Urteil P&R – Ausschüttungen müssen nicht zurückgezahlt werden
Anleger der P&R Container müssen Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Lange ist auf das Urteil des Landgerichts Karlsruhe gewartet worden, dass von dem Insolvenzverwalter der P&R Gruppe, Jaffe, gegen eine Reihe von Anlegern eingeleitet wurde. Das LG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 10.07.2020 die Klage des Insolvenzverwalters Jaffe gegen einen P&R Anleger abgewiesen.

Urteil P&R Container: Musterverfahren angekündigt
Im Oktober 2019 hat Insolvenzverwalter Jaffe mitgeteilt, dass, um etwaige Anfechtungsansprüche rechtssicher prüfen zu können, er mit wenigen Pilotprozessen die Klärung der Rechtslage herbeiführen wolle. Nach § 134 der Insolvenzordnung sind unentgeltliche Leistungen anfechtbar, sofern sie vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden. Solche Rückforderungen gelten grundsätzlich auch für sogenannte Scheingewinne im Schneeballsystem.
Urteil P&R Container: Entgeltliche Kapitalüberlassung
Das Landgericht Karlsruhe kommt zu der Erkenntnis, dass es die vom Insolvenzverwalter Jaffe behauptete Unentgeltlichkeit der Leistung nicht besteht: Der Anleger hatte zu keinem Zeitpunkt das Eigentum an den Containern erworben. Deswegen legt das Gericht die Verträge unabhängig von der Eigentumsfrage als Kapitalüberlassung aus. Mithin sei die Zahlung des „Garantiezinses“ die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Kapitals. Die Entscheidung des LG Karlsruhe ist sehr umfassend begründet. Dies mag eine gute Nachricht für die Anleger der P&R Container sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.