Druck auf Anleger

Erfahrungen und Bewertungen von Anlegern, die TheBroker AI ausprobiert haben, sind durchweg negativ. In bekannten Foren und sozialen Medien häufen sich die Berichte über verlorene Einlagen und fehlende Auszahlungen. Noch besorgniserregender ist der Druck, den TheBroker AI auf potenzielle Anleger ausübt, um schnell zu investieren. Sie werden emotional dazu gedrängt, weitere Einzahlungen zu tätigen.


Fragen und Antworten zu TheBroker AI

Frage 1: Ist TheBroker AI seriös?
Nein, TheBroker AI ist keineswegs seriös. Die fehlende Registrierung, mangelnde Transparenz und negative Erfahrungen von Anlegern sprechen Bände.

Frage 2: Sollte man in TheBroker AI investieren?
Wir raten dringend davon ab, in TheBroker AI zu investieren. Es gibt zu viele Warnsignale und Berichte über Verluste.

Frage 3: Gibt es rechtliche Schritte gegen TheBroker AI?
Ja, die renommierte Kanzlei Resch Rechtsanwälte hat sich eingeschaltet und setzt sich für die Geschädigten ein. Zudem kooperieren sie mit Chainalysis.


TheBroker AI: Schlussfolgerung

Erfahrungen und Bewertungen von TheBroker AI lassen keinen Raum für Zweifel: Diese Krypto-Handelsplattform ist höchst fragwürdig und keinesfalls seriös. Potenzielle Anleger sollten äußerst vorsichtig sein und lieber auf etablierte und regulierte Plattformen setzen. Dank dem Engagement von Resch Rechtsanwälten und Chainalysis besteht zumindest die Hoffnung, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und die Opfer Unterstützung erhalten.


RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

Wenn Sie ein Opfer von TheBroker AI (thebroker.ai) geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter030 885 9770 oder bitten Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt um Rückruf. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

18.09.2023
 



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