YORKCG – Erfahrungen lassen auf Anlagebetrug schließen

Der vermeintliche Online-Broker YORKCG gibt sich als seriöser Player für das Online-Trading aus. Es gibt jedoch zahlreiche Belege, dass es bei YORKCG auffällig viele Ungereimtheiten gibt. Es häufen sich Berichte von Anlegern über YORKCG, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Alle Anleger verloren ihr bei YORKCG eingesetztes Kapital. Ernsthafte Zweifel sind angesagt. Inzwischen haben viele Anleger der YORKCG Angst, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Die Webseite von YORKCG lässt sich noch aufrufen. Alle Anleger der YORKCG fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Anleger der YORKCG tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Anleger der YORKCG ihr Geld zurückbekommen? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen YORKCG zu erstatten? Wo gibt es Hilfe bei Anlagebetrug?

 

YORKCG: Haltlose Beteuerungen
Was müssen ahnungslose Anleger auf der Website von YORKCG rezipieren? “Nutzen Sie YORKCGs fortschrittlichste Kontotypen, vollgepackt mit einer Vielzahl spezieller Investitionstools, mit denen Sie Ihr Handelserlebnis verbessern können. Diversifizieren Sie Ihr Handelsportfolio mit attraktiven Finanzinstrumenten und den beliebtesten Vermögenswerten. - Mit unserer Plattform haben Sie den Vorteil, mit der größten Liste von Vermögenswerten der Branche zu handeln, einschließlich der stärksten Kryptowährungspaare, Aktien, Rohstoffe, Indizes und Devisen. - Unsere Software ermöglicht Ihnen die sofortige Ausführung mit Marktkursen in Echtzeit und eine intuitive Benutzeroberfläche, die auf die Bedürfnisse und Ziele unserer Händler zugeschnitten ist.” Dies ist nur eine kleine Textstelle der fragwürdigen Beteuerungen, die Neugierige auf der Webseite von YORKCG finden. Nicht eine dieser gegebenen Beteuerungen von YORKCG wurde eingelöst. Bedauerlicherweise sorgt das zwielichtige Geschäftsgebaren eher für unglückliche Anleger und miserable Erfahrungen!

YORKCG: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der YORKCG-Macher ist, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Dies ist allerdings eine rechtliche Verpflichtung für Firmen, die sich direkt an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Mithin besteht für die Betreiber der Website die rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website im Impressum. Werden diese Mindestanforderungen des Telemediengesetzes durch die Betreiber einer Website verletzt, ist auch dies ein Grund zur Besorgnis. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.yorkcg.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap, Inc. verstecken.

YORKCG: Wer steckt dahinter?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Anlegern eher schwer fallen, da die YORKCG-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Und wer ist der Betreiber? Auf der Website yorkcg.com gibt es dazu keinerlei Angaben. Eine Geschäftsanschrift fehlt vollständig, lediglich eine E-Mail-Adresse und eine diverse Telefonnummern kann man bei den Kontaktdaten finden. Die weltweite Suche nach der YORKCG in den einschlägigen Registern führt zu keinem Ergebnis und verdeutlicht, dass es sich vorliegend um ein reines Phantasieprodukt handelt.

YORKCG: Im Visier der Finanzaufsicht!
Zudem hat bereits im Juli die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) folgende Warnung herausgegeben: „Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass
●    YORKCG
●    Tel.: +44 2033180401
●    +43 720880145
●    +61 394520463
●    Web: yorkcg.com
●    E-Mail: support@yorkcg.com
●    Anna.di@yorkcgservices.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG ) nicht gestattet“.

YORKCG: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Um Kunden zu gewinnen werden die Angebote von YORKCG in allen zur Verfügung stehenden Medien und Kanälen beworben. Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook geschaltet. Meist handelt es sich bei diesen Angeboten um unrichtige Behauptungen. Um die Täuschung zu erhöhen laden sie Filme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen interessierte Anleger mit erfundenen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Zeitgleich wird häufig ein Affiliate-Programm gestartet, um andere anzustacheln, intensiv für YORKCG zu werben.

YORKCG: Kriminelle Geschäftspraktiken!
Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Meist starten die Anleger mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Anlagebetrüger auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders kriminell ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Zum Teil werden auch kleine Summen zurückgezahlt, um die Anleger in Sicherheit zu wiegen. Wer will dann nicht die Einsätze weiter erhöhen? Aber wie geht es weiter?

YORKCG: Rückzahlung des Geldes wird an Bedingungen geknüpft
Ein Ausstieg ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich erzielten Gewinne. Dazu werden den Anlegern Steuer- und Provisionsabrechnungen geschickt, die häufig mit gefälschten Wappen geschmückt sind und natürlich dringend bezahlt werden müssen. Eine Verrechnung mit den vermeintlich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Anlagebetrügern weiter gehandelt werden. Am Ende meldet sich regelmäßig der „Retter“, der behauptet, den ganzen Schwindel aufgedeckt zu haben. Er beeindruckt mit seinen Insiderkenntnissen. Kein Wunder, ist er doch Teil der Betrügerbande. Die nächste Abzockabteilung! Und natürlich will der „Retter“ auch eine kleine Gebühr – vorab!

