UCI Limited – Anlagebetrug von Down Under?

Der scheinbare Online-Broker UCI Limited verkauft sich als glaubwürdiger Anbieter für das Online-Trading. Es mehren sich jedoch die Hinweise, dass es bei UCI Limited gravierende Missstände gibt. Es melden sich immer mehr Trader, die von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug bei UCI Limited sprechen. Die Trader haben ihr gesamtes bei UCI Limited eingesetztes Geld verloren. Ernsthafte Zweifel sind angesagt. Inzwischen haben viele Trader der UCI Limited Angst, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Die Webseite von UCI Limited ist noch nicht abgestellt. Alle Anleger der UCI Limited fragen sich, ob sie Opfer von Anlagebetrügern geworden sind? Und was können die Anleger der UCI Limited tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Trader der UCI Limited ihr Geld zurückbekommen? Ist es sinnvoll, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen UCI Limited zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?

UCI Limited: Fragwürdige Zusagen auf der Website www.uci-limited.com!
Was müssen die überraschten Anleger auf der Website von UCI Limited rezipieren? “UCI ist eine Online-Investmentgesellschaft, deren Ziel es ist, weltweit transparente und qualitativ hochwertige Handelsdienstleistungen anzubieten, um verschiedene Kunden auf der ganzen Welt zu bedienen. Das Unternehmen wurde 2012 mit wachsendem Support-Team von Kundenbetreuern, Portfoliomanagern und professionellen Händlern gegründet, um Ihnen zu Diensten zu sein. Ein gesicherter und professioneller Online-Handel, der von Forex, Aktien, Indizes und Rohstoffen handelt. Jetzt hat das Unternehmen verschiedene Abteilungen, die den höchsten Qualitätsservice bieten, wie zum Beispiel Cryptocurrency-Investitionen und Cryptocurrency-Mining-Facility-Investitionen, die für optimistische technologische Kunden bequem sein könnten.” Das ist nur eine kleine Probe der unglaubwürdigen Versprechen, die Anleger auf der Webseite von UCI Limited finden. Keine einzige dieser vollmundigen Zusagen von UCI Limited wurde gehalten. Betrüblicherweise sorgt das bedenkliche Geschäftsgebaren eher für enttäusche Trader und schlechte Erfahrungen!

 

UCI-Limited: Wer ist das?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Trader und Anlegern sehr schwer fallen, da die UCI-Limited-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Schaut man sich die Website www.uci-limited.com genauer an, findet man widersprüchliche Informationen. So wird zwar behauptet, dass das Unternehmen 2012 gegründet wurde, allerdings findet man auf der Website dazu keine weiteren Angaben oder gar eine Firmennummer oder gesetzliche Vertreter. Bei der Kontaktseite findet man lediglich die australische Telefonnummer +61283114375 und eine E-Mail-Adresse des vermeintlichen Customer Support [email protected] Mehr nicht! Aber vielleicht erhält man über die Domaindaten der Website www.uci-limited.com mehr Informationen über die Betreiber der Internetseite.

UCI-Limited: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der UCI-Limited-Macher ist, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Dies ist allerdings eine rechtliche Verpflichtung für Firmen, die sich direkt an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Mithin besteht für die Betreiber der Website die rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website im Impressum. Werden diese Mindestanforderungen des Telemediengesetzes durch die Betreiber einer Website verletzt, ist auch dies ein Grund zur Besorgnis. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.uci-limited.com, so findet man auch dort nur einen kurzen Hinweis auf UCI-Limited, aber keine Informationen über einen vollständigen Firmennamen der Betreiber. Man stellt weiter fest, dass die Website www.uci-limited.com erst am 06.04.2018 über die Firma GoDaddy.com LLC registriert wurde. Dies ist schon verwunderlich, da die Firma UCI-Limited ja behauptet, schon im Jahr 2012 gegründet worden zu sein. Bei der Registrierungsfirma GoDaddy.com LLC handelt es sich um einen Internetdienstleister, hinter dem sich die eigentlichen Domain-Inhaber gern bei ihren dubiosen Geschäften verstecken. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Anleger müssen sich zu Recht die Frage stellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken der UCI-Limited einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?

