ZurichFG – Von wo aus operieren die Anlagebetrüger?
Der vorgebliche Online-Broker ZurichFG verkauft sich als ernsthafter Provider für das Online-Trading. Es gibt jedoch zahlreiche Belege, dass es bei ZurichFG gravierende Missstände gibt. Es sammeln sich Berichte von Tradern über ZurichFG, in denen von Telefonterror, Abzocke und Anlagebetrug die Rede ist. Alle haben ihr bei ZurichFG investiertes Geld verloren. Zweifel machen sich breit. Inzwischen haben viele Anleger der ZurichFG die Befürchtung, dass es sich um einen Anlagebetrug handelt. Die Webseite von ZurichFG ist noch erreichbar. Alle Anleger der ZurichFG fragen sich, ob sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind? Und was können die Anleger der ZurichFG tun, wenn sich der Verdacht des Anlagebetruges erhärtet? Werden die Anleger der ZurichFG ihr Geld zurückbekommen? Macht es Sinn, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen ZurichFG zu erstatten? Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?

ZurichFG: Haltlose Zusagen
Was wird den ahnungslosen Anlegern auf www.zurichfg.com weisgemacht? “Zurich FG wurde von begeisterten Veteranen am Finanzmarkt gegründet, die sich verpflichtet haben, Menschen weltweit zu ermuntern zu handeln und unabhängig zu investieren, und gleichzeitig vollständigen Zugang zu einer großen Anzahl an erstklassigen Vermögenswerten aus allen großen Märkten zu bieten. Dank unseres reichen Finanzwissens und unserer modernen technologischen Fachkenntnisse können wir Händlern aller Erfahrungsniveaus leistungsstarke und dennoch nahtlose Handelslösungen anbieten. Unsere ständige Mission besteht darin, das ultimative Handelsökosystem zu liefern: revolutionäre Plattformen, moderne Analysetools, Lernmaterialien und individuelle, persönliche Kontoverwaltung. Unsere Unternehmensphilosophie folgt den folgenden Werten: Zuverlässigkeit, Transparenz, Respekt.” Das ist nur eine kleine Auswahl der suspekten Angaben, die Interessierte auf der Webseite von ZurichFG finden. Keine einzige dieser vollmundigen Beteuerungen von ZurichFG wurde eingehalten. Betrüblicherweise sorgen die dubiosen Geschäftspraktiken eher für enttäusche Trader und miserable Erfahrungen!
ZurichFG: Versteckspiel beim Domain-Eintrag!
Bemerkenswert für die Geschäftspraktiken der ZurichFG-Macher ist, dass die Website keinerlei Impressum mit vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Website enthält. Dies ist allerdings eine rechtliche Verpflichtung für Firmen, die sich direkt an Kunden auf dem deutschen Markt wenden. Mithin besteht für die Betreiber der Website die rechtliche Verpflichtung zur Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Inhabers der Website im Impressum. Werden diese Mindestanforderungen des Telemediengesetzes durch die Betreiber einer Website verletzt, ist auch dies ein Grund zur Besorgnis. Schaut man sich die entsprechenden Domaindaten der Website www.zurichfg.com an, so findet man dort keinen Hinweis auf die Betreiber und stellt fest, dass die Website erst am 01.06.2020 registriert wurde und sich die wirklichen Domaininhaber hinter dem Anonymisierungs-Service Domains By Proxy, LLC verstecken. Kann das ein Zufall sein?
ZurichFG: Wer ist das?
Diese Frage zu beantworten, wird vielen Trader und Anlegern sehr schwer fallen, da die ZurichFG-Macher alles tun, um die wahren Verhältnisse zu verschleiern. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich, da die Täter häufig diverse dieser Websites mit dem vermeintlich gleichen Geschäftsmodell betreiben und diese schnell ins Netz bringen, aber auch genauso zügig wieder abschalten. Vielfach wird dabei auch die Top-Level-Domain häufig verändert, möglicherweise auch um die Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden zu täuschen. Schaut man sich die Website genauer an, findet man auch die Kontaktdaten. Die ZUR-FG Holdings Ltd firmiert im Beachmont Business Centre,. Es wird eine Telefonnummer in der Schweiz angegeben, die +41335087316 und eine Nummer aus Großbritannien, die +442038853910. Die E-Mailadresse lautet support@zurichfg.com.
ZurichFG: St. Vincent und Die Grenadinen?
Dabei handelt es sich um eine Inselgruppe in der Karibik, die wegen ihrer laxen Gesetzgebung bei Offshore-Unternehmen sehr beliebt ist und häufig von Kriminellen für Briefkastenfirmen benutzt wird. Bei der Suche nach der Firma ZUR-FG Holdings Ltd im Unternehmensregister der Karibikinsel St. Vincent wird man nicht fündig. Das Beachmont Business Centre in Kingstown ist allerdings Finanzermittlern wohlbekannt, denn hier residieren noch diverse Briefkastenfirmen, die sich im Cybertrading tummeln. Auch die weltweite Suche nach der Firma ZUR-FG Holdings Ltd führt zu keinem Ergebnis und man kann vermuten, dass es sich bei der Firma um ein reines Phantasieprodukt handelt. Anleger müssen sich zu Recht die Frage stellen, wie bei diesem Versteckspiel die Geschäftspraktiken von ZurichFG einzuordnen sind? Ist das seriös oder unseriös? Zu welchem Urteil werden die Anleger kommen?