YORKCG: Schema des Anlagebetrugs?
Eine Autorisierung des Handelsplattform YORKCG ist nicht gegeben. YORKCG fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Aufsichtsbehörde, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzaufsicht (finma) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA). Dafür gibt es eine Warnung von letzterer. Die FMA ist die österreichische Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt und Finanzdienstleistungen. Es ist leicht zu erkennen, dass sich bei YORKCG um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen Opfern von YORKCG ist nahezulegen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.

YORKCG: Wo sind die Betrüger aktiv?
Sicher haben die Anleger es bei YORKCG mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die illegalen Aktivitäten der YORKCG sind leider nicht auf den DACH-Raum beschränkt. Weil sich YORKCG ebenso an englisch- und arabischsprachige Anleger wendet, steht zu befürchten, dass es auch in diesen Regionen sehr viele Opfer gibt. Die Liste der Aufsichtsbehörden durchzugehen, ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam, um das Risiko zu reduzieren, Opfer eines Anlagebetrugs zu werden.

YORKCG: Schadensersatzansprüche gegenüber beteiligten Banken
Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingende Voraussetzung.    Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend nach Deutschland hinein, untersagt. Personen und Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen sind den geschädigten Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Solche Anlagebetrugsfälle wären ohne derartige Banken kaum realisierbar gewesen.

YORKCG: Anleger wollen Ihr Geld zurück!
Die Konstellation ist zum Glück aussichtsreicher, als es den Anschein hat. Die geschädigten Anleger können gegensteuern und ihr eingesetztes Kapital zurückverlangen. Stand heute ist es zwar nicht wahrscheinlich, dass die Anlagebetrüger von YORKCG zeitnah gefasst werden, dennoch gibt es Grund zur Hoffnung. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die um gute Reputation bemühte Geldhäuser zur Verfügung gestellt haben. Diese versäumten es nachweislich, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlung der Anleger und deren Weiterleitung auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren. Derartige Unterlassungen haben den Anlagebetrug erst ermöglicht.

YORKCG: Sie wollen ihr Geld zurück! Wie funktioniert das?
Mit diesen Kenntnissen ausgestattet, hätten sich die Investoren nie auf eine Geschäftsbeziehung mit YORKCG eingelassen. Jetzt bleibt den Getäuschten nur noch die Alternative, sich um Schadensausgleich zu bemühen. Viele Anleger können sich gar nicht vorstellen, dass es überhaupt eine reale Chance gibt, jemals ihr Geld wiederzusehen. Eindeutig ja! Es gibt zahlreiche rechtliche Grundlagen, auf die zurückgegriffen werden kann. Der Oberbegriff lautet „Geldwäsche“. Wenn Anlagebetrüger Geld einsammeln, ist der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. Finanzinstitute sind in der Pflicht, gegen Geldwäsche vorzugehen. Hier setzt man mit guten Erfolgsaussichten an. Zuvor müssen wichtige Punkte geklärt sein. Wohin sind die von YORKCG unterschlagenen Gelder gelangt? Gibt es realistische Aussichten, dass die geprellten Anleger ihr bei YORKCG eingesetztes Geld zurückerhalten? Welche Maßnahmen sind als nächstes obligat? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt kann diese Fragen umfassend beantworten.

YORKCG: Wer kann helfen?
Was tun bei Anlagebetrug? Auf welche Hilfe bei Anlagebetrug können die Geschädigten von YORKCG hoffen? Die Opfer von YORKCG finden idealerweise bei einem erfahrenen Rechtsanwalt für Kapitalanlagebetrug die benötigte Hilfe. Er ist in der Lage sich um Ihren Fall mit YORKCG sowohl hinsichtlich der strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs, als auch um die Rückholung der Gelder und mögliche Schadensersatzansprüche zu kümmern. Ein Rechtsanwalt für Trading kommt ebenso in Frage, weil diesem auch die Methoden betrügerischer Broker, wie YORKCG bekannt sind.

YORKCG: Die Spur des Geldes verfolgen!
Solcherlei Missständen auf dem unregulierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als drei Jahrzehnten nach. Die Arbeitsweise der YORKCG ist insofern nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Zeit ein starkes Instrumentarium zum Aufspüren der einbehaltenen Geldbeträge und Verfolgen der Geldströme entwickelt. Gelder wirklich verschwinden zu lassen, wird in Zeiten des Internets immer schwieriger. Je schneller die Anleger die Spur des Geldes verfolgen, umso besser stehen die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten. Nun kommt es darauf an, dass die von YORKCG Geschädigten sofort reagieren.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer von YORKCG geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.