UCI-Limited: Phänomen Transfervertrag über Kapitalanlage und Gewinnausschüttung!
Ebenso fragwürdig sind sogenannte Investitionsvereinbarungen bzw. Transferverträge über Kapitalanlage und Gewinnausschüttung. Schauen wir uns zuerst das Phänomen der sogenannten Transferverträge an. Hier hatten sich Anleger schon auf einer anderen Trading-Plattform, wie beispielsweise LucroTrade, registriert und dort leider vermeintliche Verluste erlitten. Die Handelsplattform LucroTrade wurde übrigens bereits wieder abgeschaltet. In diesen Fällen wird den Anlegern dann eine angebliche Exitstrategie angeboten. Man könne ihnen das eingezahlte Kapital oder ihre angeblichen Gewinne zwar nicht auszahlen, aber dafür sorgen, dass das Kapital auf eine andere, vermeintliche bessere Trading-Plattform, wie UCI-Limited, übertragen wird. Dazu werden dann die sog. Transferverträge abgeschlossen, in denen der Anleger auf weitergehende Ansprüche gegen die vormaligen Plattformbetreiber verzichtet und Teile seines Kapitals auf eine neue Plattform übertragen werden. Hier kommt es allerdings nicht zur sofortigen Auszahlung, sondern erst müssen wieder weitere, meist nicht unerhebliche, Einzahlungen geleistet werden. Hier tritt dann eine Firma UCI Trading Pty. Ltd. als Vertragspartnerin in Erscheinung. Im Vertrag wird dann beispielsweise bei einer Startsumme von 250.000 Euro eine Vermehrung des Kundenkapitals um 23,50 % pro Monat über eine Laufzeit von sechs Monaten, entsprechend eines aufgeführten Investitions- und Gewinnzielplans, versprochen. Mithin soll am Ende des zwölften Vertragsmonats ein Gesamtkapital über 3 Millionen Euro erzielt werden. Doch damit nicht genug! Dies sollen nur die Mindestgewinne sein! So liest man weiter: „Die tatsächliche Gewinnprognose beträgt im Mittel 36,75 % monatlich.“ Theoretisch alles sehr schön, aber vollkommen unseriös! Und die Auszahlungen bleiben leider auch aus, wie Kunden der UCI-Limited leidvoll feststellen mussten.

UCI Limited: Akquise
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um neue Trader anzulocken werden die Angebote von UCI Limited in allen möglichen Medien und Kanälen inseriert. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und anderen Onlinemedien geschaltet. Immer wieder handelt es sich bei diesen Angeboten um Falschinformationen. Um die Täuschung zu verstärken laden sie Filme auf Youtube hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Mit dem selben Ziel wird häufig ein Affiliate-Programm begonnen, um andere anzuspornen, die Werbetrommel für UCI Limited zu rühren.

UCI-Limited: Unseriöse Geschäftspraktiken!
Häufig erfolgen über dubiose Callcenter sogenannte Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehören „Paul Weber“ und „Lucas Andries“ auch dazu? Meist starten die Trader mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder TeamViewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Gauner auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?

UCI-Limited: Exit ohne Verluste unmöglich?
Häufig wird den Anlegern auch suggeriert, dass nur ein Teil des eingezahlten Kapitals wird zum Trading eingesetzt wird, während der Rest als Sicherheit auf dem Handelskonto verbleiben soll. Ebenso dubios sind die Angebote, gegen weitere hohe Geldzahlungen eine angebliche „Versicherung“ gegen mögliche Verluste abzuschließen zu können. Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Hier kommen dann als vermeintliche „Exitstrategie“ auch die oben genannten Transferverträge zum Einsatz, um die Anleger noch weiter melken zu können. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Da stellt sich auch wieder die Frage, wie man bei www.uci-limited.com das Konto löschen kann? Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Gaunern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös!

UCI-Limited: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die Firma UCI-Limited als Betreiberin der Handelsplattform www.uci-limited.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der UCI-Limited mit deutschen Anlegern zu halten? Hier muss man sich klarmachen, dass über die UCI-Limited fremde Gelder als Einlagen angenommen werden. Damit betreibt die UCI-Limited das grenzüberschreitende Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wird von dem Unternehmen unrechtmäßig ein solches Bankgeschäft in Form eines grenzüberschreitenden Einlagengeschäftes durchgeführt, so stellt dies eine Verletzung des Kreditwesengesetzes (KWG) dar. Dies führt zu einem Schadensersatzanspruch nach dem § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs. 1 KWG gegen das Unternehmen und die Verantwortlichen. Übrigen werden sich die Verantwortlichen der UCI-Limited noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die auch die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird.

