Harren & Partner Reederei ++ Schiffsfonds ++ Schiffsbeteiligungen
Der Fondsemittent Harren & Partner aus Bremen hat eine Vielzahl von Schiffsbeteiligungen aufgelegt. Nicht alle Fonds von Harren & Partner haben die Erwartungen der Anleger erfüllt. Es gab Insolvenzen bei Harren & Partner, aber auch die Rückforderung von Ausschüttungen. Viele Anleger fragen sich, ob sie ihre Schiffsbeteiligung bei Harren & Partner beenden und ihr Geld zurückverlangen können.
Zu den von Harren & Partner aufgelegten Schiffsfonds gehören u. a.:
Schiffsfonds Harren & Partner Flottenfonds
Schiffsfonds Harren & Partner Flottenfonds II
Schiffsfonds Harren & Partner Flottenfonds I (MS Pafilia, MS Patea)
Schiffsfonds Harren & Partner Flottenfonds II (MS Patani, MS Paradero, MS Odertal)
Schiffsfonds Harren & Partner Project Carrier I (MS Combi Dock I, MS Palmerton)
Schiffsfonds Harren & Partner Twinfonds Small Tankers I (MS Paterna, MS Patnos)
Schiffsfonds H & P Protected Shipinvest I
Schiffsfonds H & P Zweitmarktfonds
Schiffsfonds MS „PALESSA“
Schiffsfonds MS“PALMARES“ (EMS Ares GmbH & Co. KG)
Schiffsfonds MS „PANAGIA“
Schiffsfonds MS „PANAVERA“
Schiffsfonds MS „PANTANA“
Schiffsfonds MS „PATAGONIA“
Schiffsfonds MS „PATALYA“
Schiffsfonds MS „PATRICIA“
Schiffsfonds MS „PATRONA“
Schiffsfonds MS „BONANZA“
Haftung als Kommanditist bei den Harren & Partner Schiffsfonds
Die Anleger treten einem Harren & Partner Schiffsfonds als Kommanditisten bei. Viele wissen allerdings nicht, dass dadurch auch eine Haftung entstehen kann. Diese ist zwar grundsätzlich erloschen, wenn die Einlage vollständig erbracht ist. Erhalten die Anleger eines Harren & Partner Schiffsfonds aber Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet sind, kann die Haftung in Höhe dieser Ausschüttungen wieder aufleben. Dieses ist bei verschiedenen Schiffsfonds von Harren & Partner tatsächlich geschehen. Es ist also kein theoretisches Risiko.
Anleger der Harren & Partner Schiffsfonds müssen umfassen informiert werden
Auch sonst muss durch den Anlageberater auf alle mit der Beteiligung an einem Harren & Partner Schiffsfonds verbundenen Risiken hingewiesen werden. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, der grundsätzlich auch das Risiko des Totalverlustes innewohnt. Der Vermittler muss seinen Kunden anleger- und anlagegerecht beraten, er muss also genau prüfen, ob der von ihm empfohlene Harren & Partner Schiffsfonds zu den individuellen Bedürfnissen seines Kunden passt.
Bank muss Anleger der Harren & Partner Schiffsfonds über Provision aufklären
Wird die Beteiligung über eine Bank vermittelt, muss diese unaufgefordert auf die Provision hinweisen, die sie für die Vermittlung eines Harren & Partner Schiffsfonds erhält. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sieht hier einen Interessenkonflikt der Bank, über den der Kunde aufgeklärt werden muss.
Schadensersatz für Anleger der Harren & Partner Schiffsfonds
Wird der Kunde nicht umfassend und zutreffend beraten oder wird ihm die Innenprovision verschwiegen, stehen ihm Schadensersatzansprüche zu. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er den Harren & Partner Schiffsfonds nicht gezeichnet. Dabei kommt es regelmäßig auf den Einzelfall an.
14.01.2016
Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986.
Resch Rechtsanwälte bieten den Anlegern eines Harren & Partner Schiffsfonds die kostenlose Prüfung ihres Falles an. Rufen Sie an unter 030 885 97 70 oder füllen Sie den Fragebogen aus.