Bundesregierung will Verbesserung bei Anlegerschutz
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Anleger in Zukunft besser geschützt werden. Mit einem neuen Gesetzesentwurf sollen die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und dem Vertrieb der Vermögensanlagen effektiver gestaltet werden.
Blindpool-Anlagen verboten
Wenn bei einem konkreten Anlageprojekt zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststeht, welche konkreten Investments vorgenommen werden, darauf dieses Produkt nicht weiterverkauft werden.
Nur beaufsichtigte Anlageberatern dürfen Kapitalanlagen vertreiben
Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen. So soll damit gewährleistet werden, dass im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlagen für die Anleger angemessen berücksichtigt und geprüft wird.
Rechnungslegung von Emittenten soll geprüft werden
Die Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte wird eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
Produktinterventionsverfahren der BaFin
Die BaFin erhält eine weitere Aufgabe, indem sie bei Anlegerschutzbedenken die Prüfung von Anlageprospekten aussetzen soll, um mögliche Produktinterventionsmaßnahmen zu prüfen.
Mehr Transparenz bei BaFin über Webseite
Um die Transparenz für Anleger zu erhöhen, sollen Vermögensanlagenverkaufsprospekte und Ähnliches künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht werden.
Maßnahmenpaket abschließend umgesetzt
Der Gesetzesentwurf setzt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes abschließend um. Dieses Paket hatte das Bundesfinanzmimisterium im August 2019 gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium vorgelegt.