UCI-Limited: UCI-Limited im Visier der Finanzaufsichtsbehörden!
Nicht weiter erstaunlich ist es, wenn bei diesen unseriösen Geschäftspraktiken die Handelsplattformen ins Visier der Finanzaufsichtsbehörden geraten. So warnte bereits am 25. November 2019 die spanische Finanzaufsicht CNMV davor, dass die Firma UCI-Limited mit der Website www.uci-limited.com genehmigungspflichtige Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis erbringen würde. Ausdrücklich wurde auch noch vor der Firma United Capital Invest Pty Ltd gewarnt. Bei den ominösen Investitionsvereinbarungen trat aber, wie oben ausgeführt, merkwürdigerweise eine Firma UCI Trading Pty. Ltd. in Erscheinung. Hier kann sich jeder selbst die Frage beantworten, ob dies seriös ist. Die Finanzaufsichtsbehörden Dänemarks, Belgiens und Australiens waren offenkundig nicht der Meinung und schlossen sich der Warnung ihrer spanischen Kollegen an. Und was bedeuten all diese Warnungen für die Kunden, die schlechte Erfahrungen mit UCI-Limited und der Tradingplattform www.uci-limited.com gemacht haben?

UCI Limited: Ist es Anlagebetrug?
Eine Autorisierung des Online-Brokers UCI Limited gibt es nicht. UCI Limited fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Aufsichtsbehörde, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Die Telefonnummer von UCI Limited verweist auf Australien als Standort. Doch es fehlt ebenso eine Genehmigung der für Australien zuständigen Australian Securities and Investments Commission (ASIC). Wie oben erwähnt, gibt es jedoch eine Warnung der Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV). Das ist die spanische Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen. Es ist auch nur schwer zu übersehen, dass sich bei UCI Limited um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen Opfern von UCI Limited ist nahezulegen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug  hinzuzuziehen.

UCI Limited: Wo sind die Betrüger aktiv?
Die Webseite erscheint auf Englisch, Spanisch und Deutsch. Wir haben es also bei UCI Limited mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Doch die Aktivitäten der UCI Limited sind nicht auf den DACH-Raum beschränkt. Weil sich UCI Limited ebenso an alle spanisch- und englischsprachigen Trader dieser Welt wendet, ist es klar, dass es in sehr viel mehr Ländern betrogene Trader und Anleger gibt. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um zu vermeiden Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

UCI Limited: Schadensersatzansprüche gegenüber Banken
Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäft in Deutschland ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Wer sich trotzdem daran beteiligt, den Opfern zu Schadensersatz verpflichtet. Das gilt auch für beteiligte Banken, die es versäumten Kontoinhaber und Geldflüsse zu prüfen. Derartige Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken kaum durchführbar gewesen.

UCI Limited: Die Situation der Anleger
Die Umstände sind bei Weitem nicht so hoffnungslos, als es den Anschein hat. Die geschädigten Investoren können gegensteuern und ihr eingesetztes Geld zurückverlangen. Stand jetzt ist es zwar eher unwahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von UCI Limited zeitnah ergriffen werden, dennoch gibt es Anlass zu hoffen. Hoffen deshalb, weil die Gelder über Konten flossen, die angesehene Banken bereitgestellt haben. Diese versäumten es erwiesenermaßen, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Trader und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Solche Säumnisse ermöglichten den Anlagebetrügern ihr kriminelles Handeln erst.

UCI Limited: Anleger wollen ihr Geld zurück!
Mit diesen Kenntnissen ausgestattet, hätte sich kein Anleger auf eine Geschäftsbeziehung mit UCI Limited eingelassen. Jetzt bleibt den Betrogenen nur noch die Möglichkeit, sich um Wiederbeschaffung des investierten Kapitals zu bemühen. Zu diesem Zweck müssen relevante Fragen beantwortet werden. Wohin sind die von UCI Limited veruntreuten Gelder gebracht worden? Gibt es die Möglichkeit, dass die geprellten Anleger ihr bei UCI Limited eingesetztes Geld zurückerhalten? Welche Schritte sind jetzt notwendig? Solche Fragen kann Ihnen am besten ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantworten.

UCI Limited: Die Spur des Geldes verfolgen!
Dergestaltige Missstände auf dem unregulierten Kapitalmarkt verfolgt die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit über 30 Jahren. Die Handlungsweise der UCI Limited ist mithin nichts wirklich Neues. Resch Rechtsanwälte haben über die Jahrzehnte ein mächtiges Arsenal von Instrumenten zum Aufspüren des unterschlagenen Kapitals und Verfolgen der Geldspuren entwickelt. In Zeiten des Internets ist es sehr schwierig geworden, Gelder wirklich verschwinden zu lassen. Je zügiger die Anleger der Spur des Geldes folgen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr eingesetztes Kapital wiedersehen. Wichtig ist vor allem, dass die von UCI Limited geschädigten Trader unverzüglich aktiv werden.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
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