ZurichFG: Die Kundenakquise der Anlagebetrüger
Hier findet sich immer wieder die gleiche Vorgehensweise: Es wird beispielsweise Werbung in den sozialen Medien, wie Facebook und anderen Onlinemedien geschaltet. Meist handelt es sich bei diesen Angeboten um falsche Versprechen. Um Neukunden zu gewinnen werden die Empfehlungen von ZurichFG in allen möglichen Medien und Kanälen propagiert. Um die Wirkung zu erhöhen laden sie Imagefilme auf Youtube oder Vimeo hoch, in denen Interessenten mit falschen Referenzen überzeugt werden. Hier berichten angeblich vermeintliche Prominente, gern auch unter dem irrigen Verweis auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“, über ihre Erfahrungen mit dem Onlinetrading und Kryptowährungen. Dies ist allerdings absoluter Fake, um nichtsahnende Anleger zu täuschen. Mit der gleichen Absicht wird ein meist aggressives Affiliate-Programm begonnen, um andere zu motivieren, intensiv für ZurichFG zu werben.
ZurichFG: Unseriöse Geschäftspraktiken!
Hierbei werden die Anleger dann auf dubiose Websites, wie www. bitcoins-storm.com weitergeleitet. Häufig erfolgen auch über dubiose Callcenter Cold Calls, dabei handelt es sich um verbotene, wettbewerbswidrige Werbeanrufe, mit denen Anleger geködert werden sollen. Sobald sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert hat, erhält er Anrufe von angeblichen Finanzbrokern, die gern auf ihre jahrelange Erfahrung und ihren zufriedenen Kundenstamm verweisen. Vielfach handelt es sich allerdings bei den Machern dieses Geschäftsmodells um mutmaßliche Betrüger, vor denen auch das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen. Gehört „Daniel Bender“ auch dazu? Meist starten die Trader mit einer kleinen Summe als Einsatz. Zuvor werden die Anleger auch vielfach motiviert, eine Fernwartungssoftware, wie Anydesk oder Teamviewer auf ihren Computern zu installieren, damit angeblich Hilfestellung bei den ersten Schritten geleistet werden kann. In vielen Fällen wird der Computer im Nachgang manipuliert und unerwünschte Transaktionen durchgeführt. Dabei verschaffen sich die Gauner auch häufig Zugriff auf das Onlinebanking ihrer Opfer. Besonders dubios ist dann allerdings, wenn auf der Handelsplattform vermeintliche Gewinne angezeigt werden, um den Kunden zu weiteren hohen Einsätzen zu verführen. Aber wie geht es weiter?
ZurichFG: Exit ohne Verluste unmöglich?
Häufig wird den Anlegern auch suggeriert, dass nur ein Teil des eingezahlten Kapitals zum Trading eingesetzt wird, während der Rest als Sicherheit auf dem Handelskonto verbleiben soll. Ebenso dubios sind die Angebote, gegen weitere hohe Geldzahlungen eine angebliche „Versicherung“ gegen mögliche Verluste abzuschließen zu können. Ein Exit ist dann allerdings meist nicht mehr möglich, vielmehr wird eine Rückzahlung des Geldes an absurde Voraussetzungen oder gar weitere Einzahlungen geknüpft. Hier kommen dann die Mitarbeiter zum Einsatz, die noch vermeintliche Steuerschulden und Provisionszahlungen geltend machen. Diese müssten erst beglichen werden, dann käme es zur Auszahlung der vermeintlich verdienten Gewinne. Eine Verrechnung mit den angeblich erzielten Gewinnen ist allerdings nie möglich. Verweigert man diese weiteren Einzahlungen, werden häufig die vermeintlichen Gewinne in Verluste verwandelt und der Kunde maximal geschädigt. Da stellt sich auch wieder die Frage, wie man bei www.zurichfg.com das Konto löschen kann? Damit ist der Schrecken allerdings meist nicht zu Ende, sondern die Anleger werden häufig permanent mit Anrufen anderer dubioser Anbieter konfrontiert, was darauf hindeutet, dass die Kontaktdaten der Anleger unter den Gaunern weiter gehandelt werden. Natürlich ist auch dies vollkommen unseriös!
ZurichFG: Keine Lizenz für Geschäfte mit deutschen Kunden!
Eine entscheidende Frage ist auch, ob die ZUR-FG Holdings Ltd als Betreiber der Handelsplattform www.zurichfg.com von einer Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, so der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der britischen Financial Conduct Authority (FCA). Hierfür gibt es keinerlei Hinweise und auch dies ist ein weiterer Warnhinweis. Und was ist von den vermeintlichen Finanzgeschäften der ZUR-FG Holdings Ltd mit deutschen Anlegern zu halten? Über die Website www.zurichfg.com werden auch Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts of Difference – CFD) und Kryptowährungen (Bitcoinhandel) angeboten. Hier muss man sich klarmachen, dass Geschäfte mit CFDs mit privaten deutschen Kleinanlegern für diese Firmen verboten sind. Erst Ende 2019 hat die BaFin dieses Handelsverbot verlängert. Darüber müssen die Firmen, so auch ZUR-FG Holdings Ltd ihre Kunden aufklären. Tun sie dies nicht, so machen sie sich schadensersatzpflichtig und die Anleger können ihr Geld zurückfordern. Im Übrigen werden sich die Verantwortlichen der ZUR-FG Holdings Ltd, der Geldempfängerfirmen, wie Saphal Investments Group sp. z o.o. samt Zahlungsdienstleistern und Banken, wie BNP Paribas Bank Polska S.A. noch unangenehme Fragen stellen lassen müssen, welche Rolle sie in dem mutmaßlichen Betrugskonstrukt gespielt haben. Eine Frage, die auch die Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sehr interessieren wird.
ZurichFG: Ist es Anlagebetrug?
Eine Legitimierung des Handelsplattform ZurichFG ist nicht vorhanden. ZurichFG fehlt die Legitimierung durch eine anerkannte europäische Finanzaufsicht, wie die englische Financial Conduct Authority (FCA) oder die von Brokern häufig genutzte Cyprus Securities and Exchange Commission (CySec). Ebenso fehlt eine Genehmigung der für die Schweiz zuständigen Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (finma). Es ist einfach zu erkennen, dass sich bei ZurichFG um ein Schema des Kapitalanlagebetrugs handelt. Allen von ZurichFG geschädigten Investoren ist nahezulegen, unverzüglich einen Anwalt für Anlagebetrug zu konsultieren.
ZurichFG: Wo sind die Betrüger aktiv?
Wir haben es bei ZurichFG mit Anlagebetrug in Deutschland, der Schweiz und Österreich zu tun. Die Aktivitäten der ZurichFG beschränkten sich nicht auf den DACH-Raum. Weil sich ZurichFG ebenso an Trader im englischen Sprachraum wendet, gibt es auch dort betrogene Anleger. Ein Blick in die Liste der Aufsichtsbehörden ist vor jedem finanziellen Engagement ratsam.
ZurichFG: Schadensersatzansprüche gegenüber Banken
Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäft in Deutschland ist eine Erlaubnis derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen und Personen die sich trotzdem daran beteiligen sind den Geschädigten zu Schadensersatz verpflichtet. Das gilt auch für beteiligte Banken, die es versäumten Kontoinhaber und Geldflüsse zu prüfen. Diese Anlagebetrugsfälle wären ohne solche Banken ja auch kaum realisierbar gewesen.
ZurichFG: Die Situation der Anleger
Die Konstellation ist bei Weitem nicht so hoffnungslos, als es scheint. Die Opfer können gegensteuern und das eingesetztes Kapital zurückverlangen. Im Moment ist es zwar eher nicht zu erwarten, dass die Anlagebetrüger von ZurichFG bald ergriffen werden, dennoch gibt es Grund zur Hoffnung. Vor allem, weil die Transaktionen der Gelder über Konten liefen, die um gute Reputation bemühte Finanzinstitute zur Verfügung gestellt haben. Diese haben es leider versäumt, die teilweise hohen und deshalb kontrollpflichtigen Einzahlungen der Trader und deren Weiterleitung auf Legalität zu kontrollieren. Solche Versäumnisse machten den Anlagebetrug erst möglich.
ZurichFG: Anleger wollen ihr Geld zurück!
Mit diesem Wissen ausgestattet, hätte sich niemand auf Geschäfte mit ZurichFG eingelassen. Nun bleibt diesen nur noch der Weg, sich um Wiedergutmachung des Schadens zu bemühen. Vorher müssen wesentliche Fragen beantwortet werden. An welchen Ort sind die von ZurichFG verschobenen Gelder verbracht worden? Gibt es eine Chance, dass die betrogenen Anleger ihr bei ZurichFG eingesetztes Geld zurückbekommen? Welche Handlungen sind als nächstes ratsam? Ein auf Kapitalanlagebetrug spezialisierter Rechtsanwalt beantwortet Ihnen solche Fragen am besten.
ZurichFG: Unterschlagene Gelder Aufspüren
Dieserlei Missständen auf dem unregulierten Kapitalmarkt geht die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte seit mehr als 30 Jahren nach. Die Vorgehensweise der ZurichFG ist insofern nichts Neues. Resch Rechtsanwälte haben im Laufe der Jahrzehnte machtvolle Werkzeuge zum Aufspüren der verschobenen Investitionen und Verfolgen der Geldspuren entwickelt. In Zeiten des Internets wird es immer schwieriger, Gelder tatsächlich verschwinden zu lassen. Je schneller die Trader die Spur des Geldes verfolgen, desto besser stehen die Chancen, dass sie ihr eingesetztes Kapital zurückbekommen. Wichtig ist vor allem, dass die von ZurichFG geschädigten Trader umgehend aktiv werden.
RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer der ZurichFG geworden sind und wissen wollen, ob und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen können, rufen Sie an, unter 030 885 9770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.