VIVAEXCHANGE OÜ – Investorenwarnung der FMA

 

Am 22.01.2020 veröffentlichte die österreichische Finanzaufsicht FMA  folgende Investorenwarnung:

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22.01.2020 teilt die FMA daher mit, dass

VIVAEXCHANGE OÜ
Punane tn 6-219,
Lasnamäe linnaosa,
Harju maakond,
13619 Tallinn
Estland
Web: www.exw-wallet.com
E-Mail: info@exw-wallet.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing) oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring) (§ 1 Abs. 2 Z 5 ZaDiG 2018) nicht gestattet.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrungen im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie Investor bei der VIVAEXCHANGE OÜ sind und etwas zu dem Thema Anlagebetrug in Österreich, Deutschland und der Schweiz wissen möchten und welche Fälle des Anlagebetruges  es gibt und in den Investorenwarnlisten der FMA, der deutschen BaFin der Schweizer FINMA registriert sind, rufen Sie an unter 030 886 9770 oder füllen Sie das Kontaktformular